Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern GmbH laufend prüfen

Bürgschaft BMV classic: Unternehmensfinanzierung in M-V

Geprüft am 2026-06-16
Förderhöhe bis
variabel
Förderquote
individuell
Förderart
Bürgschaft
Region
Mecklenburg-Vorpommern
Zielgruppe
kleines_unternehmen
Das Wichtigste in Kürze
Die Bürgschaft BMV classic dient als Kreditsicherheit für kleine und mittlere Unternehmen sowie Freiberufler in Mecklenburg-Vorpommern. Wenn fehlende Sicherheiten eine Bankfinanzierung erschweren, übernimmt die Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern einen Teil des Ausfallrisikos. Der Antrag erfolgt gemeinsam mit der Hausbank vor Beginn des Vorhabens.

Mit dem Förderprogramm stellt die Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern Unternehmen im Land Instrumente zur Kreditsicherung bereit, um tragfähige betriebliche Vorhaben an fehlenden Sicherheiten nicht scheitern zu lassen.

Wer wird durch die Bürgschaft BMV classic gefördert?

Die Bürgschaft BMV classic richtet sich an Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Freiberufler mit Betriebsstätte in Mecklenburg-Vorpommern. Gefördert werden Vorhaben aus Branchen wie dem produzierenden Gewerbe, Handwerk, Handel, Dienstleistungen, Gastgewerbe und Tourismus sowie der Kultur- und Kreativwirtschaft.

✓ Passt zu Ihnen, wenn
  • Sie ein KMU oder Freiberufler in Mecklenburg-Vorpommern sind
  • Ihr Investitions- oder Betriebsmittelvorhaben tragfähig ist, aber bankübliche Sicherheiten fehlen
  • Die Finanzierung über eine Kredit- oder Hausbank strukturiert wird
✗ Eher nicht, wenn
  • Ihr Unternehmen nicht in Mecklenburg-Vorpommern ansässig ist
  • Es sich um eine Sanierungsfinanzierung ohne tragfähiges Restrukturierungskonzept handelt
  • Keine Einbindung einer Kreditbank vorgesehen ist

Eckdaten des Förderprogramms

Förderart Bürgschaft
Förderquote – siehe Förderrichtlinie
Höchstbetrag – siehe Förderrichtlinie
Fördergeber Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern GmbH
Region Mecklenburg-Vorpommern
Status antragsoffen

So läuft die Antragstellung

  1. Vorhaben abstimmen: Sie besprechen Ihr Investitions- oder Finanzierungsvorhaben mit Ihrer Hausbank.
  2. Antrag einreichen: Die Hausbank beantragt die Bürgschaft BMV classic gemeinsam mit Ihnen bei der Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern.
  3. Bewilligung und Kreditabschluss: Nach positiver Prüfung stellt die Bürgschaftsbank die Ausfallbürgschaft aus, und der Kreditvertrag wird geschlossen.
⚠ Wichtig – Maßnahmebeginn: Der Antrag muss vor Abschluss der vertraglichen Vereinbarungen beziehungsweise vor Maßnahmebeginn über die Hausbank gestellt werden. Bereits eingegangene Verpflichtungen können die Förderfähigkeit gefährden.
Förderfähigkeit prüfen

Unsicher, ob Ihr Vorhaben förderfähig ist?

Kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung. Wir gleichen Ihr Vorhaben mit passenden Programmen ab und vermitteln bei Bedarf an einen spezialisierten Förderberater in Ihrer Region.

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Häufige Fragen zur Bürgschaft BMV classic

Wer kann die Bürgschaft BMV classic beantragen?

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Kleinstunternehmen sowie Freiberufler mit Sitz oder Betriebsstätte in Mecklenburg-Vorpommern.

Wie hoch ist die Bürgschaftsquote oder der Höchstbetrag?

Die genauen Konditionen, Höchstbeträge und Bürgschaftsquoten richten sich nach den spezifischen Rahmenbedingungen des Einzelvorhabens – siehe Förderrichtlinie der Bürgschaftsbank.

Wird der Antrag direkt bei der Bürgschaftsbank gestellt?

Die Antragstellung erfolgt im Regelfall über die Hausbank, welche den Kredit vergibt und die Bürgschaft zur Absicherung einbindet.

Welche Vorhaben werden unterstützt?

Unterstützt werden breite Vorhaben der Unternehmensfinanzierung, darunter Investitionen, Betriebsmittel sowie Nachfolge- und Übernahmeszenarien.

Datenbasis: Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, BMWE), lizenziert unter CC BY 4.0. Redaktionell in eigenen Worten aufbereitet und um eigene Einordnung ergänzt. Geprüft am: 18.09.2026. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist allein die jeweils aktuelle Förderrichtlinie des Fördergebers.

ℹ️ Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information über Förderprogramme und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall. Wir informieren und vermitteln, wir beraten nicht im Sinne des RDG oder StBerG. Förderkonditionen, Fristen und Voraussetzungen können sich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Förderrichtlinie des jeweiligen Fördergebers.