NeueWege.IN.NRW Förderung: Mobilität & Logistik
Wer bekommt was bei der NeueWege.IN.NRW Förderung?
Das Förderprogramm adressiert Organisationen und Unternehmen, die neuartige Lösungen in den Bereichen Mobilität, Verkehr und Logistik in Nordrhein-Westfalen entwickeln und umsetzen. Neben gewerblichen Unternehmen des produzierenden Gewerbes und der Dienstleistungsbranche sind auch Konsortien aus Forschung, Hochschulen und öffentlichen Stellen antragsberechtigt.
Die finanzielle Unterstützung erfolgt als nicht-rückzahlbarer Zuschuss. Da sich die konkreten Förderbedingungen an spezifischen Themenaufrufen orientieren, variieren Förderquoten und maximale Beträge je nach Modul – siehe Förderrichtlinie.
- Sie innovative Mobilitäts- oder Logistikprojekte in NRW planen.
- Ihr Vorhaben Forschung, Entwicklung oder Erprobung beinhaltet.
- Sie als Unternehmen, Hochschule, Forschungseinrichtung oder Kommune handeln.
- Das Projekt außerhalb von Nordrhein-Westfalen durchgeführt wird.
- Es sich um eine reine Standardinvestition ohne Innovationsgehalt handelt.
- Die Maßnahme bereits vor Antragstellung begonnen wurde.
Förderfähige Vorhaben und Aufwendungen
Gefördert werden vor allem F&E-Aktivitäten, Pilotprojekte sowie Demonstrationsvorhaben im Bereich intelligenter und nachhaltiger Logistik und Mobilität. Zu den förderfähigen Ausgaben zählen in der Regel Personalaufwände, projektbezogene Material- und Ausrüstungskosten sowie Ausgaben für externe Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungen – siehe Förderrichtlinie.
So läuft die Antragstellung
- Förderaufruf prüfen: Informieren Sie sich über aktuelle Stichtage und thematische Schwerpunkte des Programms.
- Projektskizze einreichen: In der Regel erfolgt die Antragstellung mehrstufig über die Einreichung einer Skizze beim zuständigen Projektträger.
- Formstantrag stellen: Nach positiver Bewertung der Skizze werden Sie zur Einreichung des förmlichen Antrags aufgefordert.
- Bewilligung abwarten: Erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheids darf mit dem Projekt begonnen werden.
Eckdaten des Förderprogramms
| Förderart | Zuschuss |
| Förderbereich | Forschung Innovation Themenspezifisch, Mobilitaet |
| Förderquote | je nach Modul/Aufruf – siehe Förderrichtlinie |
| Höchstbetrag | je nach Modul/Aufruf – siehe Förderrichtlinie |
| Fördergeber | Land Nordrhein-Westfalen |
| Region | Nordrhein-Westfalen |
| Status | laufend prüfen |
Unsicher, ob Ihr Vorhaben förderfähig ist?
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Häufige Fragen zur NeueWege.IN.NRW Förderung
Wer ist für die NeueWege.IN.NRW Förderung antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind kleine, mittlere und große Unternehmen des produzierenden Gewerbes und der Dienstleistungsbranche sowie Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Kommunen, öffentliche Einrichtungen und Verbände mit Sitz oder Vorhaben in Nordrhein-Westfalen.
Wie hoch ist die Förderquote der NeueWege.IN.NRW Förderung?
Die genaue Förderquote sowie mögliche Höchstbeträge hängen vom jeweiligen Themenaufruf und der Art der Antragsteller ab – siehe Förderrichtlinie.
Wann muss der Antrag gestellt werden?
Der Antrag muss zwingend vor Beginn des Vorhabens eingereicht und bewilligt werden. Vorzeitige Auftragsvergaben oder Vertragsschlüsse schließen eine Förderung aus.
Sind Kooperationsprojekte mehrerer Partner möglich?
Ja, Konsortialprojekte zwischen Unternehmen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen werden im Rahmen der Initiative ausdrücklich unterstützt, um den Wissenstransfer zu stärken.
Datenbasis: Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, BMWE), lizenziert unter CC BY 4.0. Redaktionell in eigenen Worten aufbereitet und um eigene Einordnung ergänzt. Geprüft am: 08.10.2026. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist allein die jeweils aktuelle Förderrichtlinie des Fördergebers.
ℹ️ Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information über Förderprogramme und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall. Wir informieren und vermitteln, wir beraten nicht im Sinne des RDG oder StBerG. Förderkonditionen, Fristen und Voraussetzungen können sich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Förderrichtlinie des jeweiligen Fördergebers.