IGP Förderung: Nicht-technische Innovationen stärken
Was zeichnet die IGP Förderung aus?
Das Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen schließt eine wichtige Lücke in der deutschen Förderlandschaft: Während klassische Programme meist auf technologische Forschung und Entwicklung abzielen, fördert das IGP gezielt nicht-technische Innovationen. Dazu zählen neuartige Geschäftsmodelle, organisatorische Pionierlösungen, datenbasierte Dienstleistungen sowie soziale und kulturelle Innovationskonzepte.
Das Programm richtet sich bundesweit an etablierte KMU, junge Unternehmen, Freiberufler sowie kooperierende Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Die Einreichung erfolgt in der Regel im Rahmen thematischer oder themenoffener Förderaufrufe.
- Sie ein nicht-technisches Innovationsvorhaben oder ein neuartiges Geschäftsmodell planen.
- Ihr Unternehmen als KMU in Deutschland ansässig ist oder Sie als Forschungseinrichtung kooperieren.
- Sie eine Pionierlösung mit hohem Markt- oder Anwendungspotenzial umsetzen möchten.
- Es sich um eine rein technologische Hardware- oder Softwareentwicklung ohne neuartigen Modellcharakter handelt.
- Die Maßnahme bereits vor Antragstellung begonnen wurde.
- Sie ein Großunternehmen ohne KMU-Status betreiben.
Förderfähige Vorhaben und Aufwendungen
Im Rahmen der IGP Förderung können unterschiedliche Phasen der Innovationsentwicklung unterstützt werden. Förderfähig sind typischerweise Aufwendungen für Personal, externe Beratungs- und Entwicklungsdienstleistungen sowie Erprobungs- und Pilotprojekte.
Da die exakten Rahmenbedingungen, Konditionen und Themenfelder durch spezifische Richtlinien und Aufrufe festgelegt werden, variieren Förderquoten und maximale Höchstbeträge je nach Modul – nähere Angaben finden Sie direkt in der jeweils gültigen Förderrichtlinie.
So läuft die Antragstellung ab
- Aufruf und Skizzeneinreichung: Das Verfahren ist in der Regel zweistufig. Im ersten Schritt reichen Sie eine Projektskizze beim zuständigen Projektträger ein.
- Förmlicher Förderantrag: Bei positiver Bewertung der Skizze werden Sie aufgefordert, den vollständigen Förderantrag einzureichen.
- Bewilligung und Umsetzung: Nach Prüfung durch den Fördergeber erhalten Sie den Zuwendungsbescheid und können mit der Umsetzung beginnen.
Eckdaten des Förderprogramms
| Offizieller Name | Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen (IGP) |
| Förderart | Zuschuss |
| Förderquote | je nach Aufruf / Modul – siehe Förderrichtlinie |
| Höchstbetrag | je nach Aufruf / Modul – siehe Förderrichtlinie |
| Fördergeber | Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) |
| Region | Bundesweit |
| Zielgruppe | KMU, Hochschulen, Forschungseinrichtungen |
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Häufige Fragen zur IGP Förderung
Wer ist bei der IGP Förderung antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) nach EU-Definition, Freiberufler, Kleinstunternehmen sowie staatliche und staatlich anerkannte Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen mit Sitz in Deutschland.
Was unterscheidet die IGP Förderung von klassischen Förderprogrammen?
Im Fokus stehen ausdrücklich nicht-technische Innovationen und neue Geschäftsmodelle. Während Förderprogramme wie ZIM primär technologische Forschung unterstützen, adressiert das IGP organisatorische, soziale oder prozessuale Neuheiten.
Kann die IGP Förderung mit anderen Mitteln kombiniert werden?
Eine Kumulierung mit anderen öffentlichen Fördermitteln für dieselben förderfähigen Kosten ist in der Regel nicht zulässig oder beihilferechtlich streng reglementiert. Einzelheiten sind der jeweiligen Förderrichtlinie zu entnehmen.
Welche Fristen gelten für die Einreichung?
Das Programm arbeitet meist mit befristeten Förderaufrufen und Stichtagen. Anträge bzw. Skizzen können nur innerhalb des jeweiligen Zeitfensters eingereicht werden – siehe Förderrichtlinie.
Datenbasis: Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, BMWE), lizenziert unter CC BY 4.0. Redaktionell in eigenen Worten aufbereitet und um eigene Einordnung ergänzt. Geprüft am: 27.09.2026. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist allein die jeweils aktuelle Förderrichtlinie des Fördergebers.
ℹ️ Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information über Förderprogramme und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall. Wir informieren und vermitteln, wir beraten nicht im Sinne des RDG oder StBerG. Förderkonditionen, Fristen und Voraussetzungen können sich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Förderrichtlinie des jeweiligen Fördergebers.