Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie laufend prüfen

Barrierefreie Gastlichkeit Bayern: Sonderprogramm im Überblick

Geprüft am 2026-06-16
Förderhöhe bis
variabel
Förderquote
individuell
Förderart
Zuschuss
Region
Bayern
Zielgruppe
kleines_unternehmen
Das Wichtigste in Kürze
Das Sonderprogramm Barrierefreie Gastlichkeit Bayern fördert kleine und mittlere Unternehmen im bayerischen Gastgewerbe sowie der Tourismusbranche bei Investitionen in die Barrierefreiheit. Die Unterstützung wird als Zuschuss gewährt. Förderhöhe und Förderquote richten sich nach dem jeweiligen Aufruf – Details entnehmen Sie der Förderrichtlinie.

Wer bekommt was beim Sonderprogramm Barrierefreie Gastlichkeit Bayern?

Das Förderprogramm richtet sich gezielt an kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Kleinstunternehmen des Gastgewerbes und der Tourismusbranche mit Betriebsstätte in Bayern. Ziel der Maßnahme ist es, allen Gästen – insbesondere Menschen mit Mobilitäts- oder Sinneneinschränkungen – den stufenlosen und hürdenfreien Zugang zu Gastronomie- und Beherbergungsbetrieben zu ermöglichen.

Die Förderung wird in Form eines einmaligen Zuschusses gewährt. Konkrete Zuwendungshöhen und Förderquoten hängen vom jeweiligen Aufruf ab – genaue Werte entnehmen Sie direkt der offiziellen Förderrichtlinie.

✓ Passt zu Ihnen, wenn
  • Sie ein Kleinstunternehmen oder KMU im bayerischen Gastgewerbe betreiben.
  • Sie bauliche oder technische Anpassungen für Barrierefreiheit planen.
  • Das Vorhaben vor der Antragstellung noch nicht begonnen wurde.
✗ Eher nicht, wenn
  • Ihr Betrieb außerhalb des Freistaates Bayern liegt.
  • Sie bereits Liefer- oder Leistungsverträge unterzeichnet haben.
  • Es sich um ein Großunternehmen handelt.

Förderfähige Maßnahmen und Kosten

Gefördert werden Investitionen und bauliche Maßnahmen, die der Herstellung oder Verbesserung der Barrierefreiheit im Betrieb dienen. Dazu zählen etwa schwellenlose Zugänge, Aufzüge, behindertengerechte Sanitäreinrichtungen sowie spezifische Orientierungshilfen. Sämtliche Details zu den förderfähigen Tatbeständen entnehmen Sie der Förderrichtlinie.

So läuft der Antrag für Barrierefreie Gastlichkeit Bayern

  1. Voraussetzungen prüfen: Vergewissern Sie sich, dass Ihr Unternehmen die Kriterien bezüglich Betriebsstandort und KMU-Status erfüllt.
  2. Konzeption & Kostenaufstellung: Erstellen Sie ein detailliertes Konzept für die geplanten Anpassungsmaßnahmen inklusive Kostenvoranschlägen.
  3. Antragstellung vor Vorhabensbeginn: Reichen Sie den Förderantrag vor Beginn der Umbaumaßnahmen bei der zuständigen Stelle ein.
  4. Bewilligung abwarten: Erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheides bzw. der Genehmigung dürfen Aufträge vergeben und Verträge geschlossen werden.
⚠ Wichtig – Maßnahmebeginn: Stellen Sie den Antrag zwingend vor Abschluss eines Liefer- oder Leistungsvertrages. Ein vorzeitiger Maßnahmebeginn schließt die Förderung in der Regel vollständig aus.

Eckdaten des Förderprogramms

Förderart Zuschuss
Förderquote siehe Förderrichtlinie
Höchstbetrag siehe Förderrichtlinie
Fördergebiet Bayern
Zielgruppe Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
Status laufend prüfen
Förderfähigkeit prüfen

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Häufige Fragen zu Barrierefreie Gastlichkeit Bayern

Wer ist für das Förderprogramm antragsberechtigt?

Antragsberechtigt sind rechtlich selbstständige Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) des Gastgewerbes und des Tourismus mit Betriebsstätte in Bayern.

Wie hoch sind Förderquote und Höchstbetrag?

Konkrete Quoten und Maximalsummen sind je nach Förderaufruf gestaffelt. Detaillierte Angaben entnehmen Sie bitte der aktuellen Förderrichtlinie.

Wann muss der Antrag eingereicht werden?

Der Antrag muss grundsätzlich vor Beginn der Maßnahme eingereicht werden. Bereits unterzeichnete Verträge gelten rechtlich als Maßnahmebeginn.

Sind Kombinationen mit anderen Programmen möglich?

Mögliche Kumulierungsregeln mit weiteren Förderprogrammen des Bundes oder der Länder richten sich nach den Maßgaben der Förderrichtlinie.

Datenbasis: Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, BMWE), lizenziert unter CC BY 4.0. Redaktionell in eigenen Worten aufbereitet und um eigene Einordnung ergänzt. Geprüft am: 05.10.2026. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist allein die jeweils aktuelle Förderrichtlinie des Fördergebers.

ℹ️ Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information über Förderprogramme und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall. Wir informieren und vermitteln, wir beraten nicht im Sinne des RDG oder StBerG. Förderkonditionen, Fristen und Voraussetzungen können sich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Förderrichtlinie des jeweiligen Fördergebers.

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