Open Innovation Quantentechnologien: BMBF-Förderung für Forschung & Lehre
Redaktionelle Einordnung: BMBF-Förderung für Open Innovation Quantentechnologien
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) fördert mit dieser Initiative die Bereitstellung offener Hardware- und Software-Werkzeuge für die Ausbildung und wissenschaftliche Praxis. Im Fokus stehen interdisziplinäre Forschungs- und Entwicklungsarbeiten an der Schnittstelle von Quantensystemen, Photonik und Open-Source-Ansätzen.
Ziel des Programms ist es, Hürden beim Zugang zu hochspezialisierten Quantentechnologien abzubauen. Durch offene Werkzeuge (Open Tools) sollen Bildungs- und Forschungseinrichtungen beschleunigt befähigt werden, neue Lehrkonzepte und experimentelle Infrastrukturen aufzubauen.
- Sie als Unternehmen, Hochschule oder Forschungseinrichtung offene Werkzeuge für Quantensysteme entwickeln wollen.
- Ihr Vorhaben den Wissenstransfer in Forschung und akademischer Lehre nachhaltig stärkt.
- Sie Verbundprojekte mit Partnern aus Wissenschaft und Wirtschaft planen.
- Es sich um rein proprietäre Produktentwicklungen ohne Open-Access- oder Open-Source-Komponente handelt.
- Das Projekt bereits vor der Bewilligung beziehungsweise Antragstellung begonnen wurde.
- Kein direkter Bezug zu Quantentechnologien oder Photonik gegeben ist.
Förderfähige Gegenstände und Vorhaben
Gefördert werden insbesondere Forschungs- und Entwicklungsaufwände im Bereich offener Hardwareplattformen, frei zugänglicher Steuerungssoftware sowie didaktischer Experimentieraufbauten. Die konkreten Gegenstände umfassen:
- Entwicklung und Erprobung offener Hardware-Komponenten für Photonik- und Quantenanwendungen.
- Erstellung quelloffener Software-Bibliotheken zur Ansteuerung und Simulation von Quantensystemen.
- Konzeption und praxisnahe Erprobung innovativer Lehrmodule und Praktikumsversuche.
- Personal- und Sachkosten im Rahmen des bewilligten Projektplans.
Eckdaten des Förderprogramms
| Offizieller Programmname | Förderung von Projekten zum Thema Open Innovation Offene Werkzeuge für Forschung und Lehre in Quantentechnologien und Photonik |
| Fördergeber | Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) |
| Förderart | Zuschuss |
| Förderbereich | Forschung Innovation Themenoffen, Aus Weiterbildung |
| Förderquote / Förderhöhe | siehe Förderrichtlinie (aufrufspezifisch) |
| Geltungsbereich | Bundesweit (Deutschland) |
| Antragsberechtigte | Unternehmen, Bildungseinrichtungen, Forschungseinrichtungen, Hochschulen |
| Status | laufend prüfen (aufrufbasiert) |
So läuft das Antragsverfahren
Das Bewilligungsverfahren für BMBF-Projektförderungen verläuft in der Regel zweistufig über den beauftragten Projektträger:
- Projektskizze einreichen: Einreichung einer prägnanten Projektskizze im Rahmen eines aktiven Förderaufrufs beim zuständigen Projektträger.
- Formaler Antrag: Nach positiver Bewertung der Projektskizze werden die Antragsteller aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag einzureichen (in der Regel über das System easy-Online).
- Bewilligung und Projektstart: Nach abschließender Prüfung wird der Zuwendungsbescheid erteilt. Erst mit Erhalt des Bescheids kann das Vorhaben offiziell gestartet werden.
Unsicher, ob Ihr Projekt förderfähig ist?
Kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung. Wir unterstützen Sie bei der Einordnung Ihres Vorhabens im Rahmen von Open Innovation Quantentechnologien.
Häufige Fragen (FAQ) zu Open Innovation Quantentechnologien
Wer ist für die BMBF-Förderung antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie staatliche und staatlich anerkannte Bildungseinrichtungen in Deutschland.
Wie hoch ist die Förderquote für Unternehmen und Forschungseinrichtungen?
Die konkrete Förderquote hängt von der Art des Antragstellers und den Bestimmungen des jeweiligen Förderaufrufs ab – siehe Förderrichtlinie.
Werden Verbundprojekte vorausgesetzt?
In der Regel sind Verbundprojekte zwischen Wissenschaft und Wirtschaft besonders erwünscht, um den direkten Transfer in Forschung und Lehre zu gewährleisten.
Was ist beim Maßnahmebeginn zwingend zu beachten?
Ein Projektstart vor Erhalt des Bewilligungsbescheids oder einer ausdrücklichen Genehmigung des vorzeitigen Maßnahmebeginns ist förderschädlich und führt zum Anspruchsverlust.
Datenbasis: Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, BMWE), lizenziert unter CC BY 4.0. Redaktionell in eigenen Worten aufbereitet und um eigene Einordnung ergänzt. Geprüft am: 17.09.2026. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist allein die jeweils aktuelle Förderrichtlinie des Fördergebers.
ℹ️ Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information über Förderprogramme und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall. Wir informieren und vermitteln, wir beraten nicht im Sinne des RDG oder StBerG. Förderkonditionen, Fristen und Voraussetzungen können sich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Förderrichtlinie des jeweiligen Fördergebers.