ego.-KONZEPT Förderung: Zuschüsse für Existenzgründung in Sachsen-Anhalt
Wer bekommt was? Einordnung des Förderprogramms
Mit dem Landesprogramm ego.-KONZEPT stärkt das Land Sachsen-Anhalt die regionale Gründungs- und Unternehmenskultur. Im Fokus stehen Vorhaben, die Menschen für die berufliche Selbstständigkeit motivieren, Gründende in der Vorbereitungs- und Festigungsphase begleiten sowie die gezielte Frauenförderung im Unternehmertum vorantreiben.
Die Unterstützung erfolgt als finanzieller Zuschuss für geeignete Projektträger. Da Förderhöhen und Konditionen projektspezifisch festgelegt werden, sind die maßgeblichen Vorgaben der aktuellen Richtlinie des Landes beziehungsweise den jeweiligen Förderaufrufen zu entnehmen.
- Sie ein Projekt zur Gründungsförderung oder Frauenförderung in Sachsen-Anhalt planen.
- Sie als Hochschule, Bildungseinrichtung, Verband, Vereinigung oder Unternehmen agieren.
- Ihr Vorhaben im Dienstleistungs- oder Beratungsumfeld zur Existenzfestigung beiträgt.
- Das Vorhaben außerhalb von Sachsen-Anhalt umgesetzt wird.
- Es sich um eine rein private Einzelförderung ohne übergeordnetes Sensibilisierungskonzept handelt.
Förderfähige Maßnahmen und Zielgruppen
Gefördert werden strukturelle und konzeptionelle Maßnahmen im Rahmen der Gründungsunterstützung. Dazu zählen Initiativen zur Qualifizierung, Informationsangebote für Gründungsinteressierte sowie spezielle Netzwerke und Hilfestellungen zur Frauenförderung.
Antragsberechtigt sind neben Kleinstunternehmen, kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) sowie Großunternehmen auch Hochschulen, Bildungseinrichtungen und Verbände beziehungsweise Vereinigungen mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen-Anhalt.
Eckdaten des Förderprogramms
| Förderart | Zuschuss |
| Förderbereich | Existenzgründung Festigung, Frauenförderung |
| Förderhöhe / Quote | je nach Modul/Aufruf – siehe Förderrichtlinie |
| Region | Sachsen-Anhalt |
| Zielgruppe | KMU, Großunternehmen, Hochschulen, Bildungseinrichtungen, Verbände |
| Status | laufend prüfen |
So läuft der Antrag
- Beratung & Aufrufe prüfen: Informieren Sie sich vor der Antragstellung über aktuelle Förderaufrufe und spezifische Kriterien des Landes Sachsen-Anhalt.
- Antrag vorbereiten & einreichen: Reichen Sie den vollständigen Projektantrag samt Konzeptbeschreibung über die zuständige Stelle ein, bevor Sie mit der Umsetzung beginnen.
- Bewilligung & Durchführung: Nach der formalen Prüfung und Erteilung des Bewilligungsbescheids starten Sie mit dem geförderten Vorhaben.
Unsicher, ob Ihr Vorhaben förderfähig ist?
Kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung. Wir gleichen Ihr Vorhaben mit passenden Programmen ab und vermitteln bei Bedarf an einen spezialisierten Förderberater in Ihrer Region.
Häufige Fragen zur ego.-KONZEPT Förderung
Wer kann für die ego.-KONZEPT Förderung Anträge stellen?
Antragsberechtigt sind Hochschulen, Bildungseinrichtungen, Verbände, Vereinigungen sowie Unternehmen aller Größenklassen (Kleinstunternehmen, KMU und Großunternehmen) mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen-Anhalt.
Welche Themenbereiche stehen bei ego.-KONZEPT im Vordergrund?
Der Schwerpunkt liegt auf Projekten zur Sensibilisierung und Unterstützung von Existenzgründungen, der Existenzfestigung sowie auf zielgerichteten Initiativen zur Frauenförderung im unternehmerischen Kontext.
Wie hoch ist die Förderquote oder maximale Förderhöhe?
Konkrete Förderhöhen und Quoten sind im Rahmen der Förderdatenbank-Erfassung nicht pauschal beziffert. Die genauen finanziellen Rahmenbedingungen hängen vom jeweiligen Projektaufruf und den Vorgaben der Förderrichtlinie ab – siehe Förderrichtlinie.
Wann muss der Antrag für ego.-KONZEPT eingereicht werden?
Der Antrag muss zwingend vor Maßnahmebeginn eingereicht und bewilligt werden. Vorhaben, die vor der Genehmigung gestartet wurden, sind von der Förderung ausgeschlossen.
Datenbasis: Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, BMWE), lizenziert unter CC BY 4.0. Redaktionell in eigenen Worten aufbereitet und um eigene Einordnung ergänzt. Geprüft am: 12.09.2026. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist allein die jeweils aktuelle Förderrichtlinie des Fördergebers.
ℹ️ Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information über Förderprogramme und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall. Wir informieren und vermitteln, wir beraten nicht im Sinne des RDG oder StBerG. Förderkonditionen, Fristen und Voraussetzungen können sich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Förderrichtlinie des jeweiligen Fördergebers.