Land Mecklenburg-Vorpommern laufend prüfen

Fischerei Förderung Mecklenburg-Vorpommern: Zuschuss für Betriebe & Aquakultur

Geprüft am 2026-06-16
Förderhöhe bis
variabel
Förderquote
individuell
Förderart
Zuschuss
Region
Mecklenburg-Vorpommern
Zielgruppe
forschungseinrichtung
Das Wichtigste in Kürze
Die Fischerei Förderung Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Betriebe der Fischwirtschaft, Aquakultur, Binnen- und Seefischerei sowie öffentliche Einrichtungen und Verbände im Land. Gewährt werden finanzielle Zuschüsse für Investitionen, Modernisierungen und nachhaltige Projekte. Die genaue Förderhöhe sowie spezifische Förderquoten richten sich nach den einzelnen Teilmodulen – siehe Förderrichtlinie.

Wer bekommt was? Einordnung des Förderprogramms

Das Land Mecklenburg-Vorpommern fördert Vorhaben in den Bereichen Binnenfischerei, Aquakultur, Meeresfischerei und Fischverarbeitung. Antragsberechtigt sind je nach Förderschwerpunkt Unternehmen aller Größenklassen (von Kleinstunternehmen bis hin zu Großunternehmen), Privatpersonen, Verbände und Vereinigungen sowie öffentliche und wissenschaftliche Einrichtungen mit Sitz oder Betriebsstätte in Mecklenburg-Vorpommern.

Im Rahmen der Fischerei Förderung Mecklenburg-Vorpommern wird dem Grundsatz nach ein nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Da sich Gegenstände und Konditionen nach den jeweils aktuellen Förderaufrufen und Modulen richten, sind konkrete Förderquoten und Maximalbeträge in der maßgeblichen Richtlinie geregelt – siehe Förderrichtlinie.

✓ Passt zu Ihnen, wenn
  • Sie als Betrieb oder Einrichtung in der Fischwirtschaft, Aquakultur oder Fischereiforschung in MV tätig sind.
  • Sie Investitionen in Nachhaltigkeit, Modernisierung, Verarbeitung oder Umweltschutz planen.
  • Der Antrag vor dem offiziellen Beginn der Maßnahme eingereicht wird.
✗ Eher nicht, wenn
  • Ihr Vorhaben außerhalb von Mecklenburg-Vorpommern durchgeführt wird.
  • Sie bereits vor der Bewilligung beziehungsweise Antragstellung Liefer- oder Leistungsverträge abgeschlossen haben.
  • Kein direkter Bezug zur Fischwirtschaft oder Aquakultur vorliegt.

Förderfähige Maßnahmen und Gegenstände

Die Richtlinie deckt ein breites Spektrum an Maßnahmen im Fischereisektor ab. Förderfähig sind typischerweise:

  • Aquakultur & Binnenfischerei: Bau, Erweiterung und Modernisierung von Produktionsanlagen, technische Ausstattung und Umweltschutzmaßnahmen.
  • Verarbeitung & Vermarktung: Investitionen in die Veredelung von Fischereierzeugnissen, Kühl- und Logistiktechnik sowie Qualitätssicherung.
  • Innovation & Forschung: Erprobung neuer nachhaltiger Fang- und Zuchtmethoden in Kooperation mit Forschungseinrichtungen.
  • Infrastruktur: Ausbau und Modernisierung von Anlandestellen und Fischereihäfen (oft für öffentliche Hand/Verbände).

Voraussetzungen für die Fischerei Förderung Mecklenburg-Vorpommern

Für eine erfolgreiche Inanspruchnahme der Fischerei Förderung Mecklenburg-Vorpommern müssen Antragsteller grundlegende beihilferechtliche und fachliche Kriterien erfüllen:

  1. Standortbezug: Das geförderte Projekt muss in Mecklenburg-Vorpommern umgesetzt werden und dort seine Wirkung entfalten.
  2. Fachliche Qualifikation: Nachweis der entsprechenden beruflichen Eignung und Genehmigungen im Fischereibereich.
  3. Wirtschaftliche Tragfähigkeit: Nachweis eines schlüssigen Finanzierungskonzepts für den Eigenanteil.

So läuft der Antrag

  1. Vorhabensplanung: Projektbeschreibungen, Angebote und Kostenpläne vollständig ausarbeiten.
  2. Antragstellung: Einreichen der Antragsunterlagen bei der zuständigen Bewilligungsbehörde des Landes Mecklenburg-Vorpommern.
  3. Bewilligung abwarten: Den Bescheid der Bewilligungsbehörde abwarten. Erst nach Bewilligung oder Erteilung der Genehmigung des vorzeitigen Maßnahmebeginns dürfen Liefer- und Leistungsverträge geschlossen werden.
  4. Umsetzung & Verwendungsnachweis: Das geförderte Vorhaben umsetzen und nach Abschluss den Verwendungsnachweis zur Auszahlung einreichen.
⚠ Wichtig – Maßnahmebeginn: Stellen Sie den Antrag, bevor Sie das Vorhaben beginnen. Bereits ein verbindlicher Liefer- oder Leistungsvertrag gilt förderrechtlich als Maßnahmebeginn und kann den Förderanspruch ausschließen.

Eckdaten des Förderprogramms

Förderart Zuschuss
Förderquote – siehe Förderrichtlinie
Höchstbetrag – siehe Förderrichtlinie
Fördergeber Land Mecklenburg-Vorpommern
Region Mecklenburg-Vorpommern
Status laufend prüfen
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Häufige Fragen (FAQ) zur Fischerei Förderung Mecklenburg-Vorpommern

Wer kann einen Antrag stellen?

Antragsberechtigt sind je nach Förderschwerpunkt Unternehmen der Fischwirtschaft und Aquakultur (Kleinstunternehmen, KMU sowie Großunternehmen), Privatpersonen, Verbände und Vereinigungen sowie öffentliche Einrichtungen und Forschungseinrichtungen in Mecklenburg-Vorpommern.

Wie hoch ist die finanzielle Unterstützung?

Konkrete Förderquoten und Maximalbeträge sind im amtlichen Grunddatensatz nicht universell beziffert. Die Höhe richtet sich nach dem jeweiligen Teilbereich, dem Antragsteller sowie der maßgeblichen Förderrichtlinie – siehe Förderrichtlinie.

Darf mit der Maßnahme vor Bewilligung begonnen werden?

Nein. Förderfähig sind grundsätzlich nur Vorhaben, die vor der Bewilligung bzw. Erteilung eines vorzeitigen Maßnahmebeginns noch nicht begonnen wurden. Liefer- und Leistungsverträge dürfen erst danach unterzeichnet werden.

In welchem Gebiet gilt das Programm?

Das Förderprogramm gilt ausschließlich für Projekte und Standorte innerhalb des Bundeslandes Mecklenburg-Vorpommern.

Datenbasis: Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, BMWE), lizenziert unter CC BY 4.0. Redaktionell in eigenen Worten aufbereitet und um eigene Einordnung ergänzt. Geprüft am: 20.09.2026. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist allein die jeweils aktuelle Förderrichtlinie des Fördergebers.

ℹ️ Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information über Förderprogramme und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall. Wir informieren und vermitteln, wir beraten nicht im Sinne des RDG oder StBerG. Förderkonditionen, Fristen und Voraussetzungen können sich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Förderrichtlinie des jeweiligen Fördergebers.