BMWE / KfW laufend

ERP-Beteiligungsprogramm: Eigenkapital stärken

Geprüft am 2026-06-16
Förderhöhe bis
variabel
Förderquote
individuell
Förderart
Beteiligung
Region
Bund
Zielgruppe
Existenzgründung
Das Wichtigste in Kürze
Das ERP-Beteiligungsprogramm stellt Beteiligungskapital zur Stärkung der Eigenkapitalbasis kleiner und mittlerer Unternehmen sowie Existenzgründender bereit. Die Bereitstellung erfolgt über Beteiligungsgesellschaften bundesweit. Förderhöhe und Konditionen richten sich nach dem jeweiligen Beteiligungsmodell – siehe Förderrichtlinie.

Wer bekommt was beim ERP-Beteiligungsprogramm?

Das ERP-Beteiligungsprogramm dient der nachhaltigen Unternehmensfinanzierung sowie der Festigung von Existenzgründungen in Deutschland. Es richtet sich gezielt an Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Existenzgründerinnen und Existenzgründer sämtlicher förderfähiger Branchen. Durch die Bereitstellung von Beteiligungskapital wird die wirtschaftliche Eigenkapitalbasis gestärkt, was den Zugang zu weiteren Finanzierungsmitteln erleichtert.

✓ Passt zu Ihnen, wenn
  • Sie ein rechtlich selbstständiges KMU oder eine Existenzgründung in Deutschland betreiben
  • Sie Ihre Eigenkapitalbasis für Wachstum, Investitionen oder Festigung stärken möchten
  • Ihr Unternehmen den förderfähigen Branchen angehört (z. B. Handwerk, Handel, Dienstleistungen, Produzierendes Gewerbe)
✗ Eher nicht, wenn
  • Ihr Unternehmen kein KMU ist oder die sonstigen Voraussetzungen der Beteiligungspartner nicht erfüllt
  • Sie eine reine Zuschussförderung ohne Beteiligungselement suchen

Förderfähige Vorhaben und Verwendungszweck

Gefördert werden Maßnahmen im Rahmen der Existenzgründung, der Unternehmensfestigung sowie allgemeine Vorhaben der Unternehmensfinanzierung. Das Beteiligungskapital dient der Konsolidierung und Erweiterung der finanziellen Substanz.

Eckdaten des Förderprogramms

Förderart Beteiligung
Förderbereich Existenzgründung Festigung, Unternehmensfinanzierung
Förderhöhe / Quote – siehe Förderrichtlinie
Fördergeber BMWE / KfW
Region Bundesweit (Bund)
Zielgruppe Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Existenzgründende
Status antragsoffen (laufend)

So läuft die Antragstellung beim ERP-Beteiligungsprogramm

  1. Finanzierungsbedarf ermitteln: Erstellen Sie eine tragfähige Unternehmensplanung und Kapitalbedarfsrechnung.
  2. Beteiligungspartner kontaktieren: Die Beantragung erfolgt in der Regel über zwischengeschaltete Beteiligungsgesellschaften oder Finanzierungspartner.
  3. Antrag stellen vor Maßnahmebeginn: Reichen Sie die Unterlagen ein, bevor das Finanzierungsvorhaben vertraglich umgesetzt wird.
⚠ Wichtig – Maßnahmebeginn: Stellen Sie den Antrag beziehungsweise stimmen Sie die Beteiligung ab, bevor verbindliche Verträge geschlossen werden. Ein vorzeitiger Maßnahmebeginn kann zum Verlust des Förderanspruchs führen.
Förderfähigkeit prüfen

Unsicher, ob Ihr Vorhaben förderfähig ist?

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Häufige Fragen zum ERP-Beteiligungsprogramm

Wer kann das ERP-Beteiligungsprogramm nutzen?

Antragsberechtigt sind Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Existenzgründerinnen und Existenzgründer mit Sitz oder Betriebsstätte in Deutschland.

Wie hoch ist die Förderquote im ERP-Beteiligungsprogramm?

Förderhöhe und Konditionen sind im amtlichen Datensatz nicht als feste Pauschale enthalten. Sie richten sich nach dem gewählten Beteiligungsmodell – siehe Förderrichtlinie.

Welche Branchen sind antragsberechtigt?

Gefördert werden Vorhaben aus den Branchen Dienstleistungen, Gastgewerbe und Tourismus, Handel, Handwerk, Kultur- und Kreativwirtschaft sowie dem produzierenden Gewerbe.

Wann muss die Beteiligung beantragt werden?

Die Beantragung und Abstimmung mit dem Beteiligungspartner muss vor dem eigentlichen Maßnahmebeginn erfolgen.

Datenbasis: Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, BMWE), lizenziert unter CC BY 4.0. Redaktionell in eigenen Worten aufbereitet und um eigene Einordnung ergänzt. Geprüft am: 21.09.2026. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist allein die jeweils aktuelle Förderrichtlinie des Fördergebers.

ℹ️ Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information über Förderprogramme und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall. Wir informieren und vermitteln, wir beraten nicht im Sinne des RDG oder StBerG. Förderkonditionen, Fristen und Voraussetzungen können sich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Förderrichtlinie des jeweiligen Fördergebers.