Land Thüringen laufend prüfen

Förderrichtlinie Altlasten Thüringen: Zuschüsse für Bodensanierung

Geprüft am 16.06.2026
Förderhöhe bis
variabel
Förderquote
individuell
Förderart
Zuschuss
Region
Thüringen
Zielgruppe
grosses_unternehmen
Das Wichtigste in Kürze
Die Förderrichtlinie Altlasten in Thüringen bietet Zuschüsse für die Sanierung von Altlasten und schädlichen Bodenveränderungen. Antragsberechtigt sind Unternehmen aller Größen, Kommunen, öffentliche Einrichtungen, Verbände und Privatpersonen. Ziel ist die nachhaltige Wiederherstellung von belasteten Flächen. Eine konkrete Förderhöhe entnehmen Sie der offiziellen Richtlinie.

Die „Förderrichtlinie Altlasten“ des Freistaates Thüringen ist ein wichtiges Instrument zur Beseitigung von Umweltgefahren und zur Revitalisierung von Flächen. Sie unterstützt umfassende Maßnahmen zur Untersuchung, Sicherung und Sanierung von Altlasten, die durch frühere industrielle oder gewerbliche Nutzungen entstanden sind. Damit wird ein maßgeblicher Beitrag zum Umwelt- und Bodenschutz sowie zur nachhaltigen Flächenentwicklung im Freistaat geleistet.

✓ Passt zu Ihnen, wenn
  • Sie ein Unternehmen, eine Kommune oder Privatperson in Thüringen sind und Altlasten auf Ihrem Grundstück sanieren möchten.
  • Ihr Vorhaben die Untersuchung, Sicherung oder Sanierung von schädlichen Bodenveränderungen umfasst.
  • Sie eine nachhaltige Bodennutzung und den Schutz der Umwelt anstreben.
✗ Eher nicht, wenn
  • Ihr Projekt nicht im Geltungsbereich des Freistaates Thüringen liegt.
  • Sie keine konkreten Altlasten oder schädlichen Bodenveränderungen nachweisen können.
  • Das Vorhaben bereits begonnen wurde, bevor der Antrag gestellt wurde.

Was wird gefördert und welche Kosten sind förderfähig?

Die Förderrichtlinie Altlasten konzentriert sich auf die Kosten, die direkt mit der Sanierung von Altlasten und schädlichen Bodenveränderungen verbunden sind. Dies umfasst in der Regel:

  • Gutachterleistungen zur Erkundung und Bewertung des Schadens.
  • Planungsleistungen für Sanierungs- und Sicherungskonzepte.
  • Baukosten für die eigentliche Sanierung, inklusive Aushub, Entsorgung und Wiederverfüllung.
  • Kosten für die Überwachung und Erfolgskontrolle der Maßnahmen.

Details zu den exakt förderfähigen Kosten und eventuellen Obergrenzen entnehmen Sie bitte der aktuellen Förderrichtlinie.

So läuft der Antrag für die Altlasten Thüringen Förderung

Der Antragsprozess für die Förderrichtlinie Altlasten erfordert eine sorgfältige Vorbereitung. Im Wesentlichen gliedert er sich wie folgt:

  1. Beratung und Vorprüfung – Nehmen Sie frühzeitig Kontakt mit der zuständigen Bewilligungsstelle auf, um die Förderfähigkeit Ihres Vorhabens zu klären.
  2. Antragstellung – Reichen Sie den vollständigen Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen (Gutachten, Sanierungskonzept, Kostenkalkulation) bei der zuständigen Behörde in Thüringen ein.
  3. Prüfung und Bewilligung – Die Bewilligungsstelle prüft Ihren Antrag. Bei positivem Ergebnis erhalten Sie einen Zuwendungsbescheid.
  4. Durchführung des Vorhabens – Nach Erhalt des Zuwendungsbescheids können Sie mit der Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen beginnen.
  5. Verwendungsnachweis – Nach Abschluss des Projekts reichen Sie einen Verwendungsnachweis ein, um die ordnungsgemäße Mittelverwendung zu dokumentieren.
⚠ Wichtig – Maßnahmebeginn: Stellen Sie den Antrag, bevor Sie das Vorhaben beginnen. Bereits ein verbindlicher Liefer- oder Leistungsvertrag gilt förderrechtlich als Maßnahmebeginn und kann den Förderanspruch ausschließen.
Förderart Zuschuss
Förderquote siehe Förderrichtlinie
Höchstbetrag siehe Förderrichtlinie
Fördergeber Land Thüringen
Region Thüringen (bundeslandweit)
Status laufend prüfen
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Häufige Fragen zur Förderrichtlinie Altlasten Thüringen

Wer kann die Altlasten ThüringenFörderung beantragen?

Die Förderrichtlinie Altlasten richtet sich an eine breite Zielgruppe in Thüringen: Unternehmen jeder Größe (Kleinstunternehmen, kleine, mittlere und große Unternehmen), Kommunen, öffentliche Einrichtungen, Verbände und Vereinigungen sowie Privatpersonen können Anträge stellen.

Welche Art von Maßnahmen werden gefördert?

Gefördert werden Projekte zur Untersuchung, Sicherung und Sanierung von Altlasten und schädlichen Bodenveränderungen. Ziel ist es, Gefahren für Mensch und Umwelt zu beseitigen und die Flächen einer nachhaltigen Nutzung zuzuführen.

Gibt es eine konkrete Förderhöhe oder -quote?

Eine pauschale Förderhöhe oder -quote ist im amtlichen Datensatz nicht festgelegt. Diese richtet sich nach dem Umfang des Vorhabens, den förderfähigen Kosten und den jeweils geltenden Bestimmungen der Förderrichtlinie. Wir empfehlen, die offizielle Richtlinie einzusehen oder eine Beratung in Anspruch zu nehmen.

Kann ich das Vorhaben beginnen, bevor ich den Förderantrag gestellt habe?

Nein, dies ist ein häufiger Ablehnungsgrund. Der Antrag muss zwingend vor dem sogenannten Maßnahmebeginn gestellt werden. Ein verbindlicher Liefer- oder Leistungsvertrag gilt bereits als Maßnahmebeginn und schließt eine Förderung aus.

Wo finde ich die offizielle Förderrichtlinie?

Den direkten Link zur offiziellen Förderrichtlinie sowie weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der Förderdatenbank des Bundes (BMWE) unter dem Eintrag für die Förderrichtlinie Altlasten.

Ähnliche Förderprogramme in Thüringen

Ergänzend zur Förderrichtlinie Altlasten könnten auch andere Programme für Umwelt- und Infrastrukturprojekte in Thüringen relevant sein. Prüfen Sie beispielsweise:

Datenbasis: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), lizenziert unter CC BY 4.0. Redaktionell in eigenen Worten aufbereitet und um eigene Einordnung ergänzt. Geprüft am: 16.06.2026. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist allein die jeweils aktuelle Förderrichtlinie des Fördergebers.

ℹ️ Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information über Förderprogramme und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall. Wir informieren und vermitteln, wir beraten nicht im Sinne des RDG oder StBerG. Förderkonditionen, Fristen und Voraussetzungen können sich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Förderrichtlinie des jeweiligen Fördergebers.