Bürgschaftsbank Hessen GmbH laufend prüfen

Bürgschaften der Bürgschaftsbank Hessen: Unternehmensfinanzierung

Geprüft am 2026-06-16
Förderhöhe bis
variabel
Förderquote
individuell
Förderart
Bürgschaft
Region
Hessen
Zielgruppe
Existenzgründung
Das Wichtigste in Kürze
Die Bürgschaften der Bürgschaftsbank Hessen unterstützen Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bei der Existenzgründung, Festigung und Unternehmensfinanzierung in Hessen. Wenn fehlende Banksicherheiten die Kreditvergabe erschweren, übernimmt die Bürgschaftsbank einen Ausfallschutz für Ihr Vorhaben.

Wer bekommt die Bürgschaften der Bürgschaftsbank Hessen?

Mit den Ausfallbürgschaften erhalten hessische Betriebe und Existenzgründende Zugang zu Fremdkapital, wenn betriebliche oder private Sicherheiten für ein Bankdarlehen nicht ausreichen. Antragsberechtigt sind Freie Berufe, Handwerk, Handel, Dienstleistungsunternehmen, Gastgewerbe, Kultur- und Kreativwirtschaft sowie das produzierende Gewerbe in Hessen. Die Maßnahme dient der Festigung bestehender Betriebe sowie dem Aufbau neuer Unternehmensstrukturen.

✓ Passt zu Ihnen, wenn
  • Sie ein KMU oder eine Existenzgründungsinitiative mit Sitz in Hessen leiten.
  • Ihr Vorhaben wirtschaftlich tragfähig ist, aber ausreichende Banknebenleistungen oder Sicherheiten fehlen.
  • Sie eine Unternehmensfinanzierung oder Festigung planen.
✗ Eher nicht, wenn
  • Ihr Unternehmenssitz außerhalb von Hessen liegt.
  • Es sich um ein Großunternehmen handelt, das die KMU-Definition überschreitet.
  • Kein tragfähiges Geschäftsmodell oder ein formaler Ausschlussgrund vorliegt.

Förderfähige Vorhaben und Zwecke

Die Bürgschaften decken unterschiedliche Finanzierungsanlässe ab. Dazu zählen unter anderem Investitionskredite, Betriebsmittelkredite, Übernahmen sowie Vorhaben zur Festigung der betrieblichen Leistung. Genaue Obergrenzen und Verbürgungsquoten richten sich nach dem gewählten Programmmodul – siehe Förderrichtlinie.

So läuft der Antrag

  1. Finanzierungskonzept erstellen: Erarbeiten Sie eine detaillierte Vorhabensbeschreibung und Ertragsvorschau.
  2. Hausbank kontaktieren oder Direktantrag prüfen: Die Bürgschaft wird in der Regel über die einbindende Hausbank („Hausbankverfahren“) oder über spezifische Zugänge beantragt.
  3. Bewilligung abwarten: Die Prüfung der Tragfähigkeit erfolgt durch die Bürgschaftsbank Hessen.
⚠ Wichtig – Maßnahmebeginn: Der Antrag beziehungsweise die Einbindung der Bürgschaft muss vor dem verbindlichen Abschluss der zugrunde liegenden Finanzierung und vor Beginn der Maßnahme abgestimmt sein. Unvollständige oder verspätete Anträge können zur Ablehnung führen.
Förderart Bürgschaft
Förderbereich Existenzgründung, Festigung, Unternehmensfinanzierung
Förderhöhe / Quote – siehe Förderrichtlinie
Fördergeber Bürgschaftsbank Hessen GmbH
Region Hessen
Zielgruppe Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Existenzgründende
Status laufend prüfen
Förderfähigkeit prüfen

Unsicher, ob Ihr Vorhaben in Hessen förderfähig ist?

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Häufige Fragen zu den Bürgschaften der Bürgschaftsbank Hessen

Wer kann eine Bürgschaft in Hessen beantragen?

Antragsberechtigt sind Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Existenzgründende in Hessen aus den Bereichen Handwerk, Handel, Dienstleistungen, freie Berufe, Gastgewerbe, Kulturwirtschaft und produzierendes Gewerbe.

Welche Förderhöhe oder Bürgschaftsquote wird gewährt?

Die konkrete Höhe sowie die Bürgschaftsquote hängen vom gewählten Bürgschaftsmodell und dem Verwendungszweck ab – siehe Förderrichtlinie.

Wann muss der Antrag gestellt werden?

Der Antrag ist vor Beginn der Maßnahme und vor Abschluss der Finanzierungsverträge zu stellen. Ein vorzeitiger Maßnahmebeginn kann zum Verlust der Förderfähigkeit führen.

Welche Branchen sind in Hessen förderfähig?

Förderfähig sind unter anderem Dienstleistungen, freie Berufe, Gastgewerbe/Tourismus, Handel, Handwerk, Kultur- und Kreativwirtschaft sowie das produzierende Gewerbe.

Datenbasis: Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, BMWE), lizenziert unter CC BY 4.0. Redaktionell in eigenen Worten aufbereitet und um eigene Einordnung ergänzt. Geprüft am: 19.09.2026. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist allein die jeweils aktuelle Förderrichtlinie des Fördergebers.

ℹ️ Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information über Förderprogramme und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall. Wir informieren und vermitteln, wir beraten nicht im Sinne des RDG oder StBerG. Förderkonditionen, Fristen und Voraussetzungen können sich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Förderrichtlinie des jeweiligen Fördergebers.