Wissens- und Technologietransfer Hessen: Zuschuss-Förderung
Wer bekommt was? Einordnung der Redaktion
Das Förderprogramm für den Wissens- und Technologietransfer Hessen stärkt die Brücke zwischen Wissenschaft und Wirtschaft im Bundesland Hessen. Antragsberechtigt sind bildungs- und forschungsnahe Einrichtungen, Hochschulen, öffentliche Einrichtungen, Verbände und Vereinigungen sowie Unternehmen aller Größenklassen – vom Kleinstunternehmen bis zum Großunternehmen.
Die Förderung wird in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen gewährt. Da die konkreten Förderkonditionen, maximalen Förderbeträge und Förderquoten je nach Themenschwerpunkt oder Förderaufruf variieren, sind genaue Werte der jeweiligen Förderrichtlinie zu entnehmen (– siehe Förderrichtlinie).
- Sie als Unternehmen oder Hochschule ein Vorhaben zum Wissens- und Technologietransfer in Hessen planen.
- Sie eine Zusammenarbeit zwischen Wissenschaft, Wirtschaft und Weiterbildungsträgern anstreben.
- Ihr Projektstandort oder die Maßnahme im Bundesland Hessen liegt.
- Ihr Vorhaben außerhalb des Bundeslandes Hessen durchgeführt wird.
- Sie bereits vor der formellen Antragstellung mit der Umsetzung oder Auftragsvergabe begonnen haben.
- Ihr Projekt keinen Bezug zu Weiterbildung, Beratung, Forschung, Innovation oder Infrastruktur aufweist.
Förderbereiche und Gegenstände
Die Unterstützung im Rahmen dieses hessischen Förderprogramms deckt ein breites Spektrum an Transferaktivitäten ab. Zu den amtlich ausgewiesenen Förderbereichen zählen:
- Aus- und Weiterbildung: Maßnahmen zur Qualifizierung und Vernetzung von Fachkräften im Technologieumfeld.
- Beratung: Strategische Orientierung und Fachexpertise beim Transfer wissenschaftlicher Erkenntnisse in die Praxis.
- Forschung & Innovation (Themenoffen): Vorhaben zur Entwicklung praxisnaher Innovationen und neuer Technologien.
- Infrastruktur: Aufbau und Ausbau von Netzwerken, Transferzentren sowie gemeinsamen Verwertungsstrukturen.
So läuft der Antrag für den Wissens- und Technologietransfer Hessen
- Vorhabensplanung und Partnerabstimmung: Definieren Sie die Projektinhalte, Beteiligte und den Finanzierungsrahmen gemäß den Vorgaben des aktuellen Förderaufrufs.
- Prüfung der Förderrichtlinie: Abgleich der Projektdetails mit der offiziellen Förderrichtlinie des Landes Hessen.
- Antragstellung vor Maßnahmebeginn: Reichen Sie die Antragsunterlagen vollständig bei der zuständigen bewilligenden Stelle in Hessen ein.
- Bewilligung und Umsetzung: Nach Erhalt des schriftlichen Zuwendungsbescheids kann mit dem Projekt begonnen werden.
Eckdaten des Förderprogramms
| Förderart | Zuschuss |
| Förderquote | – siehe Förderrichtlinie |
| Höchstbetrag | – siehe Förderrichtlinie |
| Fördergebiet / Region | Hessen |
| Zielgruppe | Unternehmen (alle Größen), Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Bildungseinrichtungen, öffentliche Einrichtungen, Verbände |
| Status | laufend prüfen |
Unsicher, ob Ihr Vorhaben förderfähig ist?
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Häufige Fragen zu Wissens- und Technologietransfer Hessen
Wer ist für den Wissens- und Technologietransfer Hessen antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind bildungs- und forschungsnahe Einrichtungen, Hochschulen, öffentliche Einrichtungen, Verbände und Vereinigungen sowie Unternehmen jeglicher Größe (Kleinstunternehmen, kleine, mittlere und große Unternehmen) mit Sitz oder Projektbezug in Hessen.
Wie hoch ist die maximale Förderquote?
Die Förderhöhe und Förderquote sind im zentralen Datensatz nicht pauschal beziffert. Die jeweiligen Sätze hängen vom konkreten Aufruf und Teilmodul ab – siehe Förderrichtlinie.
Welche Themenbereiche werden gefördert?
Die Schwerpunkte umfassen Aus- und Weiterbildung, Fachberatung, themenoffene Forschung und Innovation sowie den Aufbau relevanter Transferinfrastrukturen.
Darf mit dem Projekt vor der Genehmigung begonnen werden?
Nein. Ein vorzeitiger Maßnahmebeginn ist in der Regel förderschädlich. Anträge müssen vor dem Abschluss von Liefer- und Leistungsverträgen gestellt werden.
Datenbasis: Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, BMWE), lizenziert unter CC BY 4.0. Redaktionell in eigenen Worten aufbereitet und um eigene Einordnung ergänzt. Geprüft am: 22.09.2026. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist allein die jeweils aktuelle Förderrichtlinie des Fördergebers.
ℹ️ Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information über Förderprogramme und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall. Wir informieren und vermitteln, wir beraten nicht im Sinne des RDG oder StBerG. Förderkonditionen, Fristen und Voraussetzungen können sich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Förderrichtlinie des jeweiligen Fördergebers.