EIF Diversifizierungsförderung Bayern: Investitionen in Landwirtschaft
Wer bekommt was durch die EIF Diversifizierungsförderung?
Die Einzelbetriebliche Investitionsförderung (EIF) im Bereich Diversifizierungsförderung (DIV) ist ein wichtiges Instrument des Freistaats Bayern, um die Entwicklung ländlicher Räume zu stärken. Mit diesem Programm werden Investitionen in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben unterstützt, die ihre Geschäftstätigkeit über die primäre Produktion hinaus diversifizieren möchten. Ziel ist es, neue Einkommensquellen zu erschließen und die Wettbewerbsfähigkeit in ländlichen Regionen zu erhöhen.
Die Förderung richtet sich an Unternehmen aller Größenordnungen, die in der Land-, Forst- und Fischwirtschaft tätig sind und ihren Sitz in Bayern haben. Es handelt sich um einen Zuschuss, dessen konkrete Höhe und Quote sich nach dem Umfang des Vorhabens, den spezifischen Modulen des Programms und den jeweils gültigen Förderrichtlinien richtet. Eine pauschale Angabe ist hier nicht möglich; Sie müssen die Details der offiziellen Förderrichtlinie entnehmen (Quelle: Förderdatenbank des Bundes, Stand: 2020-01-15).
- Ihr Unternehmen in der Land-, Forst- oder Fischwirtschaft tätig ist und seinen Sitz in Bayern hat.
- Sie in die Diversifizierung Ihrer Betriebsaktivitäten investieren möchten (z. B. Hofläden, Urlaub auf dem Bauernhof).
- Sie die detaillierten Voraussetzungen der aktuellen Förderrichtlinie prüfen und erfüllen können.
- Ihr Vorhaben keine Diversifizierung der betrieblichen Tätigkeit darstellt.
- Ihr Unternehmen außerhalb Bayerns angesiedelt ist.
- Sie bereits mit dem Vorhaben begonnen haben, bevor der Antrag gestellt wurde.
Welche Kosten sind förderfähig?
Die EIF Diversifizierungsförderung zielt auf Investitionen ab, die der Erschließung neuer Einkommensquellen dienen. Hierzu zählen beispielsweise die Schaffung oder Erweiterung von touristischen Angeboten auf dem Hof, die Einrichtung von Direktvermarktungsstrukturen wie Hofläden oder die Entwicklung von Verarbeitungsbetrieben für landwirtschaftliche Produkte. Auch Investitionen in die Umstrukturierung bestehender Gebäude für neue Nutzungszwecke können förderfähig sein.
Die genaue Definition der förderfähigen Kosten und die Abgrenzung zu nicht-förderfähigen Ausgaben finden Sie ausschließlich in der detaillierten Förderrichtlinie des Programms. Es ist entscheidend, diese vor der Antragstellung genau zu prüfen, um sicherzustellen, dass Ihr Investitionsvorhaben den Vorgaben entspricht.
So läuft der Antrag für die EIF Diversifizierungsförderung
Der Antragsprozess für die EIF Diversifizierungsförderung erfordert eine sorgfältige Vorbereitung. Hier sind die typischen Schritte:
- Informationsbeschaffung: Verschaffen Sie sich einen umfassenden Überblick über die aktuelle Förderrichtlinie und alle relevanten Merkblätter, insbesondere hinsichtlich der Förderhöhen und spezifischen Voraussetzungen.
- Konzeptentwicklung: Erarbeiten Sie ein detailliertes Investitionskonzept, das die geplante Diversifizierung, die damit verbundenen Kosten und die erwarteten Effekte klar darlegt.
- Antragstellung: Reichen Sie den vollständigen Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Behörde ein. Dies erfolgt in der Regel über ein Online-Portal oder über die lokalen Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten.
- Prüfung und Bewilligung: Ihr Antrag wird von der Förderstelle geprüft. Bei positivem Bescheid erhalten Sie einen Zuwendungsbescheid.
- Umsetzung und Verwendungsnachweis: Nach Bewilligung können Sie mit dem Vorhaben beginnen und müssen nach Abschluss die zweckgemäße Verwendung der Mittel nachweisen.
Eckdaten zur EIF Diversifizierungsförderung
| Förderart | Zuschuss |
| Förderquote | – siehe Förderrichtlinie |
| Höchstbetrag | – siehe Förderrichtlinie |
| Fördergeber | Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten |
| Region | Bayern |
| Status | Laufend (Angaben prüfen) |
Unsicher, ob Ihr Vorhaben förderfähig ist?
Kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung. Wir gleichen Ihr Vorhaben mit passenden Programmen ab und vermitteln bei Bedarf an einen spezialisierten Förderberater in Ihrer Region.
Häufige Fragen zur EIF Diversifizierungsförderung
Wer kann die EIF Diversifizierungsförderung beantragen?
Antragsberechtigt sind Unternehmen der Land-, Forst- und Fischwirtschaft, die ihren Betriebssitz in Bayern haben. Dies umfasst Kleinstunternehmen, kleine, mittlere und große Unternehmen.
Wie hoch ist die Förderquote oder der maximale Zuschuss?
Die genaue Förderhöhe und -quote ist nicht pauschal festgelegt. Sie hängt von der Art des Investitionsvorhabens und den jeweiligen Modulen der Förderung ab. Details hierzu finden Sie in der aktuellen Förderrichtlinie des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten.
Was gilt als Maßnahmebeginn bei der EIF Diversifizierungsförderung?
Als Maßnahmebeginn gilt jede verbindliche Bestellung, der Abschluss eines Liefer- oder Leistungsvertrages oder der Beginn von Bauarbeiten. Der Antrag muss zwingend vor diesem Zeitpunkt gestellt werden, da sonst der Förderanspruch erlischt.
Kann die EIF Diversifizierungsförderung mit anderen Programmen kombiniert werden?
Die Kumulierung mit anderen Förderprogrammen ist prinzipiell möglich, unterliegt jedoch den beihilferechtlichen Vorgaben und den spezifischen Regelungen der EIF Diversifizierungsförderung. Eine detaillierte Prüfung im Einzelfall ist unerlässlich, um eine Überförderung auszuschließen. Informieren Sie sich hierzu in der aktuellen Richtlinie oder lassen Sie sich beraten.
Ähnliche Förderprogramme
- Förderung landwirtschaftlicher Investitionen (FLI)
- Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW)
- Investitionszuschuss Landwirtschaft Bayern
Datenbasis: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), lizenziert unter CC BY 4.0. Redaktionell in eigenen Worten aufbereitet und um eigene Einordnung ergänzt. Geprüft am: 16.06.2026. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist allein die jeweils aktuelle Förderrichtlinie des Fördergebers.
ℹ️ Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information über Förderprogramme und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall. Wir informieren und vermitteln, wir beraten nicht im Sinne des RDG oder StBerG. Förderkonditionen, Fristen und Voraussetzungen können sich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Förderrichtlinie des jeweiligen Fördergebers.