LEADER Förderung Baden-Württemberg (VwV LEADER)
Mit dem Förderprogramm zur Umsetzung der Entwicklungsstrategie LEADER (VwV LEADER) unterstützt das Land Baden-Württemberg die nachhaltige Entwicklung ländlicher Regionen. Der Ansatz setzt auf lokale Aktionsgruppen (LAG), die eigenständige regionale Entwicklungskonzepte umsetzen und zielgerichtete Impulse für Wirtschaft, Gemeinschaft und Lebensqualität vor Ort setzen.
Wer erhält die LEADER Förderung Baden-Württemberg?
Die Unterstützung richtet sich an ein breites Spektrum von Akteuren im ländlichen Raum Baden-Württembergs. Voraussetzung ist stets, dass das geplante Vorhaben in einer ausgewählten LEADER-Aktiviätsregion liegt und den Zielen der jeweiligen lokalen Entwicklungsstrategie entspricht.
- Ihr Projekt in einer anerkannten LEADER-Region in Baden-Württemberg liegt.
- Sie als Unternehmen, Kommune, Verein, öffentliche Einrichtung oder Privatperson agieren.
- Das Vorhaben Ziele wie Regionalentwicklung, Infrastruktur oder Frauenförderung stärkt.
- Sie den Antrag vor Beginn der Maßnahme bei der zuständigen Stelle einreichen.
- Das Vorhaben außerhalb der abgegrenzten LEADER-Gebiete umgesetzt wird.
- Mit der Umsetzung oder Auftragsvergabe bereits vor Bewilligung begonnen wurde.
- Kein Bezug zu den vorgegebenen Handlungsfeldern der regionalen Entwicklungsstrategie besteht.
Förderfähige Bereiche und Kosten
Im Rahmen der Verwaltungsvorschrift VwV LEADER können vielfältige Maßnahmen bezuschusst werden, sofern sie zur Verwirklichung der regionalen Entwicklungsstrategie beitragen. Schwerpunkte bilden unter anderem:
- Infrastruktur & Grundversorgung: Erhalt und Ausbau lokaler Infrastruktureinrichtungen und Begegnungsstätten.
- Regionalentwicklung & Wirtschaft: Stärkung regionaler Wertschöpfungsketten, Handwerk, Handel, Dienstleistungen und Tourismus.
- Landwirtschaft & Ländlicher Raum: Innovative Projekte zur Verknüpfung von Erzeugung, Vermarktung und Daseinsvorsorge.
- Frauenförderung & Chancengleichheit: Gezielte Vorhaben zur Förderung von Frauen im ländlichen Raum und Existenzgründungen.
Eckdaten des Förderprogramms
| Förderart | Zuschuss |
| Förderquote | je nach Modul/Aufruf – siehe Förderrichtlinie |
| Höchstbetrag | je nach Modul/Aufruf – siehe Förderrichtlinie |
| Fördergebiet | Baden-Württemberg (ausgewählte LEADER-Regionen) |
| Zielgruppe | Unternehmen (alle Größen), Kommunen, öffentliche Einrichtungen, Vereine, Privatpersonen |
| Status | laufend prüfen (regionale Aufrufe beachten) |
So läuft der Antrag
- Projektskizze einreichen: Abstimmung der Projektidee mit dem zuständigen LEADER-Regionalmanagement der jeweiligen Region.
- Auswahlverfahren durch die LAG: Bewertung des Vorhabens durch den Steuerungskreis der Lokalen Aktionsgruppe anhand regionaler Projektbewertungskriterien.
- Formeller Förderantrag: Nach positiver Beschlussfassung Einreichung des offiziellen Förderantrags bei der zuständigen Bewilligungsbehörde (Regierungspräsidium / L-Bank).
- Bewilligung und Umsetzung: Nach Erhalt des Bewilligungsbescheids kann mit dem Vorhaben begonnen werden.
Unsicher, ob Ihr Vorhaben förderfähig ist?
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Häufige Fragen (FAQ)
Wer kann Anträge im Rahmen der VwV LEADER in Baden-Württemberg stellen?
Antragsberechtigt sind je nach Maßnahme und regionaler Entwicklungsstrategie Unternehmen jeglicher Größe, Kommunen, sonstige öffentliche Einrichtungen, Vereine und Stiftungen sowie Privatpersonen mit Vorhaben in anerkannten LEADER-Gebieten.
Wie hoch ist die finanzielle Förderung über LEADER?
Die genauen Fördersätze und maximalen Zuschussbeträge sind nicht einheitlich festgelegt. Sie unterscheiden sich nach Projektart, Antragstellergruppe und den Festlegungen in den spezifischen Förderaufrufen der jeweiligen LEADER-Region. Details finden Sie in der aktuellen Förderrichtlinie.
Können Anträge jederzeit eingereicht werden?
Die Einreichung von Projekten erfolgt in der Regel im Rahmen zeitlich befristeter Projektaufrufe der jeweiligen Lokalen Aktionsgruppe. Es ist daher notwendig, die Fristen der Aufrufe in der eigenen Region laufend zu prüfen.
Welche Branchen sind förderfähig?
Das Programm richtet sich an ein breites Spektrum von Wirtschaftszweigen, darunter Handwerk, Handel, Dienstleistungen, Gastgewerbe und Tourismus, Land- und Forstwirtschaft sowie das produzierende Gewerbe im ländlichen Raum.
Datenbasis: Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, BMWE), lizenziert unter CC BY 4.0. Redaktionell in eigenen Worten aufbereitet und um eigene Einordnung ergänzt. Geprüft am: 07.09.2026. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist allein die jeweils aktuelle Förderrichtlinie des Fördergebers.
ℹ️ Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information über Förderprogramme und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall. Wir informieren und vermitteln, wir beraten nicht im Sinne des RDG oder StBerG. Förderkonditionen, Fristen und Voraussetzungen können sich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Förderrichtlinie des jeweiligen Fördergebers.