ISB Bürgschaft Rheinland-Pfalz: Kreditsicherheiten für KMU
ISB Bürgschaft Rheinland-Pfalz: Wer bekommt was?
Die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) stellt Ausfallbürgschaften bereit, um gewerblichen Unternehmen, Freiberuflern und Existenzgründern in Rheinland-Pfalz den Zugang zu Bankkrediten zu ermöglichen. Eine Bürgschaft dient als Ersatz oder Ergänzung für fehlende bankübliche Kreditsicherheiten bei Investitionen, Betriebsmitteln, Firmenübernahmen oder Festigungsmaßnahmen.
Gefördert werden tragfähige Vorhaben in fast allen Wirtschaftsbereichen – darunter Dienstleistungen, Handwerk, Handel, Gastgewerbe, Freie Berufe und das Produzierende Gewerbe. Da die konkreten Bürgschaftsquoten und Entgelte je nach Finanzierungsanlass und Modul variieren, sind die genauen Konditionen der aktuellen Förderrichtlinie der ISB zu entnehmen.
- Sie ein KMU, Kleinstunternehmen oder eine Existenzgründung in Rheinland-Pfalz planen.
- Ihr Vorhaben wirtschaftlich tragfähig ist, aber ausreichende Bank-Sicherheiten fehlen.
- Sie eine Finanzierung für Investitionen, Betriebsmittel oder Übernahmen benötigen.
- Ihr Betrieb nicht in Rheinland-Pfalz angesiedelt ist.
- Das Unternehmen als Großunternehmen gemäß EU-Definition gilt.
- Eine Sanierung ohne tragfähiges Fortführungskonzept finanziert werden soll.
Eckdaten des Förderprogramms
| Förderart | Bürgschaft (Ausfallbürgschaft) |
| Förderbereich | Unternehmensfinanzierung, Existenzgründung & Festigung |
| Förderquote | je nach Modul – siehe Förderrichtlinie |
| Höchstbetrag | je nach Modul – siehe Förderrichtlinie |
| Fördergeber | Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) |
| Region | Rheinland-Pfalz |
| Zielgruppe | Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Existenzgründer |
| Status | laufend prüfen |
So läuft die Antragstellung für die ISB Bürgschaft Rheinland-Pfalz
- Finanzierungsgespräch führen: Sie wenden sich vor Beginn des Vorhabens an Ihre Hausbank oder ein Kreditinstitut Ihrer Wahl in Rheinland-Pfalz.
- Antrag über Hausbank stellen: Die Hausbank prüft Ihr Vorhaben und reicht den Antrag auf die ISB Bürgschaft Rheinland-Pfalz direkt bei der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz ein.
- Bewilligung und Kreditabschluss: Nach positiver Prüfung durch die ISB wird die Bürgschaft zugesagt und der Kreditvertrag mit der Hausbank geschlossen.
Fehlen Ihnen Kreditsicherheiten für Ihr Vorhaben?
Kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung. Wir prüfen die Förderfähigkeit Ihres Vorhabens und vermitteln bei Bedarf Kontakte zu spezialisierten Förderberatern.
Häufige Fragen zur ISB Bürgschaft Rheinland-Pfalz
Wer ist für die ISB Bürgschaft Rheinland-Pfalz antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind Existenzgründerinnen und Existenzgründer sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft und der Freien Berufe mit Betriebsstätte in Rheinland-Pfalz.
Wie hoch sind Bürgschaftsquote und Höchstbetrag?
Die genaue Bürgschaftsquote und der maximale Höchstbetrag hängen vom jeweiligen Programmmodul und Finanzierungsanlass ab – siehe Förderrichtlinie der ISB.
Wie erfolgt die Antragstellung für eine Bürgschaft?
Der Antrag wird nicht direkt bei der ISB eingereicht, sondern stets über die Hausbank oder das finanzierende Kreditinstitut (Hausbankprinzip).
Was ist bezüglich des Maßnahmebeginns zu beachten?
Der Antrag auf die ISB Bürgschaft Rheinland-Pfalz muss vor Beginn des Vorhabens bzw. vor dem verbindlichen Kreditabschluss durch die Hausbank gestellt werden.
Datenbasis: Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, BMWE), lizenziert unter CC BY 4.0. Redaktionell in eigenen Worten aufbereitet und um eigene Einordnung ergänzt. Geprüft am: 07.09.2026. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist allein die jeweils aktuelle Förderrichtlinie des Fördergebers.
ℹ️ Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information über Förderprogramme und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall. Wir informieren und vermitteln, wir beraten nicht im Sinne des RDG oder StBerG. Förderkonditionen, Fristen und Voraussetzungen können sich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Förderrichtlinie des jeweiligen Fördergebers.