Stadt Frankfurt am Main laufend prüfen

Klimabonus Frankfurt: Förderung für Klimaschutz & Klimaanpassung

Geprüft am 2026-06-16
Förderhöhe bis
variabel
Förderquote
individuell
Förderart
Zuschuss
Region
Hessen
Zielgruppe
bildungseinrichtung
Das Wichtigste in Kürze
Der Klimabonus Frankfurt gewährt Investitionszuschüsse für vielfältige Maßnahmen im Bereich Klimaschutz und Klimaanpassung in Frankfurt am Main. Antragsberechtigt sind Unternehmen aller Größen, Existenzgründende, öffentliche Einrichtungen, Vereine sowie Privatpersonen. Förderhöhen und Quoten richten sich nach den jeweiligen Förderbausteinen gemäß aktueller Richtlinie.

Wer bekommt was beim Klimabonus Frankfurt?

Das Förderprogramm unterstützt Akteure in Frankfurt am Main bei der Umsetzung nachhaltiger Projekte zur Emissionsminderung und Klimafolgenanpassung. Gefördert werden Vorhaben in den Bereichen Energieeffizienz, erneuerbare Energien, nachhaltige Mobilität, Umweltschutz sowie ökologische Gebäudemodernisierung. Die Förderung erfolgt als gewährter Nicht-Rückzahlungszuschuss.

✓ Passt zu Ihnen, wenn
  • Sie Maßnahmen zum Klimaschutz oder zur Klimaanpassung im Stadtgebiet Frankfurt planen.
  • Sie als Unternehmen, Verein, Institution oder Privatperson ein förderfähiges Projekt umsetzen möchten.
  • Der Antrag vor dem offiziellen Maßnahmebeginn eingereicht wird.
✗ Eher nicht, wenn
  • Das Vorhaben außerhalb von Frankfurt am Main durchgeführt werden soll.
  • Mit der Umsetzung oder Auftragsvergabe bereits begonnen wurde.
  • Keine Abstimmung mit den spezifischen Förderanforderungen der Stadt erfolgt ist.

Eckdaten des Förderprogramms

Förderart Zuschuss
Förderquote je nach Modul unterschiedlich – siehe Förderrichtlinie
Höchstbetrag je nach Modul unterschiedlich – siehe Förderrichtlinie
Fördergeber Stadt Frankfurt am Main
Region Hessen (Frankfurt am Main)
Zielgruppe KMU, Großunternehmen, Privatpersonen, Vereine, öffentliche Einrichtungen, Hochschulen
Status laufend prüfen

So läuft der Antrag für den Klimabonus Frankfurt

  1. Vorhabensplanung & Beratung: Ermitteln Sie die geplanten Maßnahmen und prüfen Sie die spezifischen Förderbausteine der Stadt Frankfurt am Main.
  2. Antragstellung: Reichen Sie den Förderantrag vollständig zusammen mit allen erforderlichen Nachweisen bei der zuständigen Stelle ein.
  3. Bewilligung abwarten: Warten Sie den offiziellen Zuwendungsbescheid ab, bevor Sie Liefer- oder Leistungsverträge abschließen.
  4. Umsetzung & Nachweis: Setzen Sie das Projekt fristgerecht um und reichen Sie den Verwendungsnachweis zur Auszahlung des Zuschusses ein.
⚠ Wichtig – Maßnahmebeginn: Stellen Sie den Antrag unbedingt vor dem Beginn des Vorhabens. Der Abschluss von Verträgen vor der Genehmigung kann zum vollständigen Verlust der Förderfähigkeit führen.
Förderfähigkeit prüfen

Unsicher, ob Ihr Vorhaben förderfähig ist?

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Häufige Fragen zum Klimabonus Frankfurt

Wer ist für den Klimabonus Frankfurt antragsberechtigt?

Antragsberechtigt sind je nach Fördermodul Unternehmen jeglicher Größe (vom Kleinstunternehmen bis zum Großunternehmen), Existenzgründende, Privatpersonen, Vereine, Forschungseinrichtungen sowie öffentliche Institutionen.

Welche Maßnahmen werden gefördert?

Gefördert werden Vorhaben in den Bereichen Energieeffizienz, erneuerbare Energien, nachhaltige Mobilität, Umweltschutz, Städtebau und energetische Modernisierung im Stadtgebiet Frankfurt am Main.

Wie hoch ist die Förderquote beim Klimabonus Frankfurt?

Die genaue Förderquote und Höchstfördersumme variieren je nach gewähltem Förderbaustein und Antragstellergruppe – Details entnehmen Sie bitte der aktuellen Förderrichtlinie.

Wann muss der Förderantrag gestellt werden?

Der Antrag muss zwingend vor Beginn der Maßnahme und vor Abschluss jeglicher rechtsverbindlicher Liefer- und Leistungsverträge gestellt werden.

Datenbasis: Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, BMWE), lizenziert unter CC BY 4.0. Redaktionell in eigenen Worten aufbereitet und um eigene Einordnung ergänzt. Geprüft am: 30.09.2026. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist allein die jeweils aktuelle Förderrichtlinie des Fördergebers.

ℹ️ Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information über Förderprogramme und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall. Wir informieren und vermitteln, wir beraten nicht im Sinne des RDG oder StBerG. Förderkonditionen, Fristen und Voraussetzungen können sich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Förderrichtlinie des jeweiligen Fördergebers.