Land Rheinland-Pfalz / Investment- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) laufend prüfen

Innovationsfonds III Rheinland-Pfalz: Beteiligungen für KMU

Geprüft am 2026-06-16
Förderhöhe bis
variabel
Förderquote
individuell
Förderart
Beteiligung
Region
Rheinland-Pfalz
Zielgruppe
Existenzgründung
Das Wichtigste in Kürze
Der Innovationsfonds III Rheinland-Pfalz stärkt kleine und mittlere Unternehmen sowie Existenzgründer mit Beteiligungskapital. Gefördert werden Vorhaben in Rheinland-Pfalz in den Bereichen Forschung, Innovation und Unternehmensfinanzierung. Die konkrete Beteiligungshöhe richtet sich nach dem Einzelfall – siehe Förderrichtlinie.

Zielsetzung und Zielgruppe des Innovationsfonds III Rheinland-Pfalz

Der Innovationsfonds III Rheinland-Pfalz bietet kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU) sowie Gründerinnen und Gründern in Rheinland-Pfalz die Möglichkeit, Eigenkapital für innovative Vorhaben aufzubauen. Förderfähig sind technologieorientierte Entwicklungen, Markteinführungen und Festigungsmaßnahmen im produzierenden Gewerbe sowie im Dienstleistungssektor.

✓ Passt zu Ihnen, wenn
  • Sie ein Kleinst- oder kleines Unternehmen in Rheinland-Pfalz betreiben
  • Sie eine Gründung, Festigung oder ein innovatives F&E-Vorhaben planen
  • Sie Beteiligungskapital zur Stärkung der Eigenkapitalbasis suchen
✗ Eher nicht, wenn
  • Ihr Unternehmenssitz außerhalb von Rheinland-Pfalz liegt
  • Sie ein Großunternehmen führen
  • Sie einen reinen verlorenen Zuschuss anstelle eines Beteiligungsmodells erwarten

Förderfähige Vorhaben und Rahmenbedingungen

Gefördert werden Investitionen und Betriebsmittel im Rahmen von Innovationen, Forschungsprojekten sowie Konsolidierungs- und Festigungsphasen nach der Existenzgründung. Da die genauen Konditionen je nach Ausgestaltung und Aufruf variieren, entnehmen Sie Detailbeträge und Beteiligungsquoten direkt der Förderrichtlinie.

So läuft die Antragstellung

  1. Prüfung der Voraussetzungen: Klären Sie, ob Ihr Vorhaben den fachlichen Kriterien für eine Beteiligung entspricht.
  2. Kontaktaufnahme: Reichen Sie die Projektskizze bzw. die Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.
  3. Vertragsabschluss: Nach positiver Prüfung erfolgt die Ausgestaltung der Beteiligung.
⚠ Wichtig – Maßnahmebeginn: Stellen Sie den Antrag bzw. nehmen Sie die Beratung auf, bevor Sie das Vorhaben rechtlich oder wirtschaftlich beginnen. Bereits eingegangene Verpflichtungen können die Förderung ausschließen.

Eckdaten auf einen Blick

Förderart Beteiligung
Förderbereich Unternehmensfinanzierung, Existenzgründung Festigung, Forschung Innovation Themenoffen
Förderhöhe / Quote siehe Förderrichtlinie
Region Rheinland-Pfalz
Zielgruppe Kleinstunternehmen, kleine Unternehmen, Existenzgründerinnen
Status laufend prüfen
Förderfähigkeit prüfen

Eignet sich der Innovationsfonds III Rheinland-Pfalz für Ihr Vorhaben?

Kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung. Wir vergleichen Ihre geplante Finanzierung mit passenden Programmen und stellen Kontakt zu Förderexperten her.

Kostenlose Ersteinschätzung →

Häufige Fragen zum Innovationsfonds III Rheinland-Pfalz

Wer ist antragsberechtigt?

Antragsberechtigt sind Existenzgründerinnen und Existenzgründer sowie bestehende Kleinstunternehmen und kleine Unternehmen des produzierenden Gewerbes und der Dienstleistungsbranche in Rheinland-Pfalz.

Welche Förderart wird gewährt?

Es handelt sich um Beteiligungskapital zur Stärkung der Eigenkapitalbasis für Forschung, Innovation und Unternehmensfinanzierung.

Wie hoch ist die maximale Beteiligungssumme?

Konkrete Höchstbeträge und Quoten sind im amtlichen Grunddatensatz nicht pauschal beziffert – konsultieren Sie hierzu die jeweils aktuelle Förderrichtlinie.

Welche Regionen sind abgedeckt?

Das Programm richtet sich ausschließlich an Vorhaben mit Standort oder Betriebsstätte im Bundesland Rheinland-Pfalz.

Datenbasis: Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, BMWE), lizenziert unter CC BY 4.0. Redaktionell in eigenen Worten aufbereitet und um eigene Einordnung ergänzt. Geprüft am: 30.09.2026. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist allein die jeweils aktuelle Förderrichtlinie des Fördergebers.

ℹ️ Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information über Förderprogramme und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall. Wir informieren und vermitteln, wir beraten nicht im Sinne des RDG oder StBerG. Förderkonditionen, Fristen und Voraussetzungen können sich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Förderrichtlinie des jeweiligen Fördergebers.