ZIM Einzelprojekte: FuE-Förderung für KMU
Wer bekommt was? Einordnung der Redaktion
Das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) gehört zu den zentralen Förderinstrumenten des Bundes zur Stärkung der Innovationskraft im Mittelstand. Die Modulschiene für Einzelprojekte richtet sich gezielt an rechtlich selbstständige KMU, die ein Forschungs- und Entwicklungsvorhaben eigenständig ohne Kooperationspartner umsetzen. Gefördert werden marktnahe Entwicklungen von der Konzeption bis hin zur technischen Marktreife.
- Sie als KMU ein eigenständiges technisches Entwicklungsvorhaben planen
- Das Vorhaben ein deutliches technisches Risiko aufweist
- Die Verwertung des Ergebnisses am Markt angestrebt wird
- Ihr Unternehmen die KMU-Schwellenwerte der EU überschreitet
- Es sich um Routineentwicklungen oder reine Produktpflege handelt
- Das Vorhaben bereits vor der Antragstellung begonnen wurde
Voraussetzungen für ZIM Einzelprojekte
Um eine Zuwendung im Rahmen von ZIM Einzelprojekte zu erhalten, müssen antragstellende Unternehmen strikte Voraussetzungen erfüllen. Dazu zählt insbesondere der Nachweis eigener personeller und finanzieller Kapazitäten zur Durchführung des Projekts sowie ein hohes Innovationspotenzial.
Förderfähige Kosten umfassen typischerweise:
- Personalkosten für eingesetztes wissenschaftliches und technisches Personal
- Kosten für projektbezogene Aufträge an Dritte
- Übrige Betriebsausgaben und Materialkosten gemäß Förderrichtlinie
So läuft der Antrag
- Vorhabenkonzeption: Detaillierte Ausarbeitung des Arbeits- und Finanzierungsplans.
- Antragseinreichung: Einreichen der vollständigen Antragsunterlagen beim Projektträger.
- Prüfung und Bescheid: Inhaltliche und beihilferechtliche Bewertung durch den Projektträger.
- Projektstart: Umsetzung nach offizieller Bewilligung oder genehmigtem vorzeitigen Maßnahmebeginn.
Eckdaten im Überblick
| Förderart | Zuschuss |
| Förderquote | – siehe Förderrichtlinie |
| Höchstbetrag | – siehe Förderrichtlinie |
| Fördergeber | BMWE (Projektträger AiF Projekt GmbH) |
| Region | Bundesweit (Bund) |
| Zielgruppe | Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) |
| Status | laufend prüfbar |
Unsicher, ob Ihr FuE-Projekt förderfähig ist?
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Häufige Fragen zu ZIM Einzelprojekte
Wer ist für die ZIM Einzelprojekte Förderung antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind rechtlich selbstständige Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß EU-Definition mit Betriebsstätte in Deutschland.
Wie hoch ist die Förderung bei ZIM Einzelprojekten?
Die konkrete Förderhöhe und Förderquote sind im Basisdatensatz nicht enthalten und unterscheiden sich je nach Unternehmensgröße – siehe Förderrichtlinie.
Kann das Vorhaben vor der Antragstellung begonnen werden?
Nein. Ein vorzeitiger Maßnahmebeginn vor Einreichen des Antrags führt zum Ausschluss von der Förderung.
Datenbasis: Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, BMWE), lizenziert unter CC BY 4.0. Redaktionell in eigenen Worten aufbereitet und um eigene Einordnung ergänzt. Geprüft am: 07.10.2026. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist allein die jeweils aktuelle Förderrichtlinie des Fördergebers.
ℹ️ Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information über Förderprogramme und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall. Wir informieren und vermitteln, wir beraten nicht im Sinne des RDG oder StBerG. Förderkonditionen, Fristen und Voraussetzungen können sich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Förderrichtlinie des jeweiligen Fördergebers.