Medizinische Sensorik Förderung für Unternehmen (BMBF)
Wer erhält die Medizinische Sensorik Förderung?
Das Programm richtet sich an gewerbliche Unternehmen aller Größenklassen in Deutschland – von Kleinstunternehmen und KMU bis hin zu Großunternehmen des produzierenden Gewerbes und der Dienstleistungsbranche. Gefördert werden Vorhaben der angewandten Forschung und experimentellen Entwicklung, die neuartige sensorische Systeme für medizinische Diagnose-, Therapie- oder Pflegeanwendungen erproben und zur Marktreife führen.
- Sie als Unternehmen im Bereich Medizintechnik, Sensorik oder Mikrosystemtechnik forschen.
- Ihr Projekt einen hohen Innovationsgehalt für die medizinische Versorgung aufweist.
- Sie eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland betreiben.
- Das Vorhaben reine Standard-Investitionen ohne F&E-Charakter betrifft.
- Das Projekt bereits vor der formalen Antragstellung begonnen wurde.
- Keine Verwertung der Ergebnisse in Deutschland geplant ist.
Förderfähige Kosten und Projektbereiche
Im Fokus der Bekanntmachung stehen Ausgaben, die direkt mit dem Forschungs- und Entwicklungsauftrag zusammenhängen. Dazu zählen typischerweise Personalausgaben für wissenschaftliches und technisches Personal, projektspezifische Material- und Ausrüstungskosten sowie Unteraufträge an spezialisierte Forschungseinrichtungen. Die genaue Förderquote und maximal erreichbare Zuwendungssumme variieren je nach Unternehmensgröße und konkretem Projektaufruf – genauere Werte entnehmen Sie der amtlichen Richtlinie.
So läuft der Antrag für die Medizinische Sensorik Förderung
- Projektskizze einreichen: In der Regel erfolgt die Antragstellung zweistufig über das Portal easy-Online mit einer detaillierten Projektskizze.
- Förmlicher Antrag: Nach positiver Begutachtung werden Sie aufgefordert, den vollständigen Projektantrag vorzulegen.
- Bewilligung & Start: Nach der formalen Prüfung durch den Projektträger erhalten Sie den Zuwendungsbescheid.
Eckdaten des Förderprogramms
| Förderart | Zuschuss (nicht rückzahlbar) |
| Förderquote | – siehe Förderrichtlinie |
| Höchstbetrag | – siehe Förderrichtlinie |
| Fördergeber | Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) |
| Region | Bundesweit (Deutschland) |
| Status | laufend prüfen / aufrufbasiert |
Planen Sie ein F&E-Projekt im Bereich medizinische Sensorik?
Lassen Sie die Förderfähigkeit Ihres Projekts vorab kostenfrei einschätzen. Wir verbinden Sie bei Bedarf mit erfahrenen F&E-Förderberatern für die Antragstellung.
Häufige Fragen zur Medizinischen Sensorik Förderung
Wer ist für die Förderinitiative antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind gewerbliche Unternehmen (Kleinstbetriebe, KMU und Großunternehmen) mit Sitz oder Niederlassung in Deutschland, die innovative Sensorikprojekte für medizinische Einsatzfelder entwickeln.
Wie hoch ist die maximale Förderquote?
Die genauen Förderquoten hängen von der jeweiligen Unternehmensgröße ab und werden im konkreten Förderaufruf festgelegt. Weitere Details finden Sie in der Förderrichtlinie.
Können Verbundprojekte mit Forschungseinrichtungen gefördert werden?
Ja, Kooperationen zwischen Unternehmen und wissenschaftlichen Partnern oder Hochschulen sind in F&E-Programmen dieser Art häufig vorgesehen und ausdrücklich erwünscht.
Darf vor Bewilligung des Antrags mit dem Projekt begonnen werden?
Nein. Ein vorzeitiger Maßnahmebeginn vor der offiziellen Genehmigung bzw. dem Erhalt des Zuwendungsbescheids führt zum Verlust der Förderfähigkeit.
Datenbasis: Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, BMWE), lizenziert unter CC BY 4.0. Redaktionell in eigenen Worten aufbereitet und um eigene Einordnung ergänzt. Geprüft am: 24.09.2026. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist allein die jeweils aktuelle Förderrichtlinie des Fördergebers.
ℹ️ Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information über Förderprogramme und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall. Wir informieren und vermitteln, wir beraten nicht im Sinne des RDG oder StBerG. Förderkonditionen, Fristen und Voraussetzungen können sich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Förderrichtlinie des jeweiligen Fördergebers.