Europäische Kommission laufend prüfen

CEF Förderung: Fazilität Connecting Europe im Überblick

Geprüft am 2026-06-16
Förderhöhe bis
variabel
Förderquote
individuell
Förderart
Zuschuss
Region
Bund
Zielgruppe
grosses_unternehmen
Das Wichtigste in Kürze
Die CEF Förderung (Fazilität Connecting Europe) gewährt Zuschüsse für grenzüberschreitende und europäisch bedeutende Infrastrukturprojekte in den Bereichen Verkehr, Energie und Digitalisierung. Antragsberechtigt sind Unternehmen, Kommunen und öffentliche Einrichtungen in Deutschland. Die konkrete Förderhöhe und Förderquote hängen vom jeweiligen Förderaufruf ab – siehe Förderrichtlinie.

Wer bekommt was? Die CEF Förderung im Überblick

Die Fazilität Connecting Europe (CEF) ist ein zentrales Förderinstrument der Europäischen Union zur Erneuerung und zum Ausbau der transeuropäischen Netze. Gefördert werden gezielte Infrastrukturinvestitionen in den Kernbereichen Verkehr (Mobilitaet), Energie (inklusive Energieeffizienz und Erneuerbare Energien) sowie digitale Netze (Digitalisierung und Smart Cities Regionen).

Die Unterstützung wird als direkter Zuschuss gewährt. Antragsberechtigt sind Unternehmen des produzierenden Gewerbes sowie des Dienstleistungssektors (Kleinstunternehmen, KMU und Großunternehmen), Kommunen und weitere öffentliche Einrichtungen. Da die Förderkonditionen je nach Ausrichtung der spezifischen Förderaufrufe variieren, sind Fördersätze und Beträge der jeweiligen Aufruf-Dokumentation zu entnehmen.

✓ Passt zu Ihnen, wenn
  • Sie grenzüberschreitende oder transeuropäisch relevante Infrastrukturprojekte umsetzen.
  • Ihr Vorhaben in den Sektoren Verkehr, Energie oder Digitales angesiedelt ist.
  • Sie als Unternehmen, Kommune oder öffentliche Stelle Großprojekte strukturieren.
✗ Eher nicht, wenn
  • Es sich um rein lokale Kleinprojekte ohne europäischen Mehrwert handelt.
  • Sie eine allgemeine Betriebs- oder Standortförderung ohne Infrastrukturbezug suchen.
  • Das Vorhaben vor der fristgerechten Antragstellung bereits begonnen wurde.

Eckdaten des Förderprogramms

Förderart Zuschuss
Förderbereiche Energieeffizienz Erneuerbare Energien, Infrastruktur, Smart Cities Regionen, Digitalisierung, Mobilitaet
Förderquote je nach Modul/Aufruf unterschiedlich – siehe Förderrichtlinie
Höchstbetrag je nach Modul/Aufruf unterschiedlich – siehe Förderrichtlinie
Fördergeber Europäische Kommission (CINEA)
Geltungsbereich Bundesweit (Deutschland)
Status laufend prüfen

So läuft der Antrag bei der CEF Förderung

  1. Veröffentlichung der Förderaufrufe (Calls for Proposals) – Die Europäische Kommission bzw. die Exekutivagentur veröffentlicht spezifische Aufrufe mit detaillierten Anforderungen und Fristen.
  2. Projektentwicklung und Partnerfindung – Erstellung der Projektunterlagen und Einbindung von Partnern gemäß den Bedingungen des Aufrufs.
  3. Nationale Bestätigung / Befürwortung – Bei deutschen Vorhaben erfolgt vor Einreichung in der Regel eine Prüfung und Befürwortung durch die zuständigen Bundesministerien.
  4. Elektronische Antragstellung – Fristgerechte Einreichung der Antragsunterlagen über das zentrale Funding & Tenders Portal der Europäischen Kommission.
⚠ Wichtig – Maßnahmebeginn: Anträge müssen vor Beginn der jeweiligen Fördermaßnahme beziehungsweise im Rahmen der Fristen des spezifischen Aufrufs gestellt werden. Bereits geschlossene Liefer- oder Leistungsverträge vor Antragstellung können die Förderfähigkeit ausschließen.
Förderfähigkeit prüfen

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Häufige Fragen zur CEF Förderung

Wer ist für die CEF Förderung antragsberechtigt?

Antragsberechtigt sind Unternehmen (Kleinstunternehmen, KMU sowie Großunternehmen), Kommunen und öffentliche Einrichtungen mit Sitz in einem EU-Mitgliedstaat.

Wie hoch ist die Förderquote der CEF Förderung?

Die Förderquote unterscheidet sich je nach Fördersektor, Projekttyp und spezifischem Aufruf – genaue Fördersätze entnehmen Sie der offiziellen Förderrichtlinie.

Welche Sektoren werden über die CEF gefördert?

Das Programm adressiert grenzüberschreitende und europäische Vorhaben in den drei Hauptbereichen Verkehr (Mobilitaet), Energie (inklusive Erneuerbare Energien) sowie Digitalisierung.

Gibt es feste Antragsfristen?

Die Antragstellung erfolgt im Rahmen befristeter Förderaufrufe (Calls for Proposals). Die konkreten Einreichungsfristen sind den Veröffentlichungen der EU-Kommission zu entnehmen.

Datenbasis: Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, BMWE), lizenziert unter CC BY 4.0. Redaktionell in eigenen Worten aufbereitet und um eigene Einordnung ergänzt. Geprüft am: 22.09.2026. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist allein die jeweils aktuelle Förderrichtlinie des Fördergebers.

ℹ️ Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information über Förderprogramme und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall. Wir informieren und vermitteln, wir beraten nicht im Sinne des RDG oder StBerG. Förderkonditionen, Fristen und Voraussetzungen können sich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Förderrichtlinie des jeweiligen Fördergebers.