ErUM Physik der kleinsten Teilchen: BMBF-Förderung
Wer bekommt was? Einordnung der Redaktion
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) fördert im Aktionsplan „ErUM – Erforschung von Universum und Materie“ wissenschaftliche Großprojekte der Grundlagenforschung. Das Programm ErUM Physik der kleinsten Teilchen richtet sich an Forschungsgruppen an Universitäten, Institute sowie spezialisierte Industrieunternehmen, die neuartige Technologien für Großgeräte, Detektoren oder Datenverarbeitung entwickeln.
Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Da die konkreten Förderquoten und Höchstbeträge vom jeweiligen Bekanntmachungsaufruf sowie dem Antragstellertyp (z. B. Hochschule vs. Wirtschaftsunternehmen) abhängen, sind Einzelkonditionen der jeweiligen Richtlinie zu entnehmen – siehe Förderrichtlinie.
- Sie Forschungsprojekte im Bereich Elementarteilchenphysik oder Hadronen- und Kernphysik planen.
- Sie als Hochschule, Forschungsinstitut oder Technologieunternehmen in Deutschland tätig sind.
- Sie Synergien durch Verbundforschung und experimentelle Großgeräte nutzen wollen.
- Es sich um marktreife Standardinvestitionen oder reine Produktentwicklungen ohne Grundlagenbezug handelt.
- Kein direkter Bezug zu den wissenschaftlichen Zielsetzungen der ErUM-Strategie besteht.
Förderfähige Kosten und Gegenstände
Gefördert werden Personal- und Sachausgaben sowie Investitionen in experimentelle Aufbauten, Spezialhardware, Detektortechnologien und wissenschaftliche Softwareentwicklung. Für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft gelten die üblichen beihilferechtlichen Vorgaben gemäß AGVO, während für Hochschulen und Forschungseinrichtungen spezifische Ausgaben- beziehungsweise Kostenbasen anzusetzen sind – siehe Förderrichtlinie.
So läuft der Antrag bei der ErUM Physik der kleinsten Teilchen Förderung
- Bekanntmachung prüfen: Einreichung von Projektskizzen erfolgt in der Regel im Rahmen spezifischer Aufrufe über den beauftragten Projektträger.
- Skizzeneinreichung: Begutachtung der wissenschaftlichen Exzellenz und Verwertungsplanung durch Fachexperten.
- Förmlicher Antragsaufruf: Nach positiver Bewertung werden die Partner zur Einreichung eines förmlichen Förderantrags über das Portal easy-Online aufgefordert.
Eckdaten des Förderprogramms
| Förderart | Zuschuss |
| Förderbereich | Forschung Innovation Themenspezifisch |
| Förderquote | – siehe Förderrichtlinie |
| Höchstbetrag | – siehe Förderrichtlinie |
| Fördergeber | Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) |
| Region | Bundesweit |
| Status | laufend prüfen |
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Häufige Fragen zur ErUM Physik der kleinsten Teilchen Förderung
Wer ist für das Programm ErUM Physik der kleinsten Teilchen antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind staatliche und staatlich anerkannte Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz in Deutschland.
Wie hoch ist die Förderquote?
Die Förderquote richtet sich nach den Vorgaben des jeweiligen Aufrufs und dem Rechtsstatus der Antragsteller. Für Hochschulen sind Abdeckungen bis zu 100 % möglich, für Unternehmen gelten die beihilferechtlichen Intensitäten – siehe Förderrichtlinie.
Welche Fristen müssen beachtet werden?
Die Einreichung erfolgt im Rahmen befristeter Förderaufrufe und Stichtage. Die aktuellen Fristen sind der jeweils gültigen Bekanntmachung zu entnehmen – siehe Förderrichtlinie.
Können Verbundprojekte gefördert werden?
Ja, Kooperationen zwischen Universitäten, Forschungsinstituten und Industriepartnern werden im Rahmen der ErUM-Strategie ausdrücklich begrüßt.
Datenbasis: Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, BMWE), lizenziert unter CC BY 4.0. Redaktionell in eigenen Worten aufbereitet und um eigene Einordnung ergänzt. Geprüft am: 17.09.2026. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist allein die jeweils aktuelle Förderrichtlinie des Fördergebers.
ℹ️ Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information über Förderprogramme und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall. Wir informieren und vermitteln, wir beraten nicht im Sinne des RDG oder StBerG. Förderkonditionen, Fristen und Voraussetzungen können sich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Förderrichtlinie des jeweiligen Fördergebers.