Freistaat Bayern laufend

Mittelständisches Messeprogramm Bayern: Messeförderung für KMU

Geprüft am 2026-06-16
Förderhöhe bis
variabel
Förderquote
individuell
Förderart
Zuschuss
Region
Bayern
Zielgruppe
kleines_unternehmen
Das Wichtigste in Kürze
Das Mittelständische Messeprogramm unterstützt kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in Bayern bei der Teilnahme an Messen und Ausstellungen. Der Freistaat Bayern gewährt die finanzielle Unterstützung als nicht rückzahlbaren Zuschuss. Anträge müssen zwingend vor der verbindlichen Anmeldung zur Messe gestellt werden. Die genaue Förderhöhe richtet sich nach der jeweiligen Förderrichtlinie.

Wer bekommt was beim Mittelständischen Messeprogramm?

Der Freistaat Bayern stellt über das Programm finanzielle Mittel bereit, um kleinen und mittleren Unternehmen den Zugang zu nationalen und internationalen Fachmessen zu erleichtern. Ziel der Messeförderung ist es, die Wettbewerbsfähigkeit der regionalen Wirtschaft zu stärken und die Erschließung neuer Absatzmärkte zu unterstützen.

Gefördert werden antragsberechtigte Unternehmen aus allen gewerblichen Wirtschaftsbereichen, dem Handwerk, Handel, Dienstleistungsgewerbe sowie Freiberufler mit Betriebsstätte in Bayern. Die Förderung erfolgt als Zuschuss zu förderfähigen Messeseiten- und Standkosten. Da Förderquoten und maximale Zuschussbeträge je nach Messeaufruf variieren können, sind die genauen Konditionen direkt der aktuellen Förderrichtlinie zu entnehmen.

✓ Passt zu Ihnen, wenn
  • Sie als Kleinstunternehmen, kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) in Bayern ansässig sind.
  • Sie eine Teilnahme an einer förderfähigen Messe oder Ausstellung planen.
  • Sie den Förderantrag vor der verbindlichen Standbuchung einreichen.
✗ Eher nicht, wenn
  • Ihr Unternehmen die KMU-Grenzwerte überschreitet (Großunternehmen).
  • Sie die Messe bereits verbindlich gebucht oder entsprechende Verträge unterzeichnet haben.
  • Ihre Betriebsstätte außerhalb von Bayern liegt.

Förderfähige Kosten und Gegenstand der Förderung

Im Rahmen der Messeförderung werden Ausgaben bezuschusst, die unmittelbar mit dem Messeauftritt in Zusammenhang stehen. Dazu zählen gemäß Richtlinie vor allem Aufwendungen für die Miete der Standfläche sowie Kosten für Standbau und Standgestaltung. Nicht förderfähig sind in der Regel allgemeine Reise- und Übernachtungskosten des Personals sowie reine Bewirtungsausgaben.

So läuft die Antragstellung

  1. Vorhaben planen: Messeteilnahme vorbereiten und Eignung der Messe im Rahmen des Programms prüfen.
  2. Antrag stellen: Den Förderantrag mit allen geforderten Nachweisen vor dem Beginn der Maßnahme einreichen.
  3. Bewilligung abwarten: Nach behördlicher Prüfung den Zuwendungsbescheid entgegennehmen.
  4. Messe durchführen: Messestand betreiben und im Anschluss den Verwendungsnachweis zur Auszahlung vorlegen.
⚠ Wichtig – Maßnahmebeginn beachten: Stellen Sie den Förderantrag unbedingt vor der verbindlichen Anmeldung zur Messe oder dem Abschluss von Liefer- und Leistungsverträgen. Ein vorzeitiger Maßnahmebeginn schließt die Förderung aus.
Förderart Zuschuss
Förderquote siehe Förderrichtlinie
Höchstbetrag siehe Förderrichtlinie
Fördergebiet Bayern
Zielgruppe KMU (Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen)
Status laufend prüfen
Förderfähigkeit prüfen

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Häufige Fragen zum Mittelständischen Messeprogramm

Wer ist für das Mittelständische Messeprogramm antragsberechtigt?

Antragsberechtigt sind rechtlich selbstständige kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft, des Handwerks, Handels, der Kreativwirtschaft sowie Freiberufler mit Sitz oder Betriebsstätte in Bayern.

Wie hoch ist die finanzielle Messeförderung?

Die genaue Förderhöhe und Quote variieren je nach Aufruf und Programmlinie. Sämtliche Beträge und Obergrenzen entnehmen Sie der jeweiligen offiziellen Förderrichtlinie.

Darf der Messevertrag vor der Antragstellung abgeschlossen werden?

Nein. Eine Antragstellung nach verbindlicher Buchung des Messestandes oder Vertragsabschluss ist ausgeschlossen, da dies als förderschädlicher vorzeitiger Maßnahmebeginn gilt.

Welche Branchen profitieren von der Förderung?

Das Programm richtet sich an ein breites Branchenspektrum, darunter das produzierende Gewerbe, Handwerk, Dienstleistungen, Freie Berufe, Kultur- und Kreativwirtschaft, Handel sowie Gastgewerbe und Tourismus.

Datenbasis: Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, BMWE), lizenziert unter CC BY 4.0. Redaktionell in eigenen Worten aufbereitet und um eigene Einordnung ergänzt. Geprüft am: 17.09.2026. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist allein die jeweils aktuelle Förderrichtlinie des Fördergebers.

ℹ️ Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information über Förderprogramme und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall. Wir informieren und vermitteln, wir beraten nicht im Sinne des RDG oder StBerG. Förderkonditionen, Fristen und Voraussetzungen können sich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Förderrichtlinie des jeweiligen Fördergebers.