Land Nordrhein-Westfalen laufend prüfen

Mehrgefahrenversicherung NRW: Zuwendungen nach Richtlinie RL MGV

Geprüft am 2026-06-16
Förderhöhe bis
variabel
Förderquote
individuell
Förderart
Zuschuss
Region
Nordrhein-Westfalen
Zielgruppe
kleines_unternehmen
Das Wichtigste in Kürze
Die Mehrgefahrenversicherung NRW unterstützt landwirtschaftliche Betriebe in Nordrhein-Westfalen bei der Absicherung gegen krisenhafte Wetterereignisse. Der Zuschuss entlastet kleine und mittlere Unternehmen der Primärproduktion bei den Prämien für Ernteversicherungen. Förderhöhen und genaue Quoten richten sich nach der offiziellen Richtlinie (RL MGV).

Wer erhält die Förderung für die Mehrgefahrenversicherung NRW?

Extremwetterlagen wie Spätfrost, Dürre, Starkregen oder Hagel stellen landwirtschaftliche Betriebe zunehmend vor finanzielle Herausforderungen. Die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Mehrgefahrenversicherungen (RL MGV) des Landes Nordrhein-Westfalen setzt genau hier an: Sie gewährt finanzielle Unterstützung in Form von Zuschüssen zu den Versicherungsprämien.

Antragsberechtigt sind landwirtschaftliche Unternehmen im Bereich der Primärproduktion mit Betriebssitz oder Flächen in Nordrhein-Westfalen. Die Ausrichtung zielt primär auf Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) ab, um deren Risikovorsorge und betriebliche Stabilität nachhaltig zu stärken.

✓ Passt zu Ihnen, wenn
  • Sie einen landwirtschaftlichen Betrieb (Primärproduktion) in Nordrhein-Westfalen führen.
  • Ihr Betrieb als KMU (Kleinst-, kleines oder mittleres Unternehmen) eingestuft ist.
  • Sie eine qualifizierte Mehrgefahrenversicherung gegen Ernte- und Witterungsschäden abschließen oder führen.
✗ Eher nicht geeignet, wenn
  • Ihr Unternehmen die KMU-Kriterien überschreitet (Großunternehmen).
  • Der Betriebssitz oder die maßgeblichen Landwirtschaftsflächen außerhalb von NRW liegen.
  • Es sich um keine förderfähige Kultur oder Versicherungspolice gemäß Richtlinie handelt.

Förderfähige Gegenstände und Aufwendungen

Gefördert werden Ausgaben für den Abschluss und die Aufrechterhaltung von Mehrgefahrenversicherungen. Dazu zählen Polizzen, die Schutz bieten vor Ertragsverlusten durch:

  • Spätfrost und Dürre
  • Hagelschlag und Starkregen
  • Sturm sowie weitere witterungsbedingte Elementarschäden

Die genaue Höhe des Zuschusses sowie spezifische Höchstgrenzen und Mindestschwellen entnehmen Sie direkt der geltenden Förderrichtlinie.

So läuft die Antragstellung ab

  1. Prüfung der Berechtigung: Stellen Sie sicher, dass Ihr Betrieb die KMU-Voraussetzungen erfüllt und der Versicherungsschutz den Anforderungen der RL MGV entspricht.
  2. Antragseinreichung: Der Antrag ist bei der zuständigen Bewilligungsbehörde (Landwirtschaftskammer NRW bzw. Bezirksregierung) vor dem maßgeblichen Stichtag einzureichen.
  3. Prüfung & Bewilligung: Nach positiver Bescheidprüfung wird der Zuschuss zu den Versicherungsbeiträgen ausgezahlt.
⚠ Wichtig – Fristen und Maßnahmebeginn: Beachten Sie stets die Stichtage und Vorgaben der Bewilligungsstelle. Anträge müssen fristgerecht vor den in den Aufrufen genannten Terminen eingereicht werden. Bereits geschlossene Altverträge müssen den formellen Richtlinien entsprechen.
Förderart Zuschuss
Förderquote siehe Förderrichtlinie
Höchstbetrag siehe Förderrichtlinie
Fördergeber Land Nordrhein-Westfalen
Region Nordrhein-Westfalen
Status laufend prüfen
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Häufige Fragen zur Mehrgefahrenversicherung NRW

Welche Risiken deckt die Mehrgefahrenversicherung NRW ab?

Gefördert wird die Absicherung gegen Witterungsrisiken wie Dürre, Spätfrost, Starkregen, Hagel und Sturm in der landwirtschaftlichen Primärproduktion.

Wer gilt als antragsberechtigt?

Antragsberechtigt sind kleine, kleinst- und mittlere landwirtschaftliche Unternehmen (KMU) der Primärerzeugung mit Standort oder Bewirtschaftungsflächen in Nordrhein-Westfalen.

Wie hoch ist die genaue Förderquote?

Die exakten Quoten sowie eventuelle Höchstgrenzen richten sich nach den Bestimmungen der offiziellen Richtlinie (RL MGV).

Wann ist der Antrag einzureichen?

Der Antrag muss vor Maßnahmebeginn bzw. vor Ablauf der in den Förderaufrufen genannten Fristen bei der zuständigen Bewilligungsbehörde vorliegen.

Datenbasis: Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, BMWE), lizenziert unter CC BY 4.0. Redaktionell in eigenen Worten aufbereitet und um eigene Einordnung ergänzt. Geprüft am: 28.09.2026. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist allein die jeweils aktuelle Förderrichtlinie des Fördergebers.

ℹ️ Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information über Förderprogramme und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall. Wir informieren und vermitteln, wir beraten nicht im Sinne des RDG oder StBerG. Förderkonditionen, Fristen und Voraussetzungen können sich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Förderrichtlinie des jeweiligen Fördergebers.