Land Baden-Württemberg laufend_pruefen

Invest BW Innovation III: Zuschuss für Forschung und Innovation

Geprüft am 2026-06-16
Förderhöhe bis
variabel
Förderquote
individuell
Förderart
Zuschuss
Region
Baden-Württemberg
Zielgruppe
forschungseinrichtung
Das Wichtigste in Kürze
Das Förderprogramm Invest BW Innovation III unterstützt Unternehmen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen in Baden-Württemberg bei Forschungs- und Innovationsvorhaben. Die Förderung erfolgt als Zuschuss für themenoffene Projekte. Förderhöhen und Quoten richten sich nach dem jeweiligen Förderaufruf.

Wer bekommt was mit Invest BW Innovation III?

Das Programm Invest BW Innovation III richtet sich an gewerbliche Unternehmen aller Größenordnungen – von Kleinstunternehmen und KMU bis hin zu Großunternehmen – sowie an Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen mit Sitz oder Betriebsstätte in Baden-Württemberg. Gefördert werden Vorhaben aus den Bereichen Dienstleistungen, freie Berufe, produzierendes Gewerbe, Handel und Handwerk.

Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Da es sich um ein aufrufunterstütztes Programm handelt, unterscheiden sich die genauen Förderquoten und Höchstbeträge je nach spezifischem Förderaufruf. Interessierte Unternehmen finden weitere regionale Initiativen in unserer Übersichtsrubrik zur Förderung in Baden-Württemberg.

✓ Passt zu Ihnen, wenn
  • Sie ein Unternehmen, eine Hochschule oder eine Forschungseinrichtung in Baden-Württemberg sind.
  • Sie ein innovatives, technologisch orientiertes Forschungs- oder Entwicklungsprojekt planen.
  • Das Vorhaben einen Beitrag zur Stärkung der regionalen Innovationskraft leistet.
✗ Eher nicht, wenn
  • Das Vorhaben bereits vor der offiziellen Antragstellung begonnen wurde.
  • Keine Betriebsstätte oder Arbeitsstätte in Baden-Württemberg vorhanden ist.
  • Es sich um reine Routineinvestitionen ohne Innovations- oder Forschungsgehalt handelt.

Förderfähige Kosten und Rahmenbedingungen

Im Rahmen von Förderaufrufen für Innovationsprojekte werden typischerweise Personalkosten für Entwicklungs- und Forschungsmitarbeiter, projektbezogene Fremdleistungen sowie Unterlagen und Materialien für Prototypen und Testaufbauten berücksichtigt. Detaillierte Angaben zu den förderfähigen Ausgabentatbeständen entnehmen Sie bitte der maßgeblichen Förderrichtlinie des Landes. Ergänzende bundesweite Programme zur Innovationsförderung finden Sie in der Übersicht zur Forschungs- und Innovationsförderung.

So läuft der Antrag bei Invest BW Innovation III

  1. Förderaufruf prüfen – Aktuelle Themenschwerpunkte, Vorgaben und Einreichungsfristen des Landes Baden-Württemberg sichten.
  2. Projektskizze/Antrag ausarbeiten – Arbeits- und Finanzierungsplan erstellen und die Innovationshöhe präzise darstellen.
  3. Antrag vor Maßnahmebeginn einreichen – Die Unterlagen vollständig und fristgerecht vor dem geplante Projektstart übermitteln.
  4. Bewilligung abwarten – Nach Prüfung durch den Projektträger und Zugang des Bewilligungsbescheids mit der Umsetzung beginnen.
⚠ Wichtig – Maßnahmebeginn: Stellen Sie den Antrag unbedingt vor Beginn der Arbeiten. Ein vorzeitiger Maßnahmebeginn oder das Eingehen rechtsverbindlicher Verpflichtungen führt in der Regel zum Verlust des Förderanspruchs.

Eckdaten zum Förderprogramm

Förderart Zuschuss
Förderbereich Forschung Innovation Themenoffen
Förderquote – siehe Förderrichtlinie
Höchstbetrag – siehe Förderrichtlinie
Fördergeber Land Baden-Württemberg
Region Baden-Württemberg
Zielgruppe Kleinstunternehmen, kleine, mittlere und große Unternehmen, Hochschulen, Forschungseinrichtungen
Status laufend prüfen
Förderfähigkeit prüfen

Unsicher, ob Ihr Innovationsvorhaben förderfähig ist?

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Häufige Fragen zu Invest BW Innovation III

Wer ist für Invest BW Innovation III antragsberechtigt?

Antragsberechtigt sind gewerbliche Unternehmen aller Größen (Kleinstunternehmen, KMU und Großunternehmen) sowie Hochschulen und Forschungseinrichtungen mit Standort in Baden-Württemberg.

Welche Branchen können die Förderung in Anspruch nehmen?

Das Programm steht Antragstellern aus den Bereichen Dienstleistungen, freie Berufe, produzierendes Gewerbe, Handel und Handwerk offen.

Wie hoch sind die Förderquote und die maximale Summe?

Die konkreten Förderquoten und Höchstsummen sind im amtlichen Grunddatenblatt nicht festgelegt, sondern werden je nach Aufruf und Richtlinie spezifiziert – siehe Förderrichtlinie.

Wann muss der Antrag eingereicht werden?

Der Antrag muss zwingend vor Beginn des Vorhabens eingereicht werden. Beachten Sie zudem die Stichtage der jeweiligen Förderaufrufe.

Wo befindet sich der amtliche Eintrag zur Förderrichtlinie?

Der offizielle Eintrag ist in der Förderdatenbank des Bundes für Invest BW Innovation einsehbar.

Datenbasis: Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, BMWE), lizenziert unter CC BY 4.0. Redaktionell in eigenen Worten aufbereitet und um eigene Einordnung ergänzt. Geprüft am: 04.10.2026. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist allein die jeweils aktuelle Förderrichtlinie des Fördergebers.

ℹ️ Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information über Förderprogramme und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall. Wir informieren und vermitteln, wir beraten nicht im Sinne des RDG oder StBerG. Förderkonditionen, Fristen und Voraussetzungen können sich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Förderrichtlinie des jeweiligen Fördergebers.