Strukturentwicklungsmaßnahmen MV: Regionalförderung im Überblick
Wer bekommt was bei den Strukturentwicklungsmaßnahmen MV?
Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt mit dem Programm Strukturentwicklungsmaßnahmen MV Vorhaben, die zur nachhaltigen Verbesserung der regionalen Wirtschaftskraft und zur Sicherung oder Schaffung von Arbeitsplätzen beitragen. Antragsberechtigt sind gewerbliche Unternehmen (von Kleinstbetrieben bis hin zu Großunternehmen) aller Branchen sowie Kommunen, kommunale Zusammenschlüsse, Verbände und Vereinigungen.
Die Unterstützung erfolgt in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen. Da die jeweiligen Höchstsätze, Modulbestimmungen und Förderquoten projektspezifisch festgelegt werden, sind die exakten Konditionen der aktuellen Förderrichtlinie des Landes zu entnehmen.
- Sie ein Unternehmen, eine Kommune oder ein Verband in Mecklenburg-Vorpommern sind.
- Ihr Projekt zur regionalen Strukturentwicklung oder Arbeitsmarktförderung beiträgt.
- Sie das Vorhaben noch nicht gestartet haben.
- Das Vorhaben außerhalb von Mecklenburg-Vorpommern umgesetzt wird.
- Bereits vor Antragstellung verbindliche Liefer- oder Leistungsverträge geschlossen wurden.
- Reine Routineaufgaben ohne strukturellen Mehrwert finanziert werden sollen.
Förderfähige Schwerpunkte und Maßnahmen
Im Fokus der Förderung stehen Maßnahmen im Bereich der Regionalförderung und Arbeitsmarktentwicklung. Dazu gehören unter anderem Initiativen zur Stärkung der regionalen Wertschöpfung, strukturelle Entwicklungsmaßnahmen sowie Konzepte zur Sicherung des Fachkräftebedarfs. Detaillierte Vorgaben zu förderfähigen Sach- und Personalkosten entnehmen Sie der offiziellen Richtlinie.
So läuft die Antragstellung ab
- Projektkonzeption: Definieren Sie Ziele, Zeitplan und Kosten Ihres Vorhabens in Mecklenburg-Vorpommern.
- Antragseinreichung: Reichen Sie den vollständigen Antrag vor Projektbeginn bei der zuständigen Bewilligungsbehörde ein.
- Bewilligung abwarten: Nach Prüfung durch die Behörde erhalten Sie den Zuwendungsbescheid.
- Projektdurchführung & Abrechnung: Nach Umsetzung weisen Sie die getätigten Ausgaben gemäß Förderrichtlinie nach.
Eckdaten des Förderprogramms
| Förderart | Zuschuss |
| Förderbereich | Regionalförderung, Arbeit |
| Förderquote | – siehe Förderrichtlinie |
| Höchstbetrag | – siehe Förderrichtlinie |
| Fördergeber | Land Mecklenburg-Vorpommern |
| Region | Mecklenburg-Vorpommern |
| Zielgruppe | Unternehmen (alle Größen), Kommunen, Verbände |
| Status | laufend prüfen |
Unsicher, ob Ihr Vorhaben förderfähig ist?
Nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung. Wir prüfen die Förderfähigkeit Ihres Projekts in Mecklenburg-Vorpommern und vermitteln bei Bedarf erfahrene Förderberater.
Häufige Fragen zu den Strukturentwicklungsmaßnahmen MV
Wer kann eine Förderung beantragen?
Antragsberechtigt sind gewerbliche Unternehmen aller Größen (Kleinstunternehmen, kleine, mittlere sowie Großunternehmen) aller Branchen sowie Kommunen, kommunale Zusammenschlüsse und Verbände mit Projektsitz in Mecklenburg-Vorpommern.
Wie hoch ist die finanzielle Unterstützung?
Die Förderhöhe und Förderquote hängen vom konkreten Vorhaben, dem Antragsteller und den spezifischen Bestimmungen der Richtlinie ab. Exakte Beträge entnehmen Sie der offiziellen Förderrichtlinien des Landes Mecklenburg-Vorpommern.
Wann muss der Antrag gestellt werden?
Der Antrag muss zwingend vor Beginn des Vorhabens gestellt werden. Ein vorzeitiger Maßnahmebeginn führt in der Regel zum Ausschluss von der Förderung.
Welche Branchen sind antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind Unternehmen aus den Bereichen Dienstleistungen, produzierendes Gewerbe, Handwerk, Handel, Gastgewerbe/Tourismus sowie freie Berufe.
Datenbasis: Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, BMWE), lizenziert unter CC BY 4.0. Redaktionell in eigenen Worten aufbereitet und um eigene Einordnung ergänzt. Geprüft am: 15.09.2026. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist allein die jeweils aktuelle Förderrichtlinie des Fördergebers.
ℹ️ Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information über Förderprogramme und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall. Wir informieren und vermitteln, wir beraten nicht im Sinne des RDG oder StBerG. Förderkonditionen, Fristen und Voraussetzungen können sich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Förderrichtlinie des jeweiligen Fördergebers.