Freistaat Bayern laufend prüfen

Bayerisches Modernisierungsprogramm (BayModR)

Geprüft am 2026-06-16
Förderhöhe bis
variabel
Förderquote
individuell
Förderart
Darlehen
Region
Bayern
Zielgruppe
grosses_unternehmen
Das Wichtigste in Kürze
Das Bayerisches Modernisierungsprogramm (BayModR) unterstützt Vorhaben in den Bereichen Energieeffizienz, erneuerbare Energien und Wohnungsbaumodernisierung in Bayern. Die Förderung erfolgt über Zuschuss und Kredit. Antragsberechtigt sind Unternehmen, Kommunen, öffentliche Einrichtungen, Privatpersonen sowie Verbände. Die genauen Förderquoten und Höchstbeträge richten sich nach dem jeweiligen Fördermodul – siehe Förderrichtlinie.

Wer bekommt was beim Bayerischen Modernisierungsprogramm?

Das Bayerische Modernisierungsprogramm dient der baulichen und energetischen Erneuerung sowie der Effizienzsteigerung von Gebäuden und Infrastrukturen im Freistaat Bayern. Anträge können von einer breiten Zielgruppe eingereicht werden – von Kleinstunternehmen bis hin zu Großunternehmen sowie Kommunen, Verbänden und Privatpersonen im Bereich des Mietwohnungsbaus. Da Zuschüsse und zinsgünstige Darlehen je nach Modul variieren, sind detaillierte Summen direkt der Förderrichtlinie zu entnehmen.

✓ Passt zu Ihnen, wenn
  • Sie ein Modernisierungsvorhaben in Bayern planen
  • Sie Maßnahmen zur Energieeffizienz oder Nutzung erneuerbarer Energien umsetzen
  • Sie als Unternehmen, Kommune, Privatperson oder Verband antragsberechtigt sind
✗ Eher nicht, wenn
  • Das Vorhaben außerhalb des Freistaats Bayern durchgeführt wird
  • Sie bereits mit der Maßnahme begonnen haben bevor der Antrag eingereicht wurde

Förderfähige Kosten und Maßnahmen

Gefördert werden bauliche und technische Maßnahmen im Rahmen der Modernisierung von Wohnraum sowie Infrastruktur zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Einbindung erneuerbarer Energien. Förderfähige Ausgaben umfassen unter anderem Material- und Montagekosten sowie Planungsleistungen gemäß den jeweiligen Programmvorgaben.

So läuft der Antrag ab

  1. Vorhabensplanung & Beratung: Ermitteln Sie den genauen Förderbedarf und prüfen Sie die jeweiligen Modulvorgaben.
  2. Antragstellung: Reichen Sie den Förderantrag vor Beginn der Bau- oder Modernisierungsarbeiten bei der zuständigen Stelle ein.
  3. Bewilligung & Umsetzung: Nach Erhalt des Bewilligungsbescheids können Verträge geschlossen und die Arbeiten ausgeführt werden.
  4. Verwendungsnachweis: Nach Abschluss der Maßnahme weisen Sie die zweckentsprechende Verwendung der Mittel nach.
⚠ Wichtig – Maßnahmebeginn: Stellen Sie den Antrag unbedingt vor Maßnahmebeginn. Der vorzeitige Abschluss von Liefer- oder Leistungsverträgen führt in der Regel zum Verlust des Förderanspruchs.
Förderart Zuschuss, Kredit
Förderquote siehe Förderrichtlinie
Höchstbetrag siehe Förderrichtlinie
Fördergebiet Bayern
Zielgruppe Unternehmen, Kommunen, Öffentliche Einrichtungen, Privatpersonen, Verbände
Status laufend prüfen
Förderfähigkeit prüfen

Unsicher, ob Ihr Vorhaben förderfähig ist?

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Häufige Fragen zum Bayerischen Modernisierungsprogramm

Wer kann Anträge im Bayerischen Modernisierungsprogramm stellen?

Antragsberechtigt sind Unternehmen aller Größenklassen (Kleinstunternehmen bis Großunternehmen), Kommunen, öffentliche Einrichtungen, Privatpersonen sowie Verbände und Vereinigungen mit Projekten in Bayern.

Welche Förderformen stehen zur Verfügung?

Die Unterstützung erfolgt je nach Programmbereich als Investitionszuschuss oder als zinsgünstiger Kredit.

Wie hoch sind die Förderquoten und Maximalbeträge?

Die genauen Förderhöhen und Quoten sind im amtlichen Stammdatensatz nicht als Einzelsumme angegeben, da sie je nach Anwendungsbereich variieren. Details entnehmen Sie der offiziellen Richtlinie.

Darf mit der Maßnahme vor der Bewilligung begonnen werden?

Nein. Förderfähig sind grundsätzlich nur Maßnahmen, mit denen vor der Antragstellung noch nicht begonnen wurde.

Datenbasis: Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, BMWE), lizenziert unter CC BY 4.0. Redaktionell in eigenen Worten aufbereitet und um eigene Einordnung ergänzt. Geprüft am: 16.09.2026. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist allein die jeweils aktuelle Förderrichtlinie des Fördergebers.

ℹ️ Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information über Förderprogramme und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall. Wir informieren und vermitteln, wir beraten nicht im Sinne des RDG oder StBerG. Förderkonditionen, Fristen und Voraussetzungen können sich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Förderrichtlinie des jeweiligen Fördergebers.