Land Niedersachsen / Ämter für regionale Landesentwicklung laufend prüfen

LEADER-Richtlinie Niedersachsen: Zuschuss für ländliche Projekte

Geprüft am 2026-06-16
Förderhöhe bis
variabel
Förderquote
individuell
Förderart
Zuschuss
Region
Niedersachsen
Zielgruppe
grosses_unternehmen
Das Wichtigste in Kürze
Die LEADER Richtlinie Niedersachsen fördert nachhaltige Projekte zur Entwicklung des ländlichen Raums. Antragsberechtigt sind Unternehmen, Kommunen, Vereine, öffentliche Einrichtungen und Privatpersonen in Niedersachsen, Bremen und Hamburg. Die konkrete Förderhöhe und Förderquote hängen von der jeweiligen Lokalen Aktionsgruppe (LAG) ab – siehe Förderrichtlinie.

Was ist die LEADER Richtlinie Niedersachsen?

Die LEADER Richtlinie Niedersachsen ist ein zentrales Instrument der ländlichen Regionalentwicklung. LEADER steht für „Liaison Entre Actions de Développement de l’Économie Rurale“ (Verbindung zwischen Aktionen zur Entwicklung der ländlichen Wirtschaft) und verfölgt einen methodischen Bottom-up-Ansatz: Regionale Akteure gestalten die Entwicklung ihrer Heimat aktiv mit.

Gefördert werden vielfältige Vorhaben in den Bereichen Infrastruktur, Landwirtschaft, ländliche Entwicklung sowie Regionalförderung. Das Fördergebiet erstreckt sich auf ausgewiesene LEADER-Kulissen in Niedersachsen sowie grenzüberschreitende Regionen im Raum Bremen und Hamburg.

✓ Passt zu Ihnen, wenn
  • Ihr Vorhaben in einer anerkannten LEADER-Region in Niedersachsen, Bremen oder Hamburg liegt.
  • Das Projekt den Zielen der Lokalen Entwicklungsstrategie (LES) der jeweiligen Region entspricht.
  • Sie als Kommune, Unternehmen, Verein oder Privatperson eine regionale Maßnahme umsetzen möchten.
✗ Eher nicht, wenn
  • Das Vorhaben außerhalb ausgewiesener LEADER-Kulissen durchgeführt wird.
  • Mit der Umsetzung bereits vor der offiziellen Bewilligung begonnen wurde.
  • Das Projekt keinen messbaren Beitrag zur Entwicklung der ländlichen Region leistet.

Förderfähige Vorhaben und Bereiche

Die inhaltliche Bandbreite förderfähiger Maßnahmen ist breit gefächert und richtet sich maßgeblich nach den Entwicklungszielen der jeweiligen Lokalen Aktionsgruppe (LAG). Typische Förderbereiche sind:

  • Infrastruktur & Grundversorgung: Erhalt und Ausbau öffentlicher Einrichtungen, Nahversorgungskonzepte sowie soziale Treffpunkte im ländlichen Raum.
  • Landwirtschaft & Ländliche Entwicklung: Diversifizierung landwirtschaftlicher Betriebe, Direktvermarktung und regionale Wertschöpfungsketten.
  • Regionalförderung & Tourismus: Entwicklung touristischer Angebote, Kultur- und Naturerlebnisprojekte sowie Stärkung der regionalen Identität.
  • Gewerbliche Vorhaben: Unterstützung kleinerer und mittlerer Unternehmen bei der Schaffung oder Sicherung von Arbeitsplätzen im ländlichen Raum.

So läuft der Antrag ab

  1. Kontaktaufnahme mit dem LEADER-Regionalmanagement: Erstberatung und Einreichung einer ersten Projektidee bei der zuständigen Lokalen Aktionsgruppe (LAG).
  2. Projektbewertung durch das LAG-Entscheidungsgremium: Die LAG prüft die Übereinstimmung des Projekts mit der Lokalen Entwicklungsstrategie (LES) und beschließt die Förderung sowie den Prioritätenrang.
  3. Formale Antragstellung: Nach positivem Beschluss der LAG stellen Sie den formalen Förderantrag bei der zuständigen Bewilligungsbehörde (Amt für regionale Landesentwicklung).
  4. Bewilligung und Umsetzung: Nach Erhalt des Zuwendungsbescheids kann mit der Umsetzung der Maßnahme begonnen werden.
⚠ Wichtig – Maßnahmebeginn: Stellen Sie den Antrag und warten Sie die Entscheidung ab, bevor Sie verbindliche Liefer- oder Leistungsverträge abschließen. Ein vorzeitiger Maßnahmebeginn führt in der Regel zum Verlust des Anspruchs auf den Zuschuss.

Eckdaten zur Förderung

Förderart Zuschuss
Förderbereich Infrastruktur, Landwirtschaft Ländliche Entwicklung, Regionalförderung
Förderquote / Förderhöhe je nach LAG und Modul unterschiedlich – siehe Förderrichtlinie
Fördergebiet Niedersachsen, Bremen, Hamburg (in anerkannten LEADER-Kulissen)
Antragsberechtigte Unternehmen, Kommunen, Privatpersonen, öffentliche Einrichtungen, Vereine/Verbände
Unternehmensgröße Kleinstunternehmen, kleines Unternehmen, mittleres Unternehmen, großes Unternehmen
Status laufend prüfen (Aufrufe der regionalen LAGs beachten)
Förderfähigkeit prüfen

Möchten Sie wissen, ob Ihr Vorhaben gefördert werden kann?

Lassen Sie die Förderfähigkeit Ihres Projekts für die LEADER Richtlinie Niedersachsen kostenfrei und unverbindlich einschätzen.

Kostenlose Ersteinschätzung →

Häufige Fragen zur LEADER Richtlinie Niedersachsen

Wer kann einen Antrag nach der LEADER Richtlinie Niedersachsen stellen?

Antragsberechtigt sind eine Vielzahl von Trägern: Neben Kommunen und öffentlichen Einrichtungen können auch Unternehmen aller Größenklassen (Kleinstunternehmen bis Großunternehmen), Vereine, Verbände sowie Privatpersonen Anträge für förderfähige Projekte stellen.

Wie hoch ist der Zuschuss bei der LEADER Richtlinie Niedersachsen?

Die konkreten Förderquoten und Höchstbeträge sind im allgemeinen Datensatz nicht einheitlich festgelegt. Sie unterscheiden sich je nach Ausgestaltung der jeweiligen Lokalen Entwicklungsstrategie (LES) und dem Status des Antragstellers – genaue Details finden sich in der jeweiligen Förderrichtlinie bzw. beim zuständigen LEADER-Regionalmanagement.

Welche Branchen profitieren von der LEADER-Förderung?

Die Förderung richtet sich an ein breites Spektrum, darunter Dienstleistungen, Handwerk, Gastgewerbe und Tourismus, Handel, Kultur- und Kreativwirtschaft, Land-, Forst- und Fischwirtschaft, freie Berufe sowie das produzierende Gewerbe.

Welche Regionen gehören zum Fördergebiet?

Das Fördergebiet umfasst anerkannte LEADER-Regionen in Niedersachsen sowie angrenzende Projektgebiete in Bremen und Hamburg. Voraussetzung ist, dass die Gemeinde oder der Ortsteil Teil einer ausgewiesenen LEADER-Kulisse ist.

Datenbasis: Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, BMWE), lizenziert unter CC BY 4.0. Redaktionell in eigenen Worten aufbereitet und um eigene Einordnung ergänzt. Geprüft am: 09.09.2026. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist allein die jeweils aktuelle Förderrichtlinie des Fördergebers.

ℹ️ Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information über Förderprogramme und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall. Wir informieren und vermitteln, wir beraten nicht im Sinne des RDG oder StBerG. Förderkonditionen, Fristen und Voraussetzungen können sich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Förderrichtlinie des jeweiligen Fördergebers.

Ähnliche Förderprogramme: