Verbundberatung BerFöR in Bayern: Förderung für Landwirtschaft
Wer bekommt was bei der Verbundberatung BerFöR?
Das Förderprogramm für Beratungsleistungen im Rahmen der Verbundberatung (BerFöR) unterstützt Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft sowie Fischwirtschaft im Freistaat Bayern. Ziel ist die nachhaltige Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, Umwelt- und Klimaschutz sowie die fachliche Begleitung landwirtschaftlicher Betriebe durch akkreditierte Beratungsorganisationen. Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Konkrete Förderquoten und Maximalbeträge hängen vom gewählten Beratungsmodul ab – siehe Förderrichtlinie.
- Sie ein land-, forst- oder fischwirtschaftliches Unternehmen in Bayern führen
- Sie qualifizierte Beratungsleistungen im Rahmen der Verbundberatung in Anspruch nehmen möchten
- Sie die Voraussetzungen der jeweiligen Förderrichtlinie erfüllen
- Ihr Betrieb seinen Sitz außerhalb von Bayern hat
- Das Vorhaben keine Zuordnung zur Land-, Forst- oder Fischwirtschaft aufweist
- Die Beratung bereits vor der Antragstellung begonnen wurde
Voraussetzungen und förderfähige Leistungen
Gefördert werden vertraglich vereinbarte Beratungsleistungen, die durch zugelassene Beratungsorganisationen im Rahmen des bayerischen Verbundberatungssystems erbracht werden. Wichtige inhaltliche Schwerpunkte betreffen betriebswirtschaftliche, ökologische und technologische Fragestellungen der Agrarbranche.
So läuft die Antragstellung ab
- Beratungsbedarf ermitteln: Stellen Sie den konkreten Informations- und Ausrichtungsbedarf für Ihren Betrieb fest.
- Zugelassenen Berater wählen: Beauftragen Sie eine im Rahmen der Verbundberatung anerkannte Beratungsorganisation.
- Antrag vor Beginn stellen: Reichen Sie den Förderantrag ein, bevor eine verbindliche Beauftragung oder Maßnahme erfolgt.
- Bewilligung & Durchführen: Nach Erhalt des Zuwendungsbescheids wird die Beratung durchgeführt und abgerechnet.
Eckdaten zur Verbundberatung BerFöR
| Förderart | Zuschuss |
| Förderquote | – siehe Förderrichtlinie |
| Höchstbetrag | – siehe Förderrichtlinie |
| Fördergebiet | Bayern |
| Zielgruppe | Land-, Forst- und Fischwirtschaft (alle Unternehmensgrößen) |
| Status | laufend prüfen |
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Häufige Fragen zur Verbundberatung BerFöR
Wer ist für das Programm antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind Unternehmen der Agrarbranche (Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Fischwirtschaft) in Bayern, unabhängig von der Unternehmensgröße (Kleinst-, kleine, mittlere und große Unternehmen).
Wie hoch ist die finanzielle Förderung?
Die genaue Förderhöhe und Zuschussquote richten sich nach den Bestimmungen der aktuellen Richtlinie und den einzelnen Beratungsmodulen – siehe Förderrichtlinie.
Wann muss der Antrag gestellt werden?
Der Förderantrag muss zwingend vor Beginn der Beratungsmaßnahme eingereicht und bewilligt werden. Vorzeitiger Maßnahmebeginn schließt eine Förderung aus.
Wo wird der Antrag eingereicht?
Die Antragstellung erfolgt über die zuständigen Stellen der bayerischen Landwirtschaftsverwaltung bzw. die zugelassenen Verbundberatungsorganisationen.
Datenbasis: Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, BMWE), lizenziert unter CC BY 4.0. Redaktionell in eigenen Worten aufbereitet und um eigene Einordnung ergänzt. Geprüft am: 01.10.2026. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist allein die jeweils aktuelle Förderrichtlinie des Fördergebers.
ℹ️ Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information über Förderprogramme und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall. Wir informieren und vermitteln, wir beraten nicht im Sinne des RDG oder StBerG. Förderkonditionen, Fristen und Voraussetzungen können sich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Förderrichtlinie des jeweiligen Fördergebers.
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