BMBF laufend prüfen

DE:Sign Challenge Förderung: Souveräne Chipentwicklung

Geprüft am 2026-06-16
Förderhöhe bis
variabel
Förderquote
individuell
Förderart
Zuschuss
Region
Bund
Zielgruppe
forschungseinrichtung
Das Wichtigste in Kürze
Die DE:Sign Challenge Förderung des BMBF unterstützt Forschungsvorhaben zur Entwicklung quelloffener Designinstrumente für eine souveräne Chipentwicklung. Antragsberechtigt sind Unternehmen aller Größen, Hochschulen sowie Forschungseinrichtungen bundesweit. Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss. Förderhöhen und Quoten richten sich nach dem jeweiligen Aufruf – siehe Förderrichtlinie.

Wer bekommt was bei der DE:Sign Challenge Förderung?

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) adressiert mit der Fördermaßnahme gezielt technologische Lücken in der Wertschöpfungskette der Mikroelektronik. Im Zentrum steht die Entwicklung von Open-Source-Designwerkzeugen (EDA-Tools), um die technologische Souveränität Deutschlands und Europas bei der Chipentwicklung nachhaltig zu stärken.

Gefördert werden sowohl Einzelvorhaben als auch Verbundprojekte von Unternehmen des produzierenden Gewerbes und der Dienstleistungsbranche sowie von Universitäten und außeruniversitären Forschungseinrichtungen. Die Zuwendung wird als direkter Zuschuss gewährt. Konkrete Förderquoten und Höchstsummen sind nicht pauschal festgelegt, sondern variieren je nach spezifischem Förderaufruf – detaillierte Vorgaben entnehmen Sie der offiziellen Förderrichtlinie.

✓ Passt zu Ihnen, wenn
  • Sie Forschungs- und Entwicklungsprojekte im Bereich Open-Source-Hardware und EDA-Software planen.
  • Sie als Unternehmen, Hochschule oder Forschungseinrichtung in Deutschland ansässig sind.
  • Sie zur technologischen Souveränität in der Mikroelektronik beitragen möchten.
✗ Eher nicht, wenn
  • Ihr Projekt rein proprietäre Software ohne Open-Source-Komponenten entwickelt.
  • Es sich um reine Markteinführung ohne Forschungs- und Entwicklungsanteil handelt.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, die gezielt Lücken im Ökosystem von Open-Source-Designinstrumenten für die Halbleiterentwicklung schließen. Dazu gehören unter anderem Personal- und Sachausgaben für wissenschaftliche Arbeiten sowie der Aufbau und die Validierung von Designwerkzeugen. Einzelheiten zur Förderfähigkeit spezifischer Ausgaben entnehmen Sie der offiziellen Richtlinie.

So läuft der Antrag bei der DE:Sign Challenge Förderung

  1. Projektskizze einreichen: Einreichung einer prägnanten Skizze im Rahmen veröffentlichter Förderaufrufe über das Portal easy-Online.
  2. Bewertung abwarten: Gutachtergremien bewerten die Forschungsansätze bezüglich Innovation und Open-Source-Beitrag.
  3. Förmlicher Antrag: Nach positiver Skizzenbewertung erfolgt die Aufforderung zur förmlichen Antragstellung.
⚠ Wichtig – Maßnahmebeginn: Stellen Sie den Antrag, bevor Sie mit dem Vorhaben beginnen. Bereits ein rechtsverbindlicher Vertragsabschluss gilt als Maßnahmebeginn und kann zum Ausschluss von der Förderung führen.

Eckdaten auf einen Blick

Förderart Zuschuss
Förderquote – siehe Förderrichtlinie
Höchstbetrag – siehe Förderrichtlinie
Fördergeber BMBF
Region Bundesweit
Status laufend prüfen
Förderfähigkeit prüfen

Unsicher, ob Ihr Forschungsvorhaben förderfähig ist?

Kostenlose Ersteinschätzung: Wir prüfen Ihr Vorhaben auf Übereinstimmung mit aktuellen Förderaufrufen des BMBF.

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Häufige Fragen zur DE:Sign Challenge Förderung

Wer ist bei der DE:Sign Challenge Förderung antragsberechtigt?

Antragsberechtigt sind Unternehmen aller Größen (Kleinstunternehmen, KMU, Großunternehmen) der Branchen Dienstleistungen und produzierendes Gewerbe sowie Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen in Deutschland.

Wie hoch ist der Zuschuss?

Die genaue Höhe des Zuschusses sowie die maximal zulässige Förderquote sind im amtlichen Datensatz nicht als Festwert hinterlegt, sondern hängen vom konkreten Förderaufruf ab – siehe Förderrichtlinie.

Müssen die Ergebnisse als Open-Source veröffentlicht werden?

Ja, der Kern der DE:Sign Challenge Ausrichtung liegt auf der Entwicklung quelloffener Designinstrumente zur Sicherung der technologischen Souveränität.

Wann muss der Antrag gestellt werden?

Der Antrag beziehungsweise die Skizze muss zwingend vor Beginn der Projektarbeiten innerhalb der jeweiligen Aufruffristen eingereicht werden.

Datenbasis: Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, BMWE), lizenziert unter CC BY 4.0. Redaktionell in eigenen Worten aufbereitet und um eigene Einordnung ergänzt. Geprüft am: 10.09.2026. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist allein die jeweils aktuelle Förderrichtlinie des Fördergebers.

ℹ️ Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information über Förderprogramme und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall. Wir informieren und vermitteln, wir beraten nicht im Sinne des RDG oder StBerG. Förderkonditionen, Fristen und Voraussetzungen können sich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Förderrichtlinie des jeweiligen Fördergebers.