ESF Plus Rat geben Ja zur Ausbildung! | Förderdatenblatt
Rat geben Ja zur Ausbildung: Wer erhält die Förderung?
Das ESF Plus Bundesprogramm Rat geben Ja zur Ausbildung richtet sich an ein breites Spektrum von Akteuren der beruflichen Bildung. Antragsberechtigt sind Unternehmen, Bildungseinrichtungen, Forschungseinrichtungen, Kommunen, öffentliche Einrichtungen sowie Verbände und Vereinigungen. Ziel des Programms ist es, Ausbildungsstrukturen zu stärken, Jugendliche beim Übergang in Berufsausbildung zu begleiten und Ausbildungsabbrüche nachhaltig zu verhindern.
Die Unterstützung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Da die konkrete Förderhöhe sowie eventuelle Kofinanzierungsquoten vom jeweiligen Förderaufruf und Modul abhängen, sind die genauen Konditionen direkt der offiziellen Förderrichtlinie zu entnehmen.
- Sie als Betrieb, Träger oder Kommune Ausbildungsplätze sichern oder neu schaffen wollen.
- Sie Beratungs- und Unterstützungsangebote für Auszubildende und Ausbildungsbetriebe etablieren möchten.
- Ihr Vorhaben bundesweit ausgerichtet ist oder regionale Ausbildungsnetzwerke stärkt.
- Sie reine Investitionen in Sachanlagen ohne Bezug zur Ausbildungsförderung planen.
- Das Vorhaben bereits vor der offiziellen Antragstellung begonnen wurde.
- Keine Zuordnung zu den Zielgruppen des Europäischen Sozialfonds vorliegt.
Förderfähige Maßnahmen und Zielsetzung
Gefördert werden Projekte und Initiativen, die zur Vernetzung der Partner am Ausbildungsmarkt beitragen. Dazu gehören insbesondere Beratungsleistungen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Begleitangebote für Jugendliche sowie Maßnahmen zur Erhöhung der Ausbildungsverträge. Die Fördermaßnahme fällt amtlich in den Förderbereich Aus- & Weiterbildung sowie Arbeit.
So läuft die Antragstellung ab
- Prüfung der Förderrichtlinie: Informieren Sie sich über den aktuellen Förderaufruf und die spezifischen Kriterien auf der amtlichen Plattform.
- Projektskizze und Antragstellung: Reichen Sie die erforderlichen Unterlagen fristgerecht bei der zuständigen Stelle ein.
- Bewilligung und Umsetzung: Nach Erhalt des Zuwendungsbescheids kann mit der Projektumsetzung begonnen werden.
Eckdaten zum Förderprogramm
| Förderart | Zuschuss |
| Förderbereich | Aus- & Weiterbildung, Arbeit |
| Förderquote | – siehe Förderrichtlinie |
| Höchstbetrag | – siehe Förderrichtlinie |
| Fördergeber | Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) / ESF Plus |
| Region | Bundesweit (Bund) |
| Status | laufend prüfen |
Unsicher, ob Ihr Vorhaben förderfähig ist?
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Häufig gestellte Fragen (FAQ) zu Rat geben Ja zur Ausbildung
Wer kann Anträge für Rat geben Ja zur Ausbildung stellen?
Antragsberechtigt sind Unternehmen, Bildungseinrichtungen, Forschungseinrichtungen, Kommunen, öffentliche Einrichtungen sowie Verbände und Vereinigungen.
Wie hoch ist die Förderquote beim Bundesprogramm Rat geben Ja zur Ausbildung?
Die genaue Förderquote und der Höchstbetrag hängen vom jeweiligen Förderaufruf und Modul ab – siehe Förderrichtlinie.
Gilt die Förderung bundesweit?
Ja, der Geltungsbereich des Programms umfasst das gesamte Bundesgebiet.
Was muss vor der Antragstellung beachtet werden?
Der Antrag muss zwingend vor dem Beginn des Vorhabens bzw. der Maßnahme gestellt werden. Ein vorzeitiger Maßnahmebeginn ist in der Regel förderschädlich.
Datenbasis: Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, BMWE), lizenziert unter CC BY 4.0. Redaktionell in eigenen Worten aufbereitet und um eigene Einordnung ergänzt. Geprüft am: 09.09.2026. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist allein die jeweils aktuelle Förderrichtlinie des Fördergebers.
ℹ️ Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information über Förderprogramme und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall. Wir informieren und vermitteln, wir beraten nicht im Sinne des RDG oder StBerG. Förderkonditionen, Fristen und Voraussetzungen können sich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Förderrichtlinie des jeweiligen Fördergebers.