Lohnnebenkosten Seeschifffahrt: Entlastung & Zuschuss
Redaktionelle Einordnung: Lohnnebenkosten Seeschifffahrt entlasten
Die Förderung zur Senkung der Lohnnebenkosten in der Seeschifffahrt richtet sich an deutsche und europäische Reederien sowie Schifffahrtsunternehmen, die Schiffe unter deutscher oder europäischer Flagge betreiben. Durch den Zuschuss zu den Arbeitgeberanteilen der Sozialversicherungsbeiträge oder vergleichbaren Lohnnebenkosten sollen die Arbeitsplatzkosten auf See gesenkt und Anreize für die Beschäftigung von Fachkräften in der Seeschifffahrt geschaffen werden.
- Sie als Unternehmen im Bereich der Seeschifffahrt oder Dienstleistungen auf See tätig sind.
- Sie sozialversicherungspflichtige Besatzungsmitglieder beschäftigen.
- Sie die Voraussetzungen der amtlichen Förderrichtlinie erfüllen.
- Ihr Unternehmen keine Schifffahrts- oder maritimen Dienstleistungen erbringt.
- Keine förderfähigen Beschäftigungsverhältnisse auf See vorliegen.
- Die Maßnahme vor der formgerechten Antragstellung bereits begonnen wurde.
Förderfähige Voraussetzungen und Schwerpunkte
Gefördert werden Maßnahmen zur Reduzierung der Personalkosten auf Handels- und Fachschiffen. Antragsberechtigt sind Unternehmen aller Größenklassen – von Kleinstunternehmen bis hin zu Großunternehmen der maritimen Wirtschaft. Die genauen Zuwendungsvoraussetzungen, Förderquoten und Auszahlungsmodalitäten richten sich nach den Bestimmungen der zuständigen Bewilligungsbehörde (BSH) sowie der maßgeblichen Richtlinie.
So läuft der Antrag ab
- Förderfähigkeit und Fristen prüfen: Vorbereitung der Unterlagen gemäß den Vorgaben der Richtlinie.
- Antragstellung bei der Bewilligungsbehörde: Einreichung des Antrags beim Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH).
- Bewilligung und Verwendungsnachweis: Nach Prüfung durch den Fördergeber erfolgt der Zuwendungsbescheid sowie die Auszahlung nach Nachweis der förderfähigen Ausgaben.
Eckdaten des Förderprogramms
| Förderart | Zuschuss |
| Förderbereich | Arbeit |
| Förderquote | siehe Förderrichtlinie |
| Höchstbetrag | siehe Förderrichtlinie |
| Fördergeber / Behörde | Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) / Bund |
| Region | Bundesweit |
| Zielgruppe | Unternehmen (Kleinstunternehmen bis Großunternehmen) |
| Status | laufend prüfen |
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Häufige Fragen zur Lohnnebenkosten Seeschifffahrt Förderung
Wer ist für das Programm antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind Schifffahrtsunternehmen und Reederien aller Unternehmensgrößen (Kleinstunternehmen, KMU sowie Großunternehmen), die der Dienstleistungsbranche der Seeschifffahrt angehören.
Welche Kosten werden genau gefördert?
Die Förderung zielt auf die Senkung der Lohnnebenkosten und Personalkosten ab. Welche Bestandteile förderfähig sind, regelt die detaillierte Richtlinie der Bewilligungsbehörde.
Wie hoch ist der finanzielle Zuschuss?
Die exakte Förderhöhe und Förderquote sind in der jeweiligen Aufrufgrundlage geregelt. Konkrete Beträge entnehmen Sie bitte der amtlichen Richtlinie.
Wann muss der Antrag eingereicht werden?
Der Antrag muss zwingend vor Beginn des jeweiligen Förderzeitraums beziehungsweise vor Maßnahmebeginn eingereicht werden.
Datenbasis: Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, BMWE), lizenziert unter CC BY 4.0. Redaktionell in eigenen Worten aufbereitet und um eigene Einordnung ergänzt. Geprüft am: 27.09.2026. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist allein die jeweils aktuelle Förderrichtlinie des Fördergebers.
ℹ️ Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information über Förderprogramme und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall. Wir informieren und vermitteln, wir beraten nicht im Sinne des RDG oder StBerG. Förderkonditionen, Fristen und Voraussetzungen können sich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Förderrichtlinie des jeweiligen Fördergebers.