Freie und Hansestadt Hamburg laufend prüfen

Quartiersorientierte Wohnformen Hamburg: Förderung im Überblick

Geprüft am 2026-06-16
Förderhöhe bis
variabel
Förderquote
individuell
Förderart
Zuschuss
Region
Hamburg
Zielgruppe
grosses_unternehmen
Das Wichtigste in Kürze
Die Förderung für Quartiersorientierte Wohnformen Hamburg unterstützt Unternehmen, Verbände und Vereinigungen bei der Umsetzung kleinräumiger Wohn- und Versorgungskonzepte im Bereich Gesundheit und Soziales. Die Zuwendung erfolgt als Zuschuss. Konkrete Förderhöhen und Quoten richten sich nach der aktuellen Förderrichtlinie.

Wer bekommt die Förderung und was wird gefördert?

Das Förderprogramm der Freien und Hansestadt Hamburg richtet sich an Unternehmen aller Größenordnungen (von Kleinstunternehmen bis Großunternehmen) sowie Verbände und Vereinigungen aus dem Dienstleistungssektor. Gegenstand der Unterstützung sind praxisnahe Projekte und Modelle, die Wohnen, Nachbarschaftspflege und lokale Versorgungsstrukturen im Stadtteil miteinander verknüpfen.

Ziel ist es, tragfähige Versorgungsformen im nahräumlichen Umfeld zu etablieren und soziale Infrastrukturen in den Hamburger Quartieren nachhaltig zu stärken.

✓ Passt zu Ihnen, wenn
  • Sie als Unternehmen, Verband oder Vereinigung in Hamburg tätig sind.
  • Ihr Projekt ein kleinräumiges Wohn- oder Versorgungskonzept im Bereich Gesundheit und Soziales umsetzt.
  • Die Maßnahme noch nicht begonnen wurde.
✗ Eher nicht, wenn
  • Das Vorhaben außerhalb der Freien und Hansestadt Hamburg durchgeführt wird.
  • Der Maßnahmebeginn bereits vor Antragstellung oder Bewilligung erfolgt ist.

Förderfähige Gegenstände und Kosten

Gefördert werden Maßnahmen und Konzepte zur Gestaltung von Wohn- und Versorgungsangeboten im direkten Wohnumfeld. Dazu zählen typischerweise Ausgaben für Konzeption, Koordination sowie die bauliche oder organisatorische Vernetzung vor Ort. Die genauen förderfähigen Ausgabenarten sind der jeweiligen Einzelrichtlinie der bewilligenden Stelle zu entnehmen.

So läuft der Antrag

  1. Projektkonzept erstellen: Erarbeiten Sie eine detaillierte Vorhabensbeschreibung inklusive Zeit- und Finanzierungsplan.
  2. Antrag einreichen: Reichen Sie die Antragsunterlagen vor Beginn der Arbeiten bei der zuständigen Stelle in Hamburg ein.
  3. Bewilligung abwarten: Nach fachlicher Prüfung erhalten Sie den Zuwendungsbescheid und können mit der Umsetzung beginnen.
⚠ Wichtig – Maßnahmebeginn: Stellen Sie den Antrag, bevor Sie das Vorhaben beginnen. Bereits der Abschluss von rechtsverbindlichen Verträgen gilt förderrechtlich als Maßnahmebeginn und kann zum Verlust des Förderanspruchs führen.

Eckdaten des Förderprogramms

Förderart Zuschuss
Förderquote siehe Förderrichtlinie
Höchstbetrag siehe Förderrichtlinie
Fördergeber Freie und Hansestadt Hamburg
Region Hamburg
Zielgruppe Unternehmen (alle Größen), Verbände, Vereinigungen
Status laufend prüfen
Förderfähigkeit prüfen

Unsicher, ob Ihr Vorhaben förderfähig ist?

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Häufige Fragen zur Förderung für Quartiersorientierte Wohnformen Hamburg

Wer kann die Förderung beantragen?

Antragsberechtigt sind Unternehmen aller Größenordnungen (Kleinstunternehmen, kleine, mittlere und große Unternehmen) sowie Verbände und Vereinigungen aus dem Dienstleistungsbereich mit Vorhaben in Hamburg.

Welche Ausgaben werden gefördert?

Gefördert werden Aufwendungen im Zusammenhang mit der Konzeption und Umsetzung kleinräumiger, quartiersorientierter Wohn- und Versorgungsmodelle im Bereich Gesundheit und Soziales.

Wie hoch ist der Zuschuss?

Die genaue Förderhöhe und Förderquote sind im Basiskatalog nicht starr festgelegt und richten sich nach den Einzelbestimmungen der jeweils aktuellen Förderrichtlinie.

Wann muss der Antrag gestellt werden?

Der Antrag muss zwingend vor Beginn des Vorhabens bzw. vor dem Abschluss rechtsverbindlicher Liefer- und Leistungsverträge eingereicht werden.

Datenbasis: Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, BMWE), lizenziert unter CC BY 4.0. Redaktionell in eigenen Worten aufbereitet und um eigene Einordnung ergänzt. Geprüft am: 10.09.2026. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist allein die jeweils aktuelle Förderrichtlinie des Fördergebers.