Land Baden-Württemberg laufend prüfen

BWPLUS Umweltforschung Baden-Württemberg | Übersicht

Geprüft am 2026-06-16
Förderhöhe bis
variabel
Förderquote
individuell
Förderart
Zuschuss
Region
Baden-Württemberg
Zielgruppe
forschungseinrichtung
Das Wichtigste in Kürze
Die Förderung BWPLUS Umweltforschung unterstützt innovative Forschungsvorhaben zu Umwelt- und Naturschutz in Baden-Württemberg. Antragsberechtigt sind Unternehmen, Forschungseinrichtungen sowie Hochschulen. Die Förderung erfolgt als gewährter Zuschuss. Genaue Förderhöhen und Quoten richten sich nach der jeweiligen Themenausschreibung – siehe Förderrichtlinie.

Wer bekommt was bei der BWPLUS Umweltforschung?

Das Baden-Württemberg Programm Lebensgrundlage Umwelt und Ihre Forschung (BWPLUS) fördert lösungsorientierte Forschungsprojekte zur Bewahrung der natürlichen Lebensgrundlagen. Adressiert werden Unternehmen des produzierenden Gewerbes und der Dienstleistungsbranche sowie wissenschaftliche Einrichtungen in Baden-Württemberg. Da die finanziellen Rahmenbedingungen je nach Themenaufruf variieren, sind konkrete Förderquoten und Höchstbeträge der jeweiligen Ausschreibung zu entnehmen – siehe Förderrichtlinie.

✓ Passt zu Ihnen, wenn
  • Sie als Unternehmen, Hochschule oder Forschungseinrichtung in Baden-Württemberg ansässig sind.
  • Ihr Projekt innovative Ansätze im Bereich Umwelt- und Naturschutz erforscht.
  • Sie lösungsorientierte Umweltforschung im Verbund oder als Einzelprojekt umsetzen möchten.
✗ Eher nicht, wenn
  • Ihr Vorhaben keinen direkten Bezug zu Umwelt- und Naturschutzthemen aufweist.
  • Das Projekt außerhalb von Baden-Württemberg ohne regionalen Transferbezug durchgeführt wird.
  • Die Maßnahme bereits vor der offiziellen Antragstellung begonnen wurde.

Förderfähige Schwerpunkte und Gegenstände

Gefördert werden angewandte Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, die konkrete Lösungsbeiträge für Umweltfragen in Baden-Württemberg erarbeiten. Förderfähig sind typischerweise personelle und sachliche Forschungsaufwände im Rahmen des genehmigten Projektplans – genaue Details entnehmen Sie den jeweiligen Ausschreibungsunterlagen.

So läuft die Antragstellung ab

  1. Ausschreibung prüfen: Informieren Sie sich über aktuelle Themenaufrufe und Fristen des Programms BWPLUS.
  2. Skizze / Antrag einreichen: Reichen Sie die erforderlichen Projektunterlagen fristgerecht beim zuständigen Projektträger ein.
  3. Bewilligung abwarten: Nach fachlicher Prüfung erhalten Sie bei positiver Entscheidung den offiziellen Zuwendungsbescheid.
⚠ Wichtig – Maßnahmebeginn: Beginnen Sie Ihr Forschungsvorhaben erst, wenn die Genehmigung vorliegt oder der vorzeitige Maßnahmebeginn ausdrücklich bewilligt wurde. Ein vorzeitiger Projektstart führt in der Regel zum Verlust des Förderanspruchs.

Eckdaten der Förderung im Überblick

Förderart Zuschuss
Förderquote – siehe Förderrichtlinie
Höchstbetrag – siehe Förderrichtlinie
Fördergeber Land Baden-Württemberg / Umweltministerium BW
Region Baden-Württemberg
Zielgruppe Unternehmen (KMU & Großunternehmen), Forschungseinrichtungen, Hochschulen
Status laufend prüfen
Förderfähigkeit prüfen

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Häufige Fragen zur BWPLUS Umweltforschung

Wer ist für die BWPLUS Umweltforschung antragsberechtigt?

Antragsberechtigt sind Unternehmen des produzierenden Gewerbes und des Dienstleistungssektors (von Kleinstunternehmen bis Großunternehmen) sowie Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen in Baden-Württemberg.

Wie hoch ist die finanzielle Unterstützung?

Die genaue Förderhöhe sowie projektspezifische Quoten sind nicht pauschal festgelegt, sondern hängen vom konkreten Aufruf und den Bestimmungen der Richtlinie ab – siehe Förderrichtlinie.

Können Verbundprojekte gefördert werden?

Ja, Kooperationen zwischen wissenschaftlichen Instituten und Unternehmen sind im Rahmen der BWPLUS Umweltforschung in der Regel besonders erwünscht, um den Praxistransfer zu stärken.

Wann muss der Antrag eingereicht werden?

Die Einreichung erfolgt häufig im Rahmen zeitlich befristeter Themenaufrufe. Prüfen Sie daher laufend die aktuellen Bekanntmachungen des Landes Baden-Württemberg.

Datenbasis: Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, BMWE), lizenziert unter CC BY 4.0. Redaktionell in eigenen Worten aufbereitet und um eigene Einordnung ergänzt. Geprüft am: 23.09.2026. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist allein die jeweils aktuelle Förderrichtlinie des Fördergebers.

ℹ️ Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information über Förderprogramme und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall. Wir informieren und vermitteln, wir beraten nicht im Sinne des RDG oder StBerG. Förderkonditionen, Fristen und Voraussetzungen können sich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Förderrichtlinie des jeweiligen Fördergebers.

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