Öffentliches Wohnen NRW 2024: Förderrichtlinie im Überblick
Einordnung: Wer bekommt was beim Öffentlichen Wohnen NRW?
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert über die Richtlinie den Neubau, die bauliche Neuschaffung sowie die umfassende Modernisierung von Wohnraum. Das Programm richtet sich an Investorinnen und Investoren, Privatpersonen, Unternehmen jeglicher Unternehmensgröße sowie Verbände und Vereinigungen. Die finanzielle Unterstützung erfolgt in Form von zinsgünstigen Darlehen und ergänzenden Zuschüssen.
Da die konkrete Förderhöhe, Tilgungsnachlässe und Förderquoten je nach Fördergegenstand, Standortgemeinde und Mietpreisbindung variieren, sind genaue Beträge für die einzelnen Vorhaben der aktuellen Richtlinie zu entnehmen. Wichtig ist, dass Vorhaben einen Beitrag zur Schaffung oder Erhaltung von sozial gebundenem Wohnraum in Nordrhein-Westfalen leisten.
- Sie Mietwohnraum in Nordrhein-Westfalen neu schaffen oder modernisieren möchten.
- Sie als Privatperson, Unternehmen oder Verband investieren.
- Sie bereit sind, Mietpreis- und Belegungsbindungen einzugehen.
- Das Bau- oder Modernisierungsvorhaben außerhalb von Nordrhein-Westfalen liegt.
- Mit den Baumaßnahmen bereits vor der Bewilligung beziehungsweise Zustimmung begonnen wurde.
- Ausschließlich frei finanzierter Wohnungsbau ohne Sozialbindung geplant ist.
Förderfähige Maßnahmen und Kosten
Im Rahmen der Bestimmungen für das Projekt Öffentliches Wohnen NRW können unter anderem folgende Maßnahmen gefördert werden:
- Neubau sowie Ersterwerb von gebundenen Mietwohnungen und Wohnheimen.
- Umfassende energetische und barrierereduzierende Modernisierung von bestehendem Wohnraum.
- Umwandlung von Nichtwohngebäuden in Mietwohnraum.
- Maßnahmen zur Standortaufwertung und Erhöhung der Wohnqualität.
Die Detailanforderungen an energetische Standards sowie die förderfähigen Baukosten richten sich nach den jeweils gültigen Bestimmungen – siehe Förderrichtlinie.
So läuft der Antrag auf Förderung
- Planung & Vorbereitung – Erstellen Sie ein Investitions- und Finanzierungskonzept für Ihr Vorhaben in Nordrhein-Westfalen.
- Antragstellung vor Maßnahmebeginn – Reichen Sie den Förderantrag über die zuständige Bewilligungsbehörde der Stadt oder des Kreises bzw. die NRW.BANK ein, bevor Sie Liefer- oder Leistungsverträge unterzeichnen.
- Prüfung & Bewilligung – Nach Prüfung der Fördervoraussetzungen erhalten Sie den Bewilligungsbescheid und können mit der Umsetzung beginnen.
- Nachweis & Auszahlung – Nach Abschluss der Bau- oder Modernisierungsarbeiten erbringen Sie den Verwendungsnachweis zur Auszahlung der Mittel.
Eckdaten der Förderrichtlinie
| Förderart | Kredit, Zuschuss |
| Förderbereich | Wohnungsbau Modernisierung |
| Förderquote | – siehe Förderrichtlinie |
| Höchstbetrag | – siehe Förderrichtlinie |
| Fördergeber | Land Nordrhein-Westfalen / NRW.BANK |
| Region | Nordrhein-Westfalen |
| Status | laufend prüfen |
Unsicher, ob Ihr Bau- oder Modernisierungsvorhaben förderfähig ist?
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Häufige Fragen zu Öffentliches Wohnen NRW
Wer ist für die Richtlinie Öffentliches Wohnen NRW antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Unternehmen jeglicher Größe (von Kleinstunternehmen bis Großunternehmen) sowie Verbände und Vereinigungen, die Mietwohnraum in Nordrhein-Westfalen schaffen oder modernisieren.
Welche Förderformen stehen zur Verfügung?
Die Unterstützung erfolgt kombiniert oder einzeln über zinsgünstige Darlehen und Zuschüsse (z. B. Tilgungsnachlässe) gemäß den Regelungen der jeweiligen Förderbausteine.
Wie hoch sind Fördersumme und Förderquote?
Konkrete Summen und Prozentwerte richten sich nach der Art der Maßnahme, dem Standort und den eingegangenen Belegungsbindungen – genaue Werte siehe Förderrichtlinie.
Darf mit dem Bau oder der Modernisierung vor der Erteilung des Bescheids begonnen werden?
Nein. Ein vorzeitiger Maßnahmebeginn führt in der Regel zum Verlust des Anspruchs auf Fördermittel.
Datenbasis: Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, BMWE), lizenziert unter CC BY 4.0. Redaktionell in eigenen Worten aufbereitet und um eigene Einordnung ergänzt. Geprüft am: 27.09.2026. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist allein die jeweils aktuelle Förderrichtlinie des Fördergebers.
ℹ️ Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information über Förderprogramme und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall. Wir informieren und vermitteln, wir beraten nicht im Sinne des RDG oder StBerG. Förderkonditionen, Fristen und Voraussetzungen können sich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Förderrichtlinie des jeweiligen Fördergebers.