Landschaftsverband Rheinland (LVR) laufend prüfen

LVR Budget für Arbeit: Aktion Inklusion NRW

Geprüft am 2026-06-16
Förderhöhe bis
variabel
Förderquote
individuell
Förderart
Zuschuss
Region
Nordrhein-Westfalen
Zielgruppe
grosses_unternehmen
Das Wichtigste in Kürze
Das LVR Budget für Arbeit im Rahmen der Aktion Inklusion unterstützt Arbeitgeber in Nordrhein-Westfalen bei der Eingliederung von Menschen mit Behinderung in den allgemeinen Arbeitsmarkt. Die Förderung erfolgt als Zuschuss für Unternehmen, Kommunen, öffentliche Einrichtungen sowie Privatpersonen im Zuständigkeitsbereich des Landschaftsverbandes Rheinland (LVR). Details zu Förderhöhen entnehmen Sie der offiziellen Förderrichtlinie.

Förderziel und Ausrichtung des Programms

Mit dem LVR Budget für Arbeit fördert der Landschaftsverband Rheinland die Teilhabe von Menschen mit Schwerbehinderung am Arbeitsleben in Nordrhein-Westfalen. Ziel ist es, sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu schaffen oder zu sichern.

Die finanzielle Unterstützung wird als Zuschuss gewährt. Die exakten Förderquoten und Höchstbeträge richten sich nach den individuellen Voraussetzungen der jeweiligen Fördermaßnahme und sind der aktuellen Förderrichtlinie zu entnehmen.

✓ Passt zu Ihnen, wenn
  • Sie in Nordrhein-Westfalen (LVR-Bereich) Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderung schaffen.
  • Sie als Unternehmen, Kommune, öffentliche Einrichtung oder Privatperson antragsberechtigt sind.
  • Sie eine nachhaltige berufliche Inklusion anstreben.
✗ Eher nicht, wenn
  • Ihr Betriebssitz oder Arbeitsort außerhalb des LVR-Zuständigkeitsgebiets liegt.
  • Die geplante Maßnahme bereits vor Antragstellung begonnen wurde.

Eckdaten des Förderprogramms

Förderart Zuschuss
Förderbereich Arbeit, Aus- & Weiterbildung, Gesundheit & Soziales
Förderhöhe / Quote siehe Förderrichtlinie
Fördergeber Landschaftsverband Rheinland (LVR)
Region Nordrhein-Westfalen (LVR-Gebiet)
Zielgruppe Kleinstunternehmen, kleine, mittlere und große Unternehmen, Kommunen, öffentliche Einrichtungen, Privatpersonen
Status laufend prüfen

So läuft die Antragstellung für das LVR Budget für Arbeit

  1. Beratung und Vorbereitung: Kontaktieren Sie das LVR-Inklusionsamt vor der Arbeitsaufnahme bzw. Maßnahmeumsetzung.
  2. Antragseinreichung: Reichen Sie den vollständigen Förderantrag mit allen geforderten Nachweisen beim zuständigen Kostenträger bzw. LVR ein.
  3. Prüfung und Bewilligung: Nach Prüfung durch den Fördergeber erhalten Sie den offiziellen Bescheid.
  4. Umsetzung und Verwendungsnachweis: Nach Erteilung der Zusage wird die Maßnahme umgesetzt und ordnungsgemäß nachgewiesen.
⚠ Wichtig – Maßnahmebeginn: Stellen Sie den Antrag unbedingt vor Beginn der Maßnahme oder vor Begründung des Arbeitsverhältnisses. Ein vorzeitiger Maßnahmebeginn ohne vorherige Zustimmung kann zum vollständigen Verlust des Förderanspruchs führen.
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Häufige Fragen zum LVR Budget für Arbeit

Wer kann das LVR Budget für Arbeit beantragen?

Antragsberechtigt sind private Unternehmen aller Größenklassen (Kleinstunternehmen bis Großunternehmen), Kommunen, öffentliche Einrichtungen sowie Privatpersonen im Zuständigkeitsbereich des LVR in Nordrhein-Westfalen.

Welche Branchen werden gefördert?

Die Förderung ist branchenoffen und gilt unter anderem für Dienstleistungen, produzierendes Gewerbe, Handwerk, Handel, freie Berufe, Kultur, Gastgewerbe sowie Land- und Forstwirtschaft.

Wie hoch ist die finanzielle Förderung?

Die genaue Höhe des Zuschusses richtet sich nach der Art der Maßnahme und den individuellen Gegebenheiten. Genaue Beträge und Quoten entnehmen Sie der offiziellen Richtlinie.

Darf das Arbeitsverhältnis vor der Bewilligung gestartet werden?

Nein. Grundsätzlich gilt das Verbot des vorzeitigen Maßnahmebeginns. Der Antrag muss vor Beginn des Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses gestellt werden.

Datenbasis: Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, BMWE), lizenziert unter CC BY 4.0. Redaktionell in eigenen Worten aufbereitet und um eigene Einordnung ergänzt. Geprüft am: 13.09.2026. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist allein die jeweils aktuelle Förderrichtlinie des Fördergebers.

ℹ️ Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information über Förderprogramme und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall. Wir informieren und vermitteln, wir beraten nicht im Sinne des RDG oder StBerG. Förderkonditionen, Fristen und Voraussetzungen können sich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Förderrichtlinie des jeweiligen Fördergebers.