ExpressBürgschaft NRW: Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen
Klartext-Einordnung: Was bietet die ExpressBürgschaft NRW?
Mit der ExpressBürgschaft NRW stellt die Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen ein Instrument zur Verfügung, das Fehlbeträge bei Bankkreditsicherheiten ausgleichen kann. Viele kleine und mittlere Unternehmen sowie Existenzgründerinnen und Existenzgründer in Nordrhein-Westfalen verfügen über tragfähige Geschäftsmodelle, haben jedoch nicht ausreichend eigene Kreditsicherheiten für notwendige Bankdarlehen. An dieser Stelle übernimmt die Bürgschaftsbank einen Teil des Ausfallrisikos gegenüber der Hausbank.
Das Programm deckt die Bereiche Existenzgründung, Festigung und allgemeine Unternehmensfinanzierung ab. Die genauen wirtschaftlichen Rahmendaten, wie Bürgschaftshöchstbetrag und Ausfalldeckung, richten sich nach der jeweils gültigen Förderrichtlinie und den Konditionen des Fördergebers.
- Sie ein Kleinst-, kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) in Nordrhein-Westfalen führen oder dort gründen.
- Sie eine Finanzierung für Existenzgründung, Festigung oder Unternehmenswachstum benötigen.
- Ihre Hausbank eine Absicherung über eine staatlich unterstützte Bürgschaft zur Kreditzusage fordert.
- Ihr Unternehmenssitz außerhalb von Nordrhein-Westfalen liegt.
- Es sich um ein Großunternehmen handelt, das die KMU-Kriterien überschreitet.
- Sie einen reinen verlorenen Zuschuss ohne Eigen- oder Fremdkapitalfinanzierung suchen.
Zielgruppen und förderfähige Branchen
Die Unterstützung richtet sich gezielt an breite Teile der regionalen Wirtschaft in Nordrhein-Westfalen. Antragsberechtigt sind Existenzgründerinnen, Existenzgründer sowie bestehende Unternehmen folgender Wirtschaftszweige:
- Handwerk und produzierendes Gewerbe
- Handel und Dienstleistungen
- Freie Berufe
- Gastgewerbe und Tourismus
- Kultur- und Kreativwirtschaft
So läuft die Antragstellung
- Finanzierungsbedarf ermitteln: Erstellen Sie Ihren Businessplan oder Investitionsplan gemeinsam mit Ihrer Hausbank.
- Antrag über die Hausbank einreichen: Die Einbindung der Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen erfolgt in der Regel direkt über das finanzierende Kreditinstitut (Hausbankprinzip).
- Prüfung und Zusage: Nach Prüfung der wirtschaftlichen Tragfähigkeit erteilt die Bürgschaftsbank die Ausfallbürgschaft gegenüber der Hausbank.
- Kreditvalutierung: Nach Bewilligung kann das Darlehen durch Ihre Hausbank ausgezahlt werden.
Eckdaten des Förderprogramms
| Förderart | Bürgschaft |
| Förderquote | siehe Förderrichtlinie |
| Höchstbetrag | siehe Förderrichtlinie |
| Fördergeber | Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen |
| Region | Nordrhein-Westfalen |
| Status | laufend prüfen |
Unsicher, ob Ihr Finanzierungsvorhaben förderfähig ist?
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Häufige Fragen zur ExpressBürgschaft NRW
Wer kann die ExpressBürgschaft NRW beantragen?
Antragsberechtigt sind Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und Existenzgründerinnen bzw. Existenzgründer mit Betriebsstätte oder Sitz in Nordrhein-Westfalen.
Welche Wirtschaftszweige werden unterstützt?
Unterstützt werden Dienstleistungen, Freie Berufe, Gastgewerbe und Tourismus, Handel, Handwerk, Kultur- und Kreativwirtschaft sowie das Produzierende Gewerbe.
Wie hoch sind Förderhöhe und Förderquote?
Konkrete Zahlen zu Höchstbeträgen und Quoten sind im amtlichen Stammdatensatz nicht vorgegeben und richten sich nach den individuellen Festlegungen der jeweils aktuellen Förderrichtlinie.
Wann muss der Antrag gestellt werden?
Der Antrag muss zwingend über die Hausbank eingereicht und von der Bürgschaftsbank zugesagt werden, bevor das zu finanzierende Vorhaben begonnen wird oder verbindliche Verträge geschlossen werden.
Datenbasis: Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, BMWE), lizenziert unter CC BY 4.0. Redaktionell in eigenen Worten aufbereitet und um eigene Einordnung ergänzt. Geprüft am: 20.09.2026. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist allein die jeweils aktuelle Förderrichtlinie des Fördergebers.