DKU Schleswig-Holstein: Förderung für Digitalisierungsmaßnahmen
Wer bekommt was? Die DKU-Förderung im Detail
Das Landesprogramm Wirtschaft 2021-2027 (LPW) „Digitalisierungsmaßnahmen in kleinen Unternehmen“ (DKU) ist ein zentrales Instrument des Landes Schleswig-Holstein, um die digitale Transformation der Wirtschaft voranzutreiben. Es richtet sich explizit an Kleinstunternehmen und kleine Unternehmen aus einer Vielzahl von Branchen, darunter Dienstleistungen, Handel, Handwerk und das produzierende Gewerbe. Ziel ist es, diese Betriebe durch Zuschüsse bei der Implementierung von Digitalisierungslösungen zu unterstützen.
Die Förderung umfasst typischerweise Investitionen in digitale Hard- und Software, die Optimierung von Geschäftsprozessen durch IT-Lösungen sowie Maßnahmen zur IT-Sicherheit. Da die genauen Förderkonditionen – insbesondere die Förderhöhe und -quote – je nach spezifischem Aufruf und Modul variieren können, ist ein Blick in die aktuelle Förderrichtlinie unerlässlich. Das Programm ist darauf ausgelegt, die Wettbewerbsfähigkeit der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) in Schleswig-Holstein nachhaltig zu stärken.
- Ihr Unternehmen als Kleinst- oder Kleinunternehmen in Schleswig-Holstein ansässig ist.
- Sie konkrete Digitalisierungsprojekte planen, die Ihre Geschäftsprozesse optimieren oder die IT-Sicherheit verbessern.
- Sie den Antrag stellen, bevor Sie mit dem Vorhaben beginnen.
- Sie in einer der förderfähigen Branchen (z.B. Handwerk, Handel, Dienstleistungen) tätig sind.
- Ihr Unternehmen als mittleres oder Großunternehmen eingestuft wird.
- Ihr Betrieb nicht in Schleswig-Holstein liegt.
- Sie bereits verbindliche Verträge für Ihr Digitalisierungsprojekt abgeschlossen haben.
- Sie ausschließlich Standard-Hard- oder Software ohne direkten Digitalisierungsbezug anschaffen möchten.
Was sind förderfähige Kosten bei der DKU Schleswig-Holstein Digitalisierung?
Die DKU-Förderung in Schleswig-Holstein zielt darauf ab, ein breites Spektrum an Digitalisierungsmaßnahmen zu unterstützen. Typischerweise förderfähig sind:
- Hard- und Software: Anschaffung und Implementierung von Hardware (z.B. Server, spezielle Endgeräte) und Software (z.B. ERP-Systeme, CRM-Software, E-Commerce-Lösungen).
- Digitale Dienstleistungen: Kosten für externe IT-Dienstleister, die bei der Analyse, Konzeption oder Implementierung von Digitalisierungslösungen unterstützen.
- IT-Sicherheit: Investitionen in Maßnahmen zur Verbesserung der Datensicherheit und zum Schutz vor Cyberangriffen.
- Prozessoptimierung: Entwicklung und Implementierung digitaler Strategien zur Effizienzsteigerung und Automatisierung von Geschäftsprozessen.
Nicht förderfähig sind in der Regel Routineinvestitionen, die nicht direkt einem Digitalisierungsvorhaben zuzuordnen sind, oder Ersatzbeschaffungen ohne technologische Weiterentwicklung. Details zu den exakt förderfähigen Kosten finden Sie in der jeweils gültigen Förderrichtlinie des Landesprogramms Wirtschaft (LPW).
So läuft der Antrag für die DKU-Förderung
Der Antragsprozess für die Digitalisierungsmaßnahmen (DKU) im Landesprogramm Wirtschaft Schleswig-Holstein folgt einem strukturierten Vorgehen, um eine effiziente Bearbeitung zu gewährleisten:
- Informationsbeschaffung: Informieren Sie sich über die aktuellen Aufrufe und Richtlinien der DKU-Förderung auf der Webseite der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) oder der Förderdatenbank des Bundes.
- Antragstellung: Reichen Sie Ihren vollständigen Förderantrag elektronisch oder postalisch bei der zuständigen Bewilligungsstelle ein. Achten Sie darauf, alle erforderlichen Unterlagen beizufügen.
- Prüfung und Bescheid: Ihr Antrag wird auf Förderfähigkeit und Vollständigkeit geprüft. Bei positiver Entscheidung erhalten Sie einen Zuwendungsbescheid mit den genauen Förderkonditionen.
- Durchführung des Vorhabens: Nach Erhalt des Zuwendungsbescheids können Sie mit der Umsetzung Ihrer Digitalisierungsmaßnahmen beginnen.
- Verwendungsnachweis: Nach Abschluss des Projekts reichen Sie einen Verwendungsnachweis ein, der die zweckgemäße Verwendung der Fördermittel belegt.
Eckdaten zur DKU Schleswig-Holstein Digitalisierungsförderung
| Offizieller Programmname | Landesprogramm Wirtschaft 20212027 Digitalisierungsmaßnahmen in kleinen Unternehmen (DKU) |
| Förderart | Zuschuss |
| Förderquote | siehe Förderrichtlinie |
| Höchstbetrag | siehe Förderrichtlinie |
| Fördergeber | Land Schleswig-Holstein |
| Region | Schleswig-Holstein |
| Zielgruppe | Kleinstunternehmen, kleine Unternehmen |
| Branchen | Dienstleistungen, Freie Berufe, Gastgewerbe & Tourismus, Handel, Handwerk, Kultur- & Kreativwirtschaft, Produzierendes Gewerbe |
| Status | laufend, Fristen der Aufrufe beachten |
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Häufige Fragen zur DKU Schleswig-Holstein Digitalisierung
Wer ist antragsberechtigt für die DKU Schleswig-Holstein Digitalisierung?
Antragsberechtigt sind Kleinstunternehmen und kleine Unternehmen, die ihren Hauptsitz oder eine Betriebsstätte in Schleswig-Holstein haben. Die genaue Definition von Kleinunternehmen richtet sich nach den EU-Kriterien (max. 49 Mitarbeiter und max. 10 Mio. € Jahresumsatz oder Bilanzsumme).
Welche Digitalisierungsmaßnahmen werden gefördert?
Die Förderung umfasst in der Regel Investitionen in digitale Hard- und Software, IT-Dienstleistungen zur Prozessoptimierung, E-Commerce-Lösungen, digitale Geschäftsmodelle und Maßnahmen zur Verbesserung der IT-Sicherheit. Die konkreten förderfähigen Maßnahmen sind der aktuellen Richtlinie zu entnehmen.
Wie hoch ist die Förderung im Landesprogramm Wirtschaft (DKU)?
Die Förderhöhe und die genaue Förderquote variieren je nach den spezifischen Aufrufen und Modulen des Landesprogramms Wirtschaft (LPW) „Digitalisierungsmaßnahmen in kleinen Unternehmen“ (DKU). Eine pauschale Angabe ist daher nicht möglich. Verbindliche Informationen finden Sie in der jeweils gültigen Förderrichtlinie.
Kann ich die DKU-Förderung mit anderen Programmen kombinieren?
Die Kumulierung von Förderprogrammen ist im Allgemeinen möglich, unterliegt jedoch spezifischen beihilferechtlichen Regeln (z.B. De-minimis-Verordnung, Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung AGVO). Es ist entscheidend, dass die Summe der Beihilfen die maximal zulässigen Förderhöhen nicht überschreitet. Prüfen Sie hierzu die Kumulierungsregeln in der Förderrichtlinie oder lassen Sie sich beraten.
Was bedeutet ‚Maßnahmebeginn‘ bei der DKU-Förderung?
Der ‚Maßnahmebeginn‘ ist ein kritischer Zeitpunkt im Förderrecht. Er bezeichnet den Zeitpunkt, an dem erste rechtsverbindliche Verpflichtungen für das Vorhaben eingegangen werden, wie z.B. die Bestellung von Maschinen, der Abschluss eines Liefervertrags oder der Beginn von Bauarbeiten. Der Antrag muss zwingend vor diesem Zeitpunkt gestellt und bewilligt sein, sonst erlischt der Förderanspruch in der Regel komplett.
Wo finde ich die vollständige Förderrichtlinie?
Die vollständige und aktuelle Förderrichtlinie für das Landesprogramm Wirtschaft (LPW) „Digitalisierungsmaßnahmen in kleinen Unternehmen“ (DKU) finden Sie auf der Webseite der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) sowie in der Förderdatenbank des Bundes unter dem offiziellen Programmnamen.
Ähnliche Förderprogramme für Digitalisierung und Investitionen
- Digitalbonus Bayern – für Digitalisierung in Bayern
- Digitalisierung Mittelstand NRW – ähnliche Landesförderung
- Investitionszuschüsse für Maschinen 2026 – allgemeiner Ratgeber
Datenbasis: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), lizenziert unter CC BY 4.0. Redaktionell in eigenen Worten aufbereitet und um eigene Einordnung ergänzt. Geprüft am: 16.06.2026. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist allein die jeweils aktuelle Förderrichtlinie des Fördergebers.
ℹ️ Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information über Förderprogramme und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall. Wir informieren und vermitteln, wir beraten nicht im Sinne des RDG oder StBerG. Förderkonditionen, Fristen und Voraussetzungen können sich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Förderrichtlinie des jeweiligen Fördergebers.