BAFA antragsoffen

Energieberatung im Mittelstand (BAFA)

Geprüft am 16.06.2026
Förderhöhe bis
6.000 €
Förderquote
bis 80 %
Förderart
Region
Bundesweit
Zielgruppe
Das Wichtigste in Kürze
Die BAFA-Energieberatung im Mittelstand bezuschusst die Kosten einer qualifizierten Beratung für KMU mit einer hohen Quote. Sie liefert die Datengrundlage für spätere Investitionsanträge und erhöht deren Bewilligungschance. Antrag vor Beauftragung der Beratung.

Wer eine Effizienz-Investition plant, startet sinnvollerweise hier: Die geförderte Beratung erfasst Einsparpotenziale und macht den späteren Investitionszuschuss belastbar. Die genauen Konditionen entnehmen Sie der aktuellen Richtlinie der BAFA.

⚠ Wichtig – Maßnahmebeginn: Stellen Sie den Antrag, bevor Sie das Vorhaben beginnen. Schon ein verbindlicher Liefer- oder Leistungsvertrag gilt als Maßnahmebeginn und kann den Anspruch ausschließen.
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Datenbasis: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), lizenziert unter CC BY 4.0. Redaktionell aufbereitet und um eigene Einordnung ergänzt. Geprüft am: 16.06.2026. Angaben ohne Gewähr — verbindlich ist allein die aktuelle Förderrichtlinie.

ℹ️ Hinweis: Allgemeine Information, keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall (RDG/StBerG). Maßgeblich ist die aktuelle Förderrichtlinie des Fördergebers.