Wohnraumförderung Wohngruppen in Rheinland-Pfalz
Wohnraumförderung Wohngruppen: Wer bekommt was?
Mit dem Förderprogramm für Gemeinschaftswohnungen unterstützt das Land Rheinland-Pfalz die bauliche Umsetzung barrierefreier und betreuter Wohnformen. Gefördert werden Vorhaben, die Wohnraum für Menschen mit besonderem Unterstützungs- oder Pflegebedarf schaffen oder modernisieren. Finanziert wird die Maßnahme durch Darlehen der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) in Kombination mit Förderzuschüssen.
- Sie bezahlbaren, betreuten Wohnraum in Rheinland-Pfalz schaffen oder modernisieren möchten.
- Sie als Investor, Verein, Kommune oder Privatperson ein entsprechendes Projekt umsetzen.
- Die baulichen und qualitativen Vorgaben der Förderrichtlinie erfüllt werden.
- Das Bauprojekt außerhalb von Rheinland-Pfalz liegt.
- Keine betreute Wohnform oder Gemeinschaftswohnung vorgesehen ist.
- Bereits vor der Bewilligung verbindliche Liefer- oder Bauaufträge erteilt wurden.
Eckdaten der Förderung
| Förderart | Kredit (ISB-Darlehen), Zuschuss |
| Förderbereich | Wohnungsbau Modernisierung, Gesundheit & Soziales |
| Förderhöhe / Quote | je nach Modul – siehe Förderrichtlinie |
| Fördergeber | ISB Rheinland-Pfalz / Land Rheinland-Pfalz |
| Region | Rheinland-Pfalz |
| Zielgruppe | Unternehmen, öffentliche Einrichtungen, Privatpersonen, Vereine |
| Status | laufend prüfen |
So läuft die Antragstellung
- Projektplanung & Beratung: Vorbereitung der Bau- und Nutzungskonzepte für die betreute Wohngruppe.
- Antragseinreichung: Einreichung des Förderantrags bei der zuständigen Bewilligungsstelle bzw. der ISB Rheinland-Pfalz vor Vorhabensbeginn.
- Bewilligung & Umsetzung: Nach Erhalt des Zuwendungsbescheids bzw. der Darlehenszusage kann mit der Umsetzung begonnen werden.
Möchten Sie Wohngruppen-Förderung in Rheinland-Pfalz nutzen?
Lassen Sie Ihr geplantes Wohnraumprojekt kostenlos auf Förderfähigkeit und passende Kombinationen prüfen.
Häufige Fragen zur Wohnraumförderung Wohngruppen
Wer ist für die Wohnraumförderung Wohngruppen antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind Investoren, Unternehmen, öffentliche Einrichtungen, Vereine, Vereinigungen sowie Privatpersonen, die in Rheinland-Pfalz geförderten Wohnraum für betreute Wohngruppen bereitstellen.
Welche Vorhaben werden gefördert?
Gefördert werden bauliche Maßnahmen zur Neuschaffung, Modernisierung und baulichen Anpassung von Gemeinschaftswohnungen für Wohngemeinschaften und betreute Wohngruppen.
Wie hoch sind die Darlehen und Zuschüsse?
Konkrete Förderhöhen und Zinssätze richten sich nach den jeweiligen Förderbausteinen des Landes Rheinland-Pfalz – genaue Beträge entnehmen Sie der aktuellen Förderrichtlinie.
Wo finde ich die offizielle Richtlinie?
Die offizielle Richtlinie und weiterführende Unterlagen stellt die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) sowie die Förderdatenbank des Bundes bereit.
Datenbasis: Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, BMWE), lizenziert unter CC BY 4.0. Redaktionell in eigenen Worten aufbereitet und um eigene Einordnung ergänzt. Geprüft am: 28.09.2026. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist allein die jeweils aktuelle Förderrichtlinie des Fördergebers.
ℹ️ Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information über Förderprogramme und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall. Wir informieren und vermitteln, wir beraten nicht im Sinne des RDG oder StBerG. Förderkonditionen, Fristen und Voraussetzungen können sich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Förderrichtlinie des jeweiligen Fördergebers.