ESF+ Förderung 2021–2027: Zuschüsse für Weiterbildung & Arbeit
Wer bekommt was? Einordnung der ESF+ Förderung
Der Europäische Sozialfonds Plus (ESF+) ist das wichtigste Instrument der Europäischen Union zur Förderung von Beschäftigung, Bildung und sozialer Inklusion. Auf Bundesebene setzt die Bundesregierung den ESF+ über verschiedene Fachprogramme um. Ziel ist es, den Zugang zu Arbeit zu verbessern, berufliche Weiterbildung zu stärken und soziale Benachteiligungen abzubauen.
Gefördert werden Projekte von Unternehmen aller Größenklassen (vom Kleinstunternehmen bis zum Großunternehmen), Bildungseinrichtungen, Kommunen, Verbänden, Existenzgründenden sowie Privatpersonen. Die Förderung erfolgt in Form von direkten Zuschüssen für förderfähige Personal- und Sachkosten, deren genaue Höhe im jeweiligen Förderaufruf der zuständigen Bundesministerien festgelegt wird.
- Sie Vorhaben in den Bereichen Aus- und Weiterbildung, Arbeitsmarktintegration oder soziale Teilhabe umsetzen.
- Ihr Unternehmen oder Ihre Einrichtung in Deutschland ansässig oder aktiv ist.
- Sie ein Projekt im Rahmen eines aktuellen Aufrufs der ESF+-Bundesprogramme planen.
- Sie reine Investitionen in Sachanlagen, Maschinen oder bauliche Infrastruktur finanzieren wollen.
- Das geplante Projekt bereits vor der formalen Antragstellung oder Bewilligung begonnen wurde.
Förderfähige Kosten und Maßnahmen
Im Rahmen der ESF+ Förderung stehen qualifizierende und strukturelle Maßnahmen im Vordergrund. Gefördert werden schwerpunktmäßig:
- Personalkosten für Projektpersonal und Dozierende
- Kosten für Weiterbildungsmaßnahmen, Schulungen und Qualifizierungsmodule
- Teilnehmendenausgaben und Kinderbetreuungskosten im Rahmen von Schulungen
- Konzeptionelle Vorarbeiten sowie Sach- und Verwaltungskosten gemäß den jeweilig geltenden Pauschalsätzen
Investitionen in gewerbliche Maschinen, Grundstücke oder reine Baukosten sind über den ESF+ nicht förderfähig – siehe Förderrichtlinie des jeweiligen Teilprogramms.
So läuft die Antragstellung für die ESF+ Förderung
- Förderaufruf identifizieren: Prüfen Sie die aktuellen Aufrufe der ESF+-Förderperiode 2021–2027 auf den Portalen des Bundes.
- Projektskizze einreichen: Bei vielen Programmen erfolgt zunächst die Einreichung einer zweistufigen Projektskizze.
- Formalen Antrag stellen: Nach positiver Bewertung der Skizze stellen Sie den förmlichen Förderantrag über das dafür vorgesehene Online-Portal.
- Bewilligung und Umsetzung: Nach Erhalt des Zuwendungsbescheids kann mit der Umsetzung des Vorhabens begonnen werden.
Eckdaten zur ESF+ Förderung auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
| Förderquote | – siehe Förderrichtlinie |
| Höchstbetrag | – siehe Förderrichtlinie |
| Fördergeber | Europäische Union / Bundesressorts (Bund) |
| Region | Bundesweit |
| Status | laufend prüfen |
Unsicher, ob Ihr Vorhaben förderfähig ist?
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Häufige Fragen zur ESF+ Förderung
Wer ist im Rahmen der ESF+ Förderung antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind je nach spezifischem Förderaufruf Existenzgründende, Unternehmen aller Größenklassen, Bildungseinrichtungen, Kommunen, öffentliche Einrichtungen, Verbände sowie Privatpersonen.
Wie hoch ist die Förderquote bei der ESF+ Förderung?
Die Förderquote ist im amtlichen Grunddatensatz nicht pauschal beziffert. Sie richtet sich nach den einzelnen Richtlinien der Fachprogramme und den jeweiligen Förderaufrufen – siehe Förderrichtlinie.
Welche Fristen gelten für die Antragstellung?
Die Beantragung erfolgt in der Regel im Rahmen befristeter Förderaufrufe. Es wird empfohlen, aktuelle Aufrufe der ESF+-Bundesprogramme laufend zu prüfen.
Können ESF+-Mittel mit anderen Förderungen kombiniert werden?
Eine Kumulierung mit anderen öffentlichen Fördermitteln ist grundsätzlich unter Einhaltung der beihilferechtlichen Höchstgrenzen zu prüfen, sofern der jeweilige Aufruf dies nicht ausschließt.
Datenbasis: Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, BMWE), lizenziert unter CC BY 4.0. Redaktionell in eigenen Worten aufbereitet und um eigene Einordnung ergänzt. Geprüft am: 10.10.2026. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist allein die jeweils aktuelle Förderrichtlinie des Fördergebers.
ℹ️ Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information über Förderprogramme und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall. Wir informieren und vermitteln, wir beraten nicht im Sinne des RDG oder StBerG. Förderkonditionen, Fristen und Voraussetzungen können sich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Förderrichtlinie des jeweiligen Fördergebers.