De-minimis-Beihilfen: So nutzen Unternehmen die EU-Rahmenregelung
Die De-minimis-Regelung der Europäischen Union schafft einen Rahmen, innerhalb dessen staatliche Beihilfen an Unternehmen gewährt werden können, ohne dass diese bei der Europäischen Kommission angemeldet und genehmigt werden müssen. Dies vereinfacht die Vergabe kleinerer Förderungen erheblich und macht sie zu einem wichtigen Instrument für Bund und Länder, um die Wirtschaft zu unterstützen. Die Regelung ist besonders relevant für alle Unternehmensgrößen, von Kleinstunternehmen bis zu Großunternehmen, die in Deutschland tätig sind.
- Ihr Unternehmen in Deutschland ansässig ist.
- Sie kleinere Förderungen für Investitionen, Beratungen oder andere Projekte benötigen.
- Sie eine unkomplizierte Möglichkeit suchen, staatliche Unterstützung zu erhalten.
- Sie in den letzten drei Steuerjahren die Obergrenze von 300.000 € De-minimis-Beihilfen noch nicht erreicht haben.
- Sie Förderungen benötigen, die über die Obergrenze von 300.000 € hinausgehen.
- Ihr Vorhaben spezifischen, komplexen EU-Beihilferegelungen unterliegt, die nicht mit De-minimis kompatibel sind.
- Sie ein Unternehmen im Sektor Fischerei und Aquakultur oder in der Primärproduktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse sind (hier gelten spezifische De-minimis-Verordnungen).
Förderfähige Maßnahmen im Rahmen der De-minimis-Beihilfen
Die De-minimis-Regelung ist keine eigenständige Förderprogramm, sondern eine beihilferechtliche Grundlage, unter der viele unterschiedliche Förderungen gewährt werden können. Daher gibt es keine pauschal förderfähigen Kosten im Sinne eines einzelnen Programms. Stattdessen können die unterschiedlichsten Maßnahmen gefördert werden, sofern der jeweilige Fördergeber (Bund, Land, Kommune) ein spezifisches Förderprogramm auf De-minimis-Basis auflegt. Beispiele hierfür sind:
- Investitionen in Maschinen, Anlagen oder Digitalisierung (z. B. im Rahmen von Digitalisierungsboni der Länder).
- Beratungsleistungen (z. B. Energieberatung, Strategieberatung).
- Mietzuschüsse oder Bürgschaften.
- Forschungs- und Entwicklungsprojekte.
Maßgeblich ist immer die konkrete Förderrichtlinie des jeweiligen Programms, das auf der De-minimis-Regelung basiert. Die Obergrenze für alle De-minimis-Beihilfen, die ein einziges Unternehmen über einen Zeitraum von drei Steuerjahren erhält, liegt bei 300.000 € (Quelle: EU-Verordnung 2023/2831; Stand: 06/2026).
So läuft der Antrag für De-minimis-Beihilfen
Da De-minimis-Beihilfen keine eigenständigen Antragsverfahren haben, sondern als Beihilferecht für andere Programme dienen, ist der Antragsablauf stark vom jeweiligen konkreten Förderprogramm abhängig, das Sie in Anspruch nehmen möchten. Grundsätzlich gilt jedoch:
- Identifizieren Sie ein passendes Förderprogramm: Suchen Sie nach spezifischen Förderprogrammen des Bundes oder der Länder, die auf De-minimis-Basis vergeben werden. Informationen dazu finden Sie häufig in der Förderdatenbank des Bundes oder auf den Webseiten der Landesförderbanken.
- Prüfen Sie die Förderrichtlinie: Jedes De-minimis-basierte Programm hat eine eigene Richtlinie mit spezifischen Voraussetzungen, förderfähigen Kosten und Antragsfristen.
- Stellen Sie den Antrag beim jeweiligen Fördergeber: Reichen Sie die vollständigen Unterlagen fristgerecht bei der zuständigen Behörde oder dem Kreditinstitut ein.
- Erklärung über erhaltene De-minimis-Beihilfen: In der Regel müssen Sie bei jedem Antrag eine Erklärung über alle in den letzten drei Steuerjahren erhaltenen De-minimis-Beihilfen abgeben. Dies dient dazu, die Einhaltung der Obergrenze zu gewährleisten.
Eckdaten der De-minimis-Beihilfen
| Förderart | Sonstige |
| Förderquote | siehe jeweiliges Programm |
| Höchstbetrag | 300.000 € (über 3 Steuerjahre) |
| Fördergeber | Bund, Länder, Kommunen (je nach Programm) |
| Region | Bundesweit |
| Status | laufend |
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Häufige Fragen zu De-minimis-Beihilfen
Wer kann De-minimis-Beihilfen erhalten?
Alle Unternehmen in Deutschland, unabhängig von ihrer Größe (Kleinstunternehmen, kleine, mittlere und Großunternehmen), können De-minimis-Beihilfen erhalten, sofern sie die jeweiligen Programm-Voraussetzungen erfüllen und die Obergrenze von 300.000 € über drei Steuerjahre nicht überschreiten. Ausgenommen sind bestimmte Sektoren wie Fischerei und Landwirtschaft, für die spezielle De-minimis-Verordnungen existieren.
Wie hoch ist die maximale De-minimis-Förderung?
Ein einzelnes Unternehmen darf innerhalb eines Zeitraums von drei Steuerjahren De-minimis-Beihilfen von insgesamt bis zu 300.000 € erhalten. Diese Obergrenze bezieht sich auf die Summe aller De-minimis-Beihilfen, die das Unternehmen von verschiedenen Fördergebern erhalten hat.
Was ist der „Drei-Jahres-Zeitraum“ bei De-minimis?
Der Drei-Jahres-Zeitraum ist eine rollierende Frist. Bei jeder neuen De-minimis-Beihilfe muss geprüft werden, ob die Summe der erhaltenen Beihilfen im laufenden sowie in den zwei vorangegangenen Steuerjahren die Obergrenze von 300.000 € überschreitet. Es ist kein fester Kalenderzeitraum, sondern ein Fenster, das sich mit jedem neuen Antrag verschiebt.
Kann man De-minimis-Beihilfen mit anderen Förderungen kombinieren (kumulieren)?
Ja, De-minimis-Beihilfen können grundsätzlich mit anderen Förderprogrammen kombiniert werden, sofern die Kumulierungsregeln des spezifischen Förderprogramms dies zulassen und die beihilferechtlichen Höchstgrenzen nicht überschritten werden. Wichtig ist, dass die De-minimis-Obergrenze von 300.000 € immer eingehalten wird, unabhängig davon, wie viele Förderungen Sie erhalten.
Was passiert, wenn die De-minimis-Obergrenze überschritten wird?
Wird die Obergrenze von 300.000 € über den Drei-Jahres-Zeitraum überschritten, wird die gesamte Beihilfe, die zur Überschreitung führt, als rechtswidrige Beihilfe angesehen. Dies kann zur Folge haben, dass die gesamte Beihilfe (nicht nur der überschüssige Betrag) vom Unternehmen zurückgefordert werden muss, zuzüglich Zinsen.
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Datenbasis: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), lizenziert unter CC BY 4.0. Redaktionell in eigenen Worten aufbereitet und um eigene Einordnung ergänzt. Geprüft am: 16.06.2026. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist allein die jeweils aktuelle Förderrichtlinie des Fördergebers.
ℹ️ Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information über Förderprogramme und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall. Wir informieren und vermitteln, wir beraten nicht im Sinne des RDG oder StBerG. Förderkonditionen, Fristen und Voraussetzungen können sich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Förderrichtlinie des jeweiligen Fördergebers.