BMWE (Projektträger AiF Projekt GmbH) laufend

ZIM Einzelprojekte: FuE-Förderung für KMU

Geprüft am 2026-06-16
Förderhöhe bis
variabel
Förderquote
individuell
Förderart
Zuschuss
Region
Bund
Zielgruppe
kleines_unternehmen
Das Wichtigste in Kürze
Die Förderung für ZIM Einzelprojekte unterstützt kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bei der Durchführung marktorientierter Forschungs- und Entwicklungsvorhaben. Der Zuschuss fördert die Entwicklung innovativer Produkte, Verfahren oder technischer Dienstleistungen bundesweit. Beträge und Förderquoten richten sich nach den Bestimmungen der jeweils aktuellen Richtlinie.

Wer bekommt was? Einordnung der Redaktion

Das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) gehört zu den zentralen Förderinstrumenten des Bundes zur Stärkung der Innovationskraft im Mittelstand. Die Modulschiene für Einzelprojekte richtet sich gezielt an rechtlich selbstständige KMU, die ein Forschungs- und Entwicklungsvorhaben eigenständig ohne Kooperationspartner umsetzen. Gefördert werden marktnahe Entwicklungen von der Konzeption bis hin zur technischen Marktreife.

✓ Passt zu Ihnen, wenn
  • Sie als KMU ein eigenständiges technisches Entwicklungsvorhaben planen
  • Das Vorhaben ein deutliches technisches Risiko aufweist
  • Die Verwertung des Ergebnisses am Markt angestrebt wird
✗ Eher nicht, wenn
  • Ihr Unternehmen die KMU-Schwellenwerte der EU überschreitet
  • Es sich um Routineentwicklungen oder reine Produktpflege handelt
  • Das Vorhaben bereits vor der Antragstellung begonnen wurde

Voraussetzungen für ZIM Einzelprojekte

Um eine Zuwendung im Rahmen von ZIM Einzelprojekte zu erhalten, müssen antragstellende Unternehmen strikte Voraussetzungen erfüllen. Dazu zählt insbesondere der Nachweis eigener personeller und finanzieller Kapazitäten zur Durchführung des Projekts sowie ein hohes Innovationspotenzial.

Förderfähige Kosten umfassen typischerweise:

  • Personalkosten für eingesetztes wissenschaftliches und technisches Personal
  • Kosten für projektbezogene Aufträge an Dritte
  • Übrige Betriebsausgaben und Materialkosten gemäß Förderrichtlinie

So läuft der Antrag

  1. Vorhabenkonzeption: Detaillierte Ausarbeitung des Arbeits- und Finanzierungsplans.
  2. Antragseinreichung: Einreichen der vollständigen Antragsunterlagen beim Projektträger.
  3. Prüfung und Bescheid: Inhaltliche und beihilferechtliche Bewertung durch den Projektträger.
  4. Projektstart: Umsetzung nach offizieller Bewilligung oder genehmigtem vorzeitigen Maßnahmebeginn.
⚠ Wichtig – Maßnahmebeginn: Stellen Sie den Antrag zwingend vor Beginn des Vorhabens. Der Abschluss von Verträgen oder die Beauftragung von externen Dienstleistern vor der offiziellen Genehmigung schließt eine Förderung aus.

Eckdaten im Überblick

Förderart Zuschuss
Förderquote – siehe Förderrichtlinie
Höchstbetrag – siehe Förderrichtlinie
Fördergeber BMWE (Projektträger AiF Projekt GmbH)
Region Bundesweit (Bund)
Zielgruppe Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
Status laufend prüfbar
Förderfähigkeit prüfen

Unsicher, ob Ihr FuE-Projekt förderfähig ist?

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Häufige Fragen zu ZIM Einzelprojekte

Wer ist für die ZIM Einzelprojekte Förderung antragsberechtigt?

Antragsberechtigt sind rechtlich selbstständige Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß EU-Definition mit Betriebsstätte in Deutschland.

Wie hoch ist die Förderung bei ZIM Einzelprojekten?

Die konkrete Förderhöhe und Förderquote sind im Basisdatensatz nicht enthalten und unterscheiden sich je nach Unternehmensgröße – siehe Förderrichtlinie.

Kann das Vorhaben vor der Antragstellung begonnen werden?

Nein. Ein vorzeitiger Maßnahmebeginn vor Einreichen des Antrags führt zum Ausschluss von der Förderung.

Datenbasis: Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, BMWE), lizenziert unter CC BY 4.0. Redaktionell in eigenen Worten aufbereitet und um eigene Einordnung ergänzt. Geprüft am: 07.10.2026. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist allein die jeweils aktuelle Förderrichtlinie des Fördergebers.

ℹ️ Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information über Förderprogramme und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall. Wir informieren und vermitteln, wir beraten nicht im Sinne des RDG oder StBerG. Förderkonditionen, Fristen und Voraussetzungen können sich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Förderrichtlinie des jeweiligen Fördergebers.