Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) laufend prüfen

Press Start: Gründungsstipendium Games – Konditionen & Antrag

Geprüft am 2026-06-16
Förderhöhe bis
variabel
Förderquote
individuell
Förderart
Zuschuss
Region
Bund
Zielgruppe
Existenzgründung
Das Wichtigste in Kürze
Das Press Start Gründungsstipendium fördert Entwicklerinnen, Entwickler und junge Games-Unternehmen in Deutschland beim Aufbau tragfähiger Geschäftsmodelle. Die individuelle Unterstützung richtet sich an Existenzgründungen und Privatpersonen im Games-Sektor. Förderhöhe und Quoten richten sich nach der jeweiligen Richtlinie des Bundes.

Press Start Gründungsstipendium: Wer bekommt was?

Das Förderprogramm adressiert gezielt Akteure der deutschen Games-Branche, um innovative Spielkonzepte und Unternehmensgründungen in der Frühphase zu stärken. Antragsberechtigt sind sowohl Einzelpersonen (Existenzgründerinnen und Privatpersonen) als auch bereits gegründete Unternehmen im Spielebereich. Ziel ist es, den Kreativstandort Deutschland im internationalen Wettbewerb nachhaltig zu festigen.

✓ Passt zu Ihnen, wenn
  • Sie ein Games-Projekt in Deutschland planen oder umsetzen
  • Sie als Gründerin, Gründer oder Startup finanzielle Anschubhilfe suchen
  • Sie ein marktnahes oder künstlerisch wertvolles Spielekonzept entwickeln
✗ Eher nicht, wenn
  • Ihr Vorhaben keinen klaren Bezug zur Entwicklung von Computer- oder Videospielen hat
  • Das Vorhaben ohne Sitz oder Betriebsstätte in Deutschland umgesetzt wird
  • Die Maßnahme bereits vor Antragstellung vollständig begonnen wurde

Gegenstand der Förderung und Bedingungen

Gefördert werden Vorhaben, die der Erstellung, Ausarbeitung und Marktvorbereitung von digitalen Spielen dienen. Die genauen förderfähigen Ausgaben sowie die genaue Förderhöhe sind im Detail in den Aufrufen der maßgeblichen Förderrichtlinie geregelt – siehe Förderrichtlinie des Bundes.

So läuft der Antrag beim Press Start Gründungsstipendium

  1. Vorhabensplanung prüfen: Stellen Sie sicher, dass Ihr Konzept den inhaltlichen Vorgaben des jeweiligen Aufrufs entspricht.
  2. Antrag vorbereiten: Reichen Sie die geforderten Unterlagen und Projektbeschreibungen fristgerecht über das vorgesehene Portal ein.
  3. Bewilligung abwarten: Nach rechtzeitiger Prüfung erhalten Sie den Zuwendungsbescheid vor Projektbeginn.
⚠ Wichtig – Maßnahmebeginn: Stellen Sie den Antrag, bevor Sie das Vorhaben beginnen. Bereits ein verbindlicher Liefer- oder Leistungsvertrag gilt förderrechtlich als Maßnahmebeginn und kann den Förderanspruch ausschließen.

Eckdaten des Förderprogramms

Förderart Zuschuss / Stipendium
Förderquote siehe Förderrichtlinie
Höchstbetrag siehe Förderrichtlinie
Fördergeber Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)
Region Bund (Deutschland)
Status laufend prüfen
Förderfähigkeit prüfen

Unsicher, ob Ihr Games-Projekt förderfähig ist?

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Häufige Fragen (FAQ) zum Press Start Gründungsstipendium

Wer ist beim Press Start Gründungsstipendium antragsberechtigt?

Antragsberechtigt sind Existenzgründerinnen und Existenzgründer, Einzelpersonen sowie neu gegründete oder bestehende Unternehmen der Games-Branche in Deutschland.

Wie hoch ist die finanzielle Förderung?

Die konkreten Förderbeträge und Quoten hängen vom jeweiligen Aufruf ab – siehe Förderrichtlinie.

Bis wann kann der Antrag eingereicht werden?

Die Einreichung erfolgt in spezifischen Bewerbungsfenstern und Förderaufrufen. Prüfen Sie den jeweiligen Status und Fristen direkt über die offizielle Förderrichtlinie.

Muss der Antrag vor Maßnahmebeginn gestellt werden?

Ja, wie bei allen öffentlichen Fördermitteln gilt der Grundsatz, dass vor der Antragstellung bzw. Bewilligung nicht mit dem Vorhaben begonnen werden darf.

Datenbasis: Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, BMWE), lizenziert unter CC BY 4.0. Redaktionell in eigenen Worten aufbereitet und um eigene Einordnung ergänzt. Geprüft am: 10.09.2026. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist allein die jeweils aktuelle Förderrichtlinie des Fördergebers.

ℹ️ Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information über Förderprogramme und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall. Wir informieren und vermitteln, wir beraten nicht im Sinne des RDG oder StBerG. Förderkonditionen, Fristen und Voraussetzungen können sich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Förderrichtlinie des jeweiligen Fördergebers.