Land Schleswig-Holstein laufend prüfen

Förderung der Aquakultur in Schleswig-Holstein

Geprüft am 2026-06-16
Förderhöhe bis
variabel
Förderquote
individuell
Förderart
Zuschuss
Region
Schleswig-Holstein
Zielgruppe
forschungseinrichtung
Das Wichtigste in Kürze
Die Aquakultur Förderung in Schleswig-Holstein unterstützt Unternehmen der Fischwirtschaft, Forschungseinrichtungen und öffentliche Institutionen bei Investitionen in eine nachhaltige und ökologische Aquakultur. Die Förderung erfolgt als Zuschuss. Förderhöhen und Quoten richten sich nach der jeweiligen Einzelmaßnahme gemäß Förderrichtlinie.

Förderung der Aquakultur: Wer bekommt was?

Das Land Schleswig-Holstein fördert Vorhaben zur Weiterentwicklung und Modernisierung der nachhaltigen Aquakultur. Ziel des Förderprogramms ist es, die Wettbewerbsfähigkeit von Betrieben in der Land-, Forst- und Fischwirtschaft zu stärken, umweltfreundliche Fischzuchtmethoden zu etablieren sowie Innovationen durch Kooperationen mit Hochschulen und Forschungseinrichtungen voranzubringen.

Gefördert werden sowohl kommerzielle Fischzuchtbetriebe als auch nicht-wirtschaftliche Träger wie Körperschaften des öffentlichen Rechts oder Verbände, die Vorhaben zur Gewässerschonung, Artenerhaltung oder Technologiefolgenabschätzung im Bereich Aquakultur umsetzen.

✓ Passt zu Ihnen, wenn
  • Sie ein Betrieb der Fischwirtschaft oder Aquakultur in Schleswig-Holstein sind.
  • Sie als Forschungseinrichtung, Hochschule oder Verband innovative Aquakulturprojekte planen.
  • Ihr Projekt zur Erhöhung der Umweltverträglichkeit oder Tiergesundheit beiträgt.
✗ Eher nicht, wenn
  • Ihr Vorhaben außerhalb von Schleswig-Holstein umgesetzt wird.
  • Das Projekt bereits vor Antragstellung vertraglich oder baulich begonnen wurde.
  • Die Maßnahme reine Routinereparaturen oder reguläre Betriebskosten betrifft.

Förderfähige Maßnahmen und Gegenstände

Gefördert werden Investitionen und Vorhaben im Bereich der Aquakultur, die den Zielsetzungen der schleswig-holsteinischen Richtlinie entsprechen. Dazu gehören unter anderem:

  • Modernisierung und Neubau von Kreislaufanlagen und Fischzuchteinrichtungen.
  • Maßnahmen zur Verringerung der Umweltbelastung und Effizienzsteigerung des Ressourceneinsatzes.
  • Investitionen zur Verbesserung der Tiergesundheit und des Tierschutzes in Fischzuchtbetrieben.
  • Forschungs- und Entwicklungsvorhaben in Kooperation mit wissenschaftlichen Institutionen.

So läuft die Antragstellung ab

  1. Vorhabensplanung & Beratung: Konzeption des Projekts und Abstimmung der Anforderungen mit der zuständigen Bewilligungsbehörde in Schleswig-Holstein.
  2. Antragseinreichung: Vollständiges Einreichen der Antragsunterlagen vor Eingehen jeglicher rechtlicher oder finanzieller Verpflichtungen.
  3. Bewilligung & Durchführung: Nach Erhalt des Zuwendungsbescheids beginnt die Ausführung des Vorhabens.
  4. Verwendungsnachweis: Nach Abschluss der Maßnahme erfolgt die Nachweisführung und Auszahlung des Zuschusses.
⚠ Wichtig – Maßnahmebeginn: Stellen Sie den Antrag unbedingt vor Beginn der Maßnahme. Bereits der Abschluss von Lieferungs- oder Leistungsverträgen gilt als vorzeitiger Maßnahmebeginn und führt in der Regel zum Verlust des Förderanspruchs.

Eckdaten des Förderprogramms

Förderart Zuschuss
Förderquote siehe Förderrichtlinie
Höchstbetrag siehe Förderrichtlinie
Fördergebiet Schleswig-Holstein
Zielgruppe Unternehmen, Forschungseinrichtungen, Hochschulen, öffentliche Einrichtungen, Verbände
Unternehmensgröße Kleinstunternehmen bis Großunternehmen
Status laufend prüfen
Förderfähigkeit prüfen

Unsicher, ob Ihr Aquakultur-Projekt förderfähig ist?

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Häufige Fragen zur Aquakultur Förderung

Wer ist für die Aquakultur Förderung antragsberechtigt?

Antragsberechtigt sind Unternehmen der Fischwirtschaft (Kleinstunternehmen, kleine, mittlere sowie große Unternehmen), Forschungseinrichtungen, Hochschulen, öffentliche Einrichtungen sowie Verbände und Vereinigungen.

Wie hoch ist die Förderquote bei der Aquakultur Förderung?

Die genauen Förderquoten und Höchstbeträge sind im Grunddatensatz nicht als pauschale Festbeträge hinterlegt. Sie richten sich nach dem jeweiligen Einzelmodul und dem Antragstellertyp – siehe Förderrichtlinie.

Wann muss der Antrag gestellt werden?

Der Antrag muss zwingend vor Beginn der Maßnahme bei der zuständigen Bewilligungsbehörde in Schleswig-Holstein eingereicht werden. Bereits der Abschluss von Verträgen vor der Bewilligung schließt die Förderung aus.

Welche Regionen umfasst die Aquakultur Förderung?

Das Programm richtet sich ausschließlich an Vorhaben und Standorte im Bundesland Schleswig-Holstein.

Datenbasis: Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, BMWE), lizenziert unter CC BY 4.0. Redaktionell in eigenen Worten aufbereitet und um eigene Einordnung ergänzt. Geprüft am: 16.09.2026. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist allein die jeweils aktuelle Förderrichtlinie des Fördergebers.

ℹ️ Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information über Förderprogramme und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall. Wir informieren und vermitteln, wir beraten nicht im Sinne des RDG oder StBerG. Förderkonditionen, Fristen und Voraussetzungen können sich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Förderrichtlinie des jeweiligen Fördergebers.