Förderung neuer Versorgungsformen in der GKV
Wer bekommt die Förderung und wofür?
Die „Themenoffene Förderung von neuen Versorgungsformen zur Weiterentwicklung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung“ ist ein bundesweites Zuschussprogramm des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG). Es richtet sich an ein breites Spektrum von Akteuren – darunter Unternehmen aller Größen, Forschungseinrichtungen, Verbände und sogar Privatpersonen –, die innovative Ansätze zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung entwickeln und umsetzen möchten. Der Fokus liegt auf Projekten, die einen signifikanten Beitrag zur Weiterentwicklung der Versorgung in der GKV leisten, beispielsweise durch Digitalisierung, innovative Forschung oder infrastrukturelle Verbesserungen.
- Sie als Unternehmen, Forschungseinrichtung, Verband oder Privatperson innovative Projekte im Gesundheitswesen planen.
- Ihr Vorhaben die Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) maßgeblich weiterentwickeln soll.
- Sie digitale Lösungen, neue Prozessmodelle oder infrastrukturelle Verbesserungen im Gesundheitsbereich umsetzen möchten.
- Ihr Projekt bundesweit Relevanz hat.
- Ihr Projekt keine direkte Relevanz für die gesetzliche Krankenversicherung hat.
- Sie ausschließlich kommerzielle Produkte ohne Innovationscharakter entwickeln.
- Ihr Vorhaben rein regional begrenzt ist und keine überregionale Übertragbarkeit besitzt.
Förderfähige Kosten und Förderhöhe
Die Förderung erfolgt als Zuschuss, dessen Höhe und Quote sich nach dem spezifischen Modul des Förderaufrufs und der Art des Vorhabens richten. Konkrete Angaben zu Förderquoten oder Höchstbeträgen sind in den allgemeinen Informationen nicht pauschal definiert, sondern werden in den jeweiligen Förderrichtlinien und Aufrufen detailliert beschrieben. Grundsätzlich werden Kosten gefördert, die direkt mit der Entwicklung und Umsetzung der innovativen Versorgungsform zusammenhängen. Dazu können beispielsweise Personal-, Sach- und Investitionskosten gehören. Eine genaue Prüfung der aktuellen Richtlinie ist hier essenziell (Quelle: Förderdatenbank des Bundes, Stand: 2025-03-07).
So läuft der Antrag
- Informationsbeschaffung – Machen Sie sich mit den detaillierten Förderrichtlinien und aktuellen Aufrufen des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) vertraut.
- Konzeptentwicklung – Erarbeiten Sie ein tragfähiges Projektkonzept, das die Innovationsziele und die Relevanz für die GKV klar darlegt.
- Antragstellung – Reichen Sie Ihren vollständigen Förderantrag über die vorgegebenen Kanäle ein, bevor Sie mit dem Vorhaben beginnen.
- Prüfung und Bescheid – Nach positiver Prüfung erhalten Sie einen Zuwendungsbescheid mit den genauen Konditionen.
Eckdaten zur Förderung neuer Versorgungsformen in der GKV
| Förderart | Zuschuss |
| Förderquote | je nach Modul – siehe Förderrichtlinie |
| Höchstbetrag | je nach Modul – siehe Förderrichtlinie |
| Fördergeber | Bundesministerium für Gesundheit (BMG) |
| Region | Bund |
| Status | laufend (unter Vorbehalt der Förderaufrufe) |
Unsicher, ob Ihr Vorhaben förderfähig ist?
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Häufige Fragen zur Förderung neuer Versorgungsformen in der GKV
Wer ist antragsberechtigt für die Förderung neuer Versorgungsformen in der GKV?
Antragsberechtigt sind Unternehmen (von Kleinst- bis Großunternehmen), Forschungseinrichtungen, Verbände und Vereinigungen sowie Privatpersonen. Das Programm ist bewusst breit aufgestellt, um eine Vielzahl innovativer Akteure zu erreichen, die zur Weiterentwicklung der gesetzlichen Krankenversicherung beitragen können.
Welche Arten von Projekten werden durch die Förderung unterstützt?
Das Programm ist themenoffen und fördert Projekte in den Bereichen Gesundheit und Soziales, Digitalisierung, themenspezifische Forschung und Innovation sowie Infrastruktur, sofern sie auf die Weiterentwicklung der Versorgung in der GKV abzielen. Dies umfasst beispielsweise die Einführung neuer digitaler Anwendungen, die Erforschung innovativer Behandlungsmethoden oder die Verbesserung der Versorgungsstrukturen.
Wie hoch ist die Förderung und welche Kosten sind förderfähig?
Die Förderung wird als Zuschuss gewährt. Die genaue Förderhöhe und -quote sind nicht pauschal festgelegt, sondern hängen vom spezifischen Förderaufruf und dem individuellen Projekt ab. Förderfähig sind in der Regel alle direkten Projektkosten, wie Personal, Material, externe Dienstleistungen und gegebenenfalls notwendige Investitionen. Detaillierte Informationen hierzu finden Sie in der jeweils aktuellen Förderrichtlinie.
Gibt es eine Frist für die Antragstellung?
Das Programm ist grundsätzlich laufend, jedoch erfolgen die konkreten Förderungen oft über thematische Aufrufe oder Module, die spezifische Fristen haben können. Es ist daher unerlässlich, die aktuellen Veröffentlichungen des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) oder die Förderdatenbank des Bundes regelmäßig zu prüfen, um keine wichtigen Stichtage zu verpassen.
Kann diese Förderung mit anderen Programmen kombiniert werden?
Die Kumulierung von Fördermitteln ist grundsätzlich möglich, muss aber immer den beihilferechtlichen Vorgaben der EU (z. B. De-minimis-Verordnung oder Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung) entsprechen. Eine Doppelfinanzierung derselben Kosten durch verschiedene öffentliche Förderungen ist ausgeschlossen. Klären Sie eine mögliche Kumulierung frühzeitig mit dem Fördergeber.
Was ist der häufigste Ablehnungsgrund bei der Antragstellung?
Ein häufiger Ablehnungsgrund ist der sogenannte „Maßnahmebeginn vor Antragstellung“. Wer mit dem Vorhaben beginnt, bevor der Förderantrag bewilligt ist, verliert in der Regel den Anspruch auf Fördermittel. Weitere Gründe können eine mangelnde Relevanz für die GKV, ein unzureichendes Innovationspotenzial oder formale Fehler im Antrag sein.
Ähnliche Förderprogramme
Wenn die Förderung neuer Versorgungsformen in der GKV nicht optimal zu Ihrem Vorhaben passt oder Sie ergänzende Unterstützung suchen, könnten folgende Programme ebenfalls interessant sein:
- Digitalisierungsförderung für den Mittelstand (für allgemeine Digitalisierungsprojekte)
- Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) (für technologieoffene Forschung und Entwicklung)
- Ratgeber: Förderung von Forschung und Entwicklung (Übersicht weiterer F&E-Programme)
Datenbasis: Förderdatenbank des Bundes (BMG), lizenziert unter CC BY 4.0. Redaktionell in eigenen Worten aufbereitet und um eigene Einordnung ergänzt. Geprüft am: 16.06.2026. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist allein die jeweils aktuelle Förderrichtlinie des Fördergebers.
ℹ️ Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information über Förderprogramme und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall. Wir informieren und vermitteln, wir beraten nicht im Sinne des RDG oder StBerG. Förderkonditionen, Fristen und Voraussetzungen können sich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Förderrichtlinie des jeweiligen Fördergebers.