Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) laufend

Brandenburg-Kredit Mietwohnungsneubau: Förderung für Wohnbau

Geprüft am 2026-06-16
Förderhöhe bis
variabel
Förderquote
individuell
Förderart
Darlehen
Region
Brandenburg
Zielgruppe
grosses_unternehmen
Das Wichtigste in Kürze
Der Brandenburg-Kredit Mietwohnungsneubau bietet Kommunen, öffentlichen Einrichtungen, Unternehmen und Verbänden in Brandenburg die Möglichkeit, den Bau von Mietwohnungen über zinsgünstige Darlehen zu finanzieren. Die genauen Konditionen und die Höhe des Kredits sind der Förderrichtlinie zu entnehmen.

Wer bekommt den Brandenburg-Kredit Mietwohnungsneubau?

Der Brandenburg-Kredit Mietwohnungsneubau richtet sich an eine breite Palette von Akteuren, die sich dem Bau von neuem Mietwohnraum im Land Brandenburg widmen. Dies umfasst sowohl öffentliche als auch private Träger. Ziel ist es, die Schaffung von bezahlbarem und modernem Wohnraum zu unterstützen und die Wohnungsversorgung in der Region zu sichern.

Förderberechtigt sind demnach Kommunen, öffentliche Einrichtungen, Unternehmen jeder Größe (vom Kleinstunternehmen bis zum Großunternehmen) sowie Verbände und Vereinigungen. Das Programm fokussiert sich auf Investitionen im Bereich Wohnungsbau und Modernisierung, insbesondere auf Neubauprojekte.

✓ Passt zu Ihnen, wenn
  • Sie eine Kommune, öffentliche Einrichtung, ein Unternehmen oder Verband sind.
  • Sie den Neubau von Mietwohnungen in Brandenburg planen.
  • Ihr Vorhaben dem Förderbereich Wohnungsbau Modernisierung zuzuordnen ist.
✗ Eher nicht, wenn
  • Ihr Projekt außerhalb Brandenburgs liegt.
  • Sie keine Mietwohnungen, sondern z.B. Eigentumswohnungen bauen möchten.
  • Sie bereits mit dem Bau begonnen haben.

Förderfähige Kosten beim Mietwohnungsneubau

Der Brandenburg-Kredit Mietwohnungsneubau unterstützt in der Regel alle direkt mit dem Neubau und der Errichtung von Mietwohnungen verbundenen Investitionskosten. Dazu gehören typischerweise die reinen Baukosten, Kosten für die Erschließung des Grundstücks, Architekten- und Planungsleistungen sowie die Kosten für notwendige Außenanlagen. Die genaue Definition der förderfähigen Kosten finden Sie in der aktuellen Förderrichtlinie des Programms. Es ist wichtig, vor der Antragstellung genau zu prüfen, welche Ausgaben anerkannt werden, um spätere Kürzungen zu vermeiden.

So läuft der Antrag für den Brandenburg-Kredit

Der Antragsprozess für den Brandenburg-Kredit Mietwohnungsneubau folgt in der Regel standardisierten Schritten, die eine sorgfältige Vorbereitung erfordern:

  1. Beratung und Informationsbeschaffung – Informieren Sie sich umfassend über die aktuellen Konditionen und Voraussetzungen des Kredits bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB).
  2. Antragsstellung – Füllen Sie die erforderlichen Antragsformulare vollständig aus und reichen Sie diese zusammen mit allen notwendigen Unterlagen (z. B. Projektbeschreibung, Finanzierungsplan, Baugenehmigungen) bei der ILB ein.
  3. Prüfung und Bewilligung – Ihr Antrag wird von der ILB geprüft. Bei positiver Entscheidung erhalten Sie einen Kreditvertrag oder einen Bewilligungsbescheid.
  4. Auszahlung und Umsetzung – Nach der Bewilligung und Erfüllung eventueller Auflagen erfolgt die Auszahlung des Kredits in Tranchen, während Sie Ihr Bauvorhaben umsetzen.
  5. Verwendungsnachweis – Nach Abschluss des Projekts reichen Sie einen Verwendungsnachweis ein, der die zweckgemäße Nutzung der Fördermittel belegt.
⚠ Wichtig – Maßnahmebeginn: Stellen Sie den Antrag, bevor Sie das Vorhaben beginnen. Bereits ein verbindlicher Liefer- oder Leistungsvertrag gilt förderrechtlich als Maßnahmebeginn und kann den Förderanspruch ausschließen.

Eckdaten zum Brandenburg-Kredit Mietwohnungsneubau

Förderart Kredit
Förderquote – siehe Förderrichtlinie
Höchstbetrag – siehe Förderrichtlinie
Fördergeber Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)
Region Brandenburg
Status laufend
Förderfähigkeit prüfen

Unsicher, ob Ihr Vorhaben förderfähig ist?

Kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung. Wir gleichen Ihr Vorhaben mit passenden Programmen ab und vermitteln bei Bedarf an einen spezialisierten Förderberater in Ihrer Region.

Kostenlose Ersteinschätzung →

Häufige Fragen zum Brandenburg-Kredit Mietwohnungsneubau

Wer kann den Brandenburg-Kredit Mietwohnungsneubau beantragen?

Antragsberechtigt sind Kommunen, öffentliche Einrichtungen, Unternehmen jeder Größe sowie Verbände und Vereinigungen, die Mietwohnungsneubauprojekte in Brandenburg realisieren möchten.

Wie hoch ist die Förderung durch den Brandenburg-Kredit?

Die genaue Höhe des Kredits und die Konditionen hängen vom jeweiligen Projekt und den aktuellen Förderrichtlinien ab. Konkrete Angaben finden Sie in der offiziellen Richtlinie des Programms.

Welche Kosten sind förderfähig?

Grundsätzlich sind alle Kosten förderfähig, die direkt mit dem Bau und der Errichtung von neuem Mietwohnraum in Brandenburg verbunden sind. Dazu zählen typischerweise Baukosten, Planungskosten und Erschließungskosten. Details hierzu sind der Förderrichtlinie zu entnehmen.

Kann der Kredit mit anderen Förderungen kombiniert werden?

Die Kumulierung mit anderen Förderprogrammen ist prinzipiell möglich, unterliegt jedoch den beihilferechtlichen Vorgaben und den spezifischen Regelungen des Brandenburg-Kredits. Eine Prüfung im Einzelfall ist unerlässlich, um Doppelförderungen zu vermeiden und die Förderfähigkeit zu sichern.

Was ist der häufigste Fehler bei der Antragstellung?

Der häufigste Fehler ist der sogenannte „Maßnahmebeginn“ vor der Antragstellung. Dies bedeutet, dass mit dem Bau oder der Bestellung von Leistungen begonnen wird, bevor der Förderantrag offiziell eingereicht und bewilligt wurde. Dies führt in der Regel zum vollständigen Ausschluss von der Förderung.

Ähnliche Programme für Ihr Vorhaben

Neben dem Brandenburg-Kredit Mietwohnungsneubau gibt es weitere Möglichkeiten, Investitionen im Bereich Wohnungsbau oder in anderen Sektoren zu fördern. Prüfen Sie auch folgende Programme und Ratgeber:

Datenbasis: Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, BMWE), lizenziert unter CC BY 4.0. Redaktionell in eigenen Worten aufbereitet und um eigene Einordnung ergänzt. Geprüft am: 15.08.2026. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist allein die jeweils aktuelle Förderrichtlinie des Fördergebers.