Förderung Gamification & psychische Gesundheit Kinder: Zuschüsse für innovative Projekte
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt mit diesem Programm innovative Forschungsprojekte, die sich mit der Prävention und Stärkung der psychischen Gesundheit von Kindern durch den Einsatz digitaler, spielerischer Ansätze befassen. Wenn Sie ein Projekt planen, das interaktive Technologien wie Virtual Reality (VR), Augmented Reality (AR) oder Serious Games nutzt, um psychische Belastungen bei Kindern zu reduzieren und Resilienz aufzubauen, könnte dieses Programm für Sie relevant sein. Es richtet sich an ein breites Spektrum von Antragstellern, von kleinen Start-ups bis zu großen Forschungseinrichtungen.
Wer bekommt was?
Dieser Zuschuss richtet sich an eine vielfältige Gruppe von Akteuren, die im Bereich der psychischen Gesundheit von Kindern und der Entwicklung digitaler Technologien tätig sind. Antragsberechtigt sind:
- Unternehmen aller Größen: Von Kleinstunternehmen über KMU bis hin zu Großunternehmen aus allen Branchen, insbesondere aus den Bereichen Dienstleistungen, Handel, Handwerk und Produzierendes Gewerbe. Auch Existenzgründerinnen und Existenzgründer können sich bewerben.
- Forschungseinrichtungen und Hochschulen: Universitäten, Fachhochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, die sich mit medizinischer Forschung, Psychologie, Pädagogik oder Informatik beschäftigen.
- Öffentliche Einrichtungen und Verbände: Institutionen, die im Gesundheits- oder Sozialwesen tätig sind und innovative Ansätze zur psychischen Gesundheitsförderung bei Kindern entwickeln möchten.
Die Förderung erfolgt als Zuschuss. Die genaue Förderhöhe und -quote sind projekt- und vorhabenabhängig und werden in den detaillierten Förderrichtlinien festgelegt. Es gibt keine pauschalen Angaben zur maximalen Förderquote oder einem Höchstbetrag, da diese von der Art des Projekts, der Größe des Antragstellers und der Art der förderfähigen Kosten abhängen. Es wird empfohlen, die aktuellen Förderrichtlinien des BMBF sorgfältig zu prüfen.
- Ihr Projekt interaktive oder Gamification-basierte Technologien zur psychischen Gesundheitsförderung von Kindern entwickelt.
- Sie zu den genannten antragsberechtigten Einrichtungen (Unternehmen, Forschung, Hochschule, öffentliche Einrichtung, Verband) gehören.
- Sie ein Forschungsvorhaben mit bundesweiter Relevanz planen.
- Sie einen Zuschuss für Ihre Entwicklungs- und Erprobungskosten suchen.
- Ihr Vorhaben keinen direkten Bezug zur psychischen Gesundheit im Kindesalter oder zu interaktiven Technologien hat.
- Sie eine reine Bestandsinvestition ohne Forschungs- oder Entwicklungsanteil planen.
- Ihr Projekt ausschließlich auf eine spezifische regionale Förderung abzielt.
Förderfähige Kosten
Generell werden bei Forschungsprojekten Kosten und Ausgaben als förderfähig anerkannt, die direkt und ausschließlich dem geförderten Vorhaben zuzuordnen sind. Dazu zählen typischerweise:
- Personalkosten: Für Wissenschaftler, Entwickler, Projektmanager und technische Assistenten, die direkt am Projekt arbeiten.
- Sachkosten: Ausgaben für Materialien, Softwarelizenzen, Gerätemieten, Prototypenbau, externe Dienstleistungen (z. B. für Studien, Datenerhebung, Design).
- Reisekosten: Im Zusammenhang mit Projekttreffen, Konferenzen oder Feldstudien.
- Gemeinkosten: Ein pauschaler Anteil für indirekte Kosten wie Miete, Energie oder Verwaltung, der oft als Gemeinkostenpauschale auf Basis der Personalkosten berechnet wird.
Nicht förderfähig sind in der Regel Kosten, die nicht direkt dem Projekt dienen, wie zum Beispiel allgemeine Unternehmensinfrastruktur-Investitionen oder Kosten, die bereits durch andere Förderprogramme abgedeckt sind. Die genaue Definition der förderfähigen Kosten ist in den jeweiligen Bekanntmachungen und Richtlinien des BMBF detailliert aufgeführt.
So läuft der Antrag
- Projektidee entwickeln: Skizzieren Sie Ihr Forschungsvorhaben, die Ziele, den Innovationsgrad und den Bezug zur psychischen Gesundheit von Kindern.
- Richtlinien prüfen: Informieren Sie sich detailliert über die aktuelle Förderrichtlinie und die spezifischen Anforderungen des jeweiligen Förderaufrufs (Bekanntmachung).
- Antrag erstellen: Erarbeiten Sie einen detaillierten Projektantrag, der das Vorhaben, den Arbeits- und Zeitplan, die benötigten Ressourcen und die erwarteten Ergebnisse klar darlegt. Dies beinhaltet oft auch eine detaillierte Kostenkalkulation.
- Antrag einreichen: Reichen Sie den vollständigen Antrag fristgerecht über das vom BMBF vorgegebene Online-Portal ein.
- Begutachtung: Ihr Antrag wird von externen Gutachtern und dem Projektträger fachlich und wirtschaftlich geprüft.
- Zuwendungsbescheid: Bei positiver Begutachtung erhalten Sie einen Zuwendungsbescheid mit den Details zur Förderung.
- Projektstart und -durchführung: Nach Erhalt des Zuwendungsbescheids können Sie mit dem Vorhaben beginnen und regelmäßige Berichte über den Projektfortschritt einreichen.
Eckdaten im Überblick
| Förderart | Zuschuss |
| Förderquote | siehe Förderrichtlinie |
| Höchstbetrag | siehe Förderrichtlinie |
| Fördergeber | BMBF (Bundesministerium für Bildung und Forschung) |
| Region | Bund (Bundesweit) |
| Status | laufend |
Unsicher, ob Ihr Vorhaben förderfähig ist?
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Häufige Fragen zur Förderung Gamification und psychische Gesundheit von Kindern
Wer kann die Förderung für Gamification und psychische Gesundheit von Kindern beantragen?
Antragsberechtigt sind Unternehmen jeder Größe (Kleinstunternehmen, kleine, mittlere und große Unternehmen), Forschungseinrichtungen, Hochschulen, öffentliche Einrichtungen, Verbände sowie Existenzgründerinnen und Existenzgründer. Wichtig ist, dass Ihr Vorhaben einen Bezug zur Entwicklung interaktiver und Gamification-basierter Technologien zur Förderung der psychischen Gesundheit im Kindesalter hat.
Wie hoch ist der Zuschuss und die Förderquote?
Die genaue Höhe des Zuschusses und die Förderquote sind nicht pauschal festgelegt, sondern richten sich nach dem spezifischen Projekt, den förderfähigen Kosten und der Art des Antragstellers. Detaillierte Informationen dazu finden Sie in der aktuellen Förderrichtlinie des BMBF.
Was sind förderfähige Kosten in diesem Programm?
Förderfähig sind in der Regel Personalkosten für direkt am Projekt beteiligtes Personal, Sachkosten für Materialien, Software und externe Dienstleistungen sowie projektbezogene Reisekosten. Auch ein Anteil für Gemeinkosten kann anerkannt werden. Nicht förderfähig sind Kosten, die nicht direkt dem Vorhaben dienen. Maßgeblich sind die Angaben in der Förderrichtlinie.
Kann dieses Programm mit anderen Förderungen kombiniert werden?
Die Kumulierung mit anderen Förderprogrammen ist prinzipiell möglich, muss aber immer den beihilferechtlichen Vorgaben (z. B. De-minimis-Regelungen oder Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung – AGVO) entsprechen. Es ist entscheidend, dass es nicht zu einer Überförderung kommt und alle Förderungen transparent angegeben werden. Prüfen Sie die spezifischen Kumulierungsregeln in der Förderrichtlinie oder lassen Sie sich beraten.
Was ist der häufigste Grund für eine Ablehnung des Antrags?
Ein häufiger Ablehnungsgrund ist der sogenannte „Maßnahmebeginn vor Antragstellung“. Wenn Sie bereits vor der offiziellen Antragsbewilligung mit Ihrem Projekt beginnen, z. B. durch das Unterschreiben von Lieferverträgen oder die Beauftragung von Dienstleistungen, kann der Förderanspruch erlöschen. Weitere Gründe können mangelnde Passung zum Förderziel, unzureichende Projektbeschreibung oder fehlende Unterlagen sein.
Ähnliche Programme und weiterführende Informationen
- Innovationsförderung für KMU: Allgemeine Unterstützung für innovative Projekte im Mittelstand.
- Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM): Breitenprogramm für technologieoffene FuE-Projekte.
- Förderung Digitalisierung Mittelstand: Überblick über weitere Digitalisierungsförderungen.
Datenbasis: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), lizenziert unter CC BY 4.0. Redaktionell in eigenen Worten aufbereitet und um eigene Einordnung ergänzt. Geprüft am: 16.06.2026. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist allein die jeweils aktuelle Förderrichtlinie des Fördergebers.
ℹ️ Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information über Förderprogramme und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall. Wir informieren und vermitteln, wir beraten nicht im Sinne des RDG oder StBerG. Förderkonditionen, Fristen und Voraussetzungen können sich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Förderrichtlinie des jeweiligen Fördergebers.