MARE:N Küste im Wandel: BMBF-Förderung für Küstenschutz & Forschung
Mit der Initiative MARE:N Küste im Wandel unterstützt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) zielgerichtete Forschungsprojekte und Praxisvorhaben. Im Fokus stehen die ökonomischen und ökologischen Folgen des weltweiten Klimawandels und des Meeresspiegelanstiegs auf deutsche Küstenregionen, die Entwicklung nachhaltiger Schutzstrategien sowie innovative Anpassungsmaßnahmen für die betroffene Infrastruktur.
- Sie als Hochschule, Forschungseinrichtung, Unternehmen oder Verband praxisnahe Lösungen für Küstenregionen erforschen.
- Ihr Vorhaben Themen aus Meeresschutz, Infrastrukturanpassung oder Umwelttechnologie kombiniert.
- Sie interdisziplinär in Verbundprojekten mit Partnern aus Wissenschaft und Praxis zusammenarbeiten.
- Es sich um rein kommerzielle Standardinvestitionen ohne Forschungs- oder Innovationsgehalt handelt.
- Ihr Projekt keinen Bezug zum Wandel von Küstenökosystemen oder Meeresräumen aufweist.
- Mit der Umsetzung des Vorhabens bereits vor Bewilligung des Antrags begonnen wurde.
Förderung durch MARE:N Küste im Wandel: Themenschwerpunkte
Im Mittelpunkt stehen interdisziplinäre Forschungs- und Entwicklungsprojekte im Rahmen der Hightech Agenda Deutschland. Förderfähig sind typischerweise Personalaufwendungen, projektbezogene Sachmittel, Modellierungen, Messkampagnen sowie wissenschaftliche Geräte für Versuchsanordnungen – genaue Details regelt die jeweilige Bekanntmachung.
So läuft die Antragstellung
- Bekanntmachung prüfen: Prüfen Sie die spezifischen Stichtage und Themenschwerpunkte der aktuellen Skizzenaufrufe.
- Projektskizze einreichen: In der Regel erfolgt das Verfahren zweistufig über die Einreichung einer förmlichen Projektskizze beim zuständigen Projektträger.
- Förmlicher Förderantrag: Nach positiver Bewertung der Skizze werden die beteiligten Partner zur Einreichung eines ausführlichen Antrags aufgefordert.
Eckdaten des Förderprogramms
| Förderart | Zuschuss |
| Förderquote | siehe Förderrichtlinie |
| Höchstbetrag | siehe Förderrichtlinie |
| Fördergeber | Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) |
| Region | Bundesweit (Bund) |
| Zielgruppe | Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Unternehmen, Bildungseinrichtungen, Verbände |
| Status | laufend prüfen (stichtagsbasiert) |
Unsicher, ob Ihr Vorhaben förderfähig ist?
Kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung. Wir gleichen Ihr Vorhaben mit passenden Programmen ab und vermitteln bei Bedarf an einen spezialisierten Förderberater in Ihrer Region.
Häufige Fragen zu MARE:N Küste im Wandel
Wer kann Anträge im Rahmen des Programms stellen?
Antragsberechtigt sind staatliche und staatlich anerkannte Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Bildungseinrichtungen sowie Vereine und Verbände in Deutschland.
Wie hoch ist die finanzielle Unterstützung?
Die konkrete Höhe der Förderung sowie die individuelle Förderquote hängen vom jeweiligen Aufruf und der Rechtsform des Antragstellers ab – nähere Angaben finden Sie in der Förderrichtlinie.
Müssen Unternehmen Eigenmittel einbringen?
Bei gewerblichen Unternehmen wird in der Regel ein angemessener Eigenanteil an den förderfähigen Gesamtkosten vorausgesetzt. Die maßgeblichen Sätze werden im jeweiligen Aufruf bekanntgegeben.
Gibt es feste Einreichungsfristen?
Die Anträge werden meist zu spezifischen Stichtagen im Rahmen von Förderbekanntmachungen eingereicht. Prüfen Sie daher laufend die aktuellen Termine im Förderportal.
Datenbasis: Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, BMWE), lizenziert unter CC BY 4.0. Redaktionell in eigenen Worten aufbereitet und um eigene Einordnung ergänzt. Geprüft am: 08.10.2026. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist allein die jeweils aktuelle Förderrichtlinie des Fördergebers.