Land Nordrhein-Westfalen laufend prüfen

NeueWege.IN.NRW Förderung: Mobilität & Logistik

Geprüft am 2026-06-16
Förderhöhe bis
variabel
Förderquote
individuell
Förderart
Zuschuss
Region
Nordrhein-Westfalen
Zielgruppe
forschungseinrichtung
Das Wichtigste in Kürze
Die NeueWege.IN.NRW Förderung unterstützt Forschung, Innovation sowie zukunftsfähige Mobilitäts- und Logistikkonzepte in Nordrhein-Westfalen. Gefördert werden nicht-rückzahlbare Zuschüsse für Unternehmen aller Größen, Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Kommunen und Verbände. Förderquoten und Höchstbeträge sind je nach Förderaufruf geregelt – siehe Förderrichtlinie.

Wer bekommt was bei der NeueWege.IN.NRW Förderung?

Das Förderprogramm adressiert Organisationen und Unternehmen, die neuartige Lösungen in den Bereichen Mobilität, Verkehr und Logistik in Nordrhein-Westfalen entwickeln und umsetzen. Neben gewerblichen Unternehmen des produzierenden Gewerbes und der Dienstleistungsbranche sind auch Konsortien aus Forschung, Hochschulen und öffentlichen Stellen antragsberechtigt.

Die finanzielle Unterstützung erfolgt als nicht-rückzahlbarer Zuschuss. Da sich die konkreten Förderbedingungen an spezifischen Themenaufrufen orientieren, variieren Förderquoten und maximale Beträge je nach Modul – siehe Förderrichtlinie.

✓ Passt zu Ihnen, wenn
  • Sie innovative Mobilitäts- oder Logistikprojekte in NRW planen.
  • Ihr Vorhaben Forschung, Entwicklung oder Erprobung beinhaltet.
  • Sie als Unternehmen, Hochschule, Forschungseinrichtung oder Kommune handeln.
✗ Eher nicht, wenn
  • Das Projekt außerhalb von Nordrhein-Westfalen durchgeführt wird.
  • Es sich um eine reine Standardinvestition ohne Innovationsgehalt handelt.
  • Die Maßnahme bereits vor Antragstellung begonnen wurde.

Förderfähige Vorhaben und Aufwendungen

Gefördert werden vor allem F&E-Aktivitäten, Pilotprojekte sowie Demonstrationsvorhaben im Bereich intelligenter und nachhaltiger Logistik und Mobilität. Zu den förderfähigen Ausgaben zählen in der Regel Personalaufwände, projektbezogene Material- und Ausrüstungskosten sowie Ausgaben für externe Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungen – siehe Förderrichtlinie.

So läuft die Antragstellung

  1. Förderaufruf prüfen: Informieren Sie sich über aktuelle Stichtage und thematische Schwerpunkte des Programms.
  2. Projektskizze einreichen: In der Regel erfolgt die Antragstellung mehrstufig über die Einreichung einer Skizze beim zuständigen Projektträger.
  3. Formstantrag stellen: Nach positiver Bewertung der Skizze werden Sie zur Einreichung des förmlichen Antrags aufgefordert.
  4. Bewilligung abwarten: Erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheids darf mit dem Projekt begonnen werden.
⚠ Wichtig – Maßnahmebeginn: Stellen Sie den Antrag unbedingt vor dem offiziellen Maßnahmebeginn. Der Abschluss von verbindlichen Liefer- und Leistungsverträgen vor Antragstellung gilt förderrechtlich als Beginn und führt zum Verlust des Förderanspruchs.

Eckdaten des Förderprogramms

Förderart Zuschuss
Förderbereich Forschung Innovation Themenspezifisch, Mobilitaet
Förderquote je nach Modul/Aufruf – siehe Förderrichtlinie
Höchstbetrag je nach Modul/Aufruf – siehe Förderrichtlinie
Fördergeber Land Nordrhein-Westfalen
Region Nordrhein-Westfalen
Status laufend prüfen
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Häufige Fragen zur NeueWege.IN.NRW Förderung

Wer ist für die NeueWege.IN.NRW Förderung antragsberechtigt?

Antragsberechtigt sind kleine, mittlere und große Unternehmen des produzierenden Gewerbes und der Dienstleistungsbranche sowie Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Kommunen, öffentliche Einrichtungen und Verbände mit Sitz oder Vorhaben in Nordrhein-Westfalen.

Wie hoch ist die Förderquote der NeueWege.IN.NRW Förderung?

Die genaue Förderquote sowie mögliche Höchstbeträge hängen vom jeweiligen Themenaufruf und der Art der Antragsteller ab – siehe Förderrichtlinie.

Wann muss der Antrag gestellt werden?

Der Antrag muss zwingend vor Beginn des Vorhabens eingereicht und bewilligt werden. Vorzeitige Auftragsvergaben oder Vertragsschlüsse schließen eine Förderung aus.

Sind Kooperationsprojekte mehrerer Partner möglich?

Ja, Konsortialprojekte zwischen Unternehmen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen werden im Rahmen der Initiative ausdrücklich unterstützt, um den Wissenstransfer zu stärken.

Datenbasis: Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, BMWE), lizenziert unter CC BY 4.0. Redaktionell in eigenen Worten aufbereitet und um eigene Einordnung ergänzt. Geprüft am: 08.10.2026. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist allein die jeweils aktuelle Förderrichtlinie des Fördergebers.

ℹ️ Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information über Förderprogramme und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall. Wir informieren und vermitteln, wir beraten nicht im Sinne des RDG oder StBerG. Förderkonditionen, Fristen und Voraussetzungen können sich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Förderrichtlinie des jeweiligen Fördergebers.