Land Brandenburg laufend prüfen

GRW-Markt International Brandenburg: Markterschließung für KMU

Geprüft am 2026-06-16
Förderhöhe bis
variabel
Förderquote
individuell
Förderart
Zuschuss
Region
Brandenburg
Zielgruppe
kleines_unternehmen
Das Wichtigste in Kürze
Das Förderprogramm GRW-Markt International unterstützt kleine und mittlere Unternehmen in Brandenburg bei der Erschließung ausländischer Märkte durch Zuschüsse für Messen, Ausstellungen und Beratung. Anträge sind zwingend vor Maßnahmebeginn einzureichen. Details zu Förderquoten – siehe Förderrichtlinie.

Wer bekommt was bei GRW-Markt International?

Mit dem Programm GRW-Markt International unterstützt das Land Brandenburg ansässige Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) aus dem produzierenden Gewerbe und dem Dienstleistungssektor. Gefördert werden Vorhaben der Markterschließung im Ausland, darunter die Teilnahme an internationalen Messen und Ausstellungen sowie maßgeschneiderte Beratungsleistungen. Die Unterstützung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss – genaue Förderhöhen und Quoten richten sich nach den Bestimmungen der offiziellen Richtlinie.

✓ Passt zu Ihnen, wenn
  • Ihr Unternehmen einen Sitz oder eine Betriebsstätte in Brandenburg hat
  • Sie als KMU oder Kleinstunternehmen neue Märkte im Ausland erschließen möchten
  • Sie geplante Messeauftritte oder Beratungsprojekte vor Maßnahmebeginn beantragen
✗ Eher nicht, wenn
  • Ihr Unternehmen die KMU-Kriterien überschreitet (Großunternehmen)
  • Das Vorhaben bereits vertraglich vereinbart oder begonnen wurde
  • Der Schwerpunkt außerhalb des zulässigen Fördergebiets liegt

Förderfähige Kosten und Maßnahmen

Im Rahmen von GRW-Markt International können unterschiedliche Bausteine der Außenwirtschaftsförderung bezuschusst werden. Dazu gehören typischerweise:

  • Ausgaben für Standmiete, Standbau und Präsentation auf internationalen Messen und Ausstellungen
  • Kosten für externe Spezialberatungen zur internationalen Markterschließung
  • Vorhabensbezogene Ausgaben für Außenwirtschaftsaktivitäten im ausländischen Zielmarkt

Welche genauen Kostenpositionen anrechenbar sind, legt die jeweils gültige Förderrichtlinie im Detail fest.

So läuft der Antrag für GRW-Markt International

  1. Vorhaben planen: Prüfen Sie, welche Messen oder Beratungsleistungen für den ausländischen Zielmarkt vorgesehen sind.
  2. Antrag vorbereiten: Reichen Sie die Antragsunterlagen vollständig über das Portal der zuständigen Förderbank ein.
  3. Bewilligung abwarten: Erst nach formeller Bestätigung bzw. Bewilligung dürfen Verträge geschlossen werden.
  4. Maßnahme umsetzen: Führen Sie das Projekt durch und erbringen Sie nach Abschluss den Verwendungsnachweis.
⚠ Wichtig – Maßnahmebeginn: Stellen Sie den Antrag unbedingt vor Beginn der Maßnahme. Bereits der Abschluss von verbindlichen Liefer- oder Dienstleistungsverträgen vor Antragstellung gilt förderrechtlich als vorzeitiger Maßnahmebeginn und führt zum Ausschluss von der Förderung.

Eckdaten des Förderprogramms

Förderart Zuschuss
Förderquote siehe Förderrichtlinie
Höchstbetrag siehe Förderrichtlinie
Fördergebiet Brandenburg
Zielgruppe KMU, Kleinstunternehmen (Produzierendes Gewerbe, Dienstleistungen)
Status laufend prüfen
Förderfähigkeit prüfen

Unsicher, ob Ihr Vorhaben förderfähig ist?

Kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung. Wir gleichen Ihr Vorhaben mit passenden Programmen ab und vermitteln bei Bedarf an einen spezialisierten Förderberater in Ihrer Region.

Kostenlose Ersteinschätzung →

Häufige Fragen zu GRW-Markt International

Wer ist bei GRW-Markt International antragsberechtigt?

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) einschließlich Kleinstunternehmen aus dem produzierenden Gewerbe sowie dem Dienstleistungssektor mit Betriebsstätte oder Sitz in Brandenburg.

Wie hoch ist die Förderquote?

Die Förderquote und der maximale Zuschussbetrag hängen vom jeweiligen Modul ab und richten sich nach der aktuellen Förderrichtlinie.

Welche Maßnahmen werden gefördert?

Gefördert werden Ausgaben für die Erschließung ausländischer Märkte, insbesondere Messebeteiligungen, Ausstellungen und spezialisierte externe Beratungsleistungen.

Wann muss der Antrag gestellt werden?

Der Antrag muss zwingend vor Beginn der Maßnahme bzw. vor dem Eingehen rechtsverbindlicher Verpflichtungen eingereicht werden.

Datenbasis: Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, BMWE), lizenziert unter CC BY 4.0. Redaktionell in eigenen Worten aufbereitet und um eigene Einordnung ergänzt. Geprüft am: 07.09.2026. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist allein die jeweils aktuelle Förderrichtlinie des Fördergebers.