KfW / ERP-Sondervermögen laufend

ERP-Förderkredit für KMU mit Haftungsfreistellung

Geprüft am 2026-06-16
Förderhöhe bis
variabel
Förderquote
individuell
Förderart
Darlehen
Region
Bund
Zielgruppe
Existenzgründung
Das Wichtigste in Kürze
Der ERP-Förderkredit für KMU mit Haftungsfreistellung unterstützt kleine und mittlere Unternehmen sowie Existenzgründungen bei der Unternehmensfinanzierung und Festigung. Der Kredit wird bundesweit über Finanzierungspartner ausgereicht – genaue Konditionen und Zinssätze siehe Förderrichtlinie.

Wer bekommt was? Klartext-Einordnung

Dieses Bundesförderprogramm richtet sich an Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Existenzgründerinnen und Existenzgründer in Deutschland. Es soll die Vergabe von Fremdkapital erleichtern, indem das Kreditinstitut durch eine optionale Haftungsfreistellung vom Ausfallrisiko entlastet wird. Gefördert werden Vorhaben der Existenzgründung, der Festigung und der allgemeinen Unternehmensfinanzierung über alle wesentlichen Wirtschaftsbereiche hinweg.

✓ Passt zu Ihnen, wenn
  • Sie als KMU oder Gründungsvorhaben Fremdkapital für Investitionen oder Betriebsmittel benötigen.
  • Ihre Hausbank eine Risikuentlastung durch Haftungsfreistellung für die Kreditvergabe fordert.
  • Ihr Betriebssitz oder Ihr Vorhaben in Deutschland liegt.
✗ Eher nicht, wenn
  • Ihr Betrieb die Kriterien für kleine und mittlere Unternehmen überschreitet (Großunternehmen).
  • Das Vorhaben bereits vor der Antragstellung verbindlich begonnen wurde.
  • Die Finanzierung rein aus Eigenmitteln ohne Kreditinstitut dargestellt werden soll.

Geförderte Vorhaben und Antragsberechtigung

Antragsberechtigt sind Existenzgründerinnen und Existenzgründer sowie etablierte kleine und mittlere Unternehmen. Das Programm deckt ein breites Spektrum an Branchen ab, darunter Handwerk, Handel, produzierendes Gewerbe, Dienstleistungen, freie Berufe, Gastgewerbe/Tourismus sowie die Kultur- und Kreativwirtschaft.

So läuft der Antrag

  1. Finanzierungskonzept erstellen: Erarbeiten Sie Ihren Businessplan beziehungsweise Investitionsplan und kontaktieren Sie Ihre Hausbank oder ein Kreditinstitut Ihrer Wahl.
  2. Kreditantrag stellen: Der Antrag auf den ERP-Förderkredit für KMU wird vor Beginn des Vorhabens gemeinsam mit der Hausbank eingereicht.
  3. Prüfung und Zusage: Nach erfolgreicher Risikoprüfung und Bewilligung durch den Fördergeber wird der Kreditvertrag geschlossen und die Mittel werden ausgezahlt.
⚠ Wichtig – Maßnahmebeginn: Der Antrag muss vor Beginn des zu finanzierenden Vorhabens gestellt werden. Der Abschluss von Liefer- und Leistungsverträgen vor der Antragstellung kann zum Ausschluss der Förderung führen.

Eckdaten des Förderprogramms

Offizieller Name ERP-Förderkredit für KMU mit Haftungsfreistellung
Förderart Kredit
Förderbereich Existenzgründung, Festigung, Unternehmensfinanzierung
Förderhöhe / Kreditbetrag – siehe Förderrichtlinie
Förderquote – siehe Förderrichtlinie
Fördergebiet Bundesweit (Deutschland)
Zielgruppe Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Existenzgründerinnen und Existenzgründer
Status laufend prüfen
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Häufige Fragen (FAQ) zum ERP-Förderkredit für KMU

Wer gilt bei dieser Förderung als klein und mittelständig (KMU)?

Die Einordnung richtet sich nach den offiziellen KMU-Kriterien der Europäischen Kommission. Maßgebend sind Mitarbeiterzahl, Jahresumsatz sowie Bilanzsumme des Unternehmens.

Was bedeutet Haftungsfreistellung im Rahmen des ERP-Förderkredits?

Die Haftungsfreistellung entlastet die durchleitende Hausbank von einem Teil des Kreditrisikos. Dies erleichtert Unternehmen mit geringen Sicherheiten den Zugang zu Fremdkapital.

Wo wird der Antrag für den ERP-Förderkredit für KMU eingereicht?

Der Antrag erfolgt nach dem Hausbankprinzip direkt bei einer gewählten Geschäftsbank, Sparkasse oder Genossenschaftsbank vor Beginn des Vorhabens.

Welche Branchen sind antragsberechtigt?

Förderfähig sind unter anderem Dienstleistungen, freie Berufe, Gastgewerbe und Tourismus, Handel, Handwerk, Kultur- und Kreativwirtschaft sowie das produzierende Gewerbe.

Datenbasis: Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, BMWE), lizenziert unter CC BY 4.0. Redaktionell in eigenen Worten aufbereitet und um eigene Einordnung ergänzt. Geprüft am: 04.10.2026. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist allein die jeweils aktuelle Förderrichtlinie des Fördergebers.

ℹ️ Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information über Förderprogramme und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall. Wir informieren und vermitteln, wir beraten nicht im Sinne des RDG oder StBerG. Förderkonditionen, Fristen und Voraussetzungen können sich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Förderrichtlinie des jeweiligen Fördergebers.

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