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Energetische Förderung in Hessen: Zuschüsse für Ihr Vorhaben

Geprüft am 2024-06-19
Förderhöhe bis
variabel
Förderquote
individuell
Förderart
Zuschuss
Region
Hessen
Zielgruppe
forschungseinrichtung
Das Wichtigste in Kürze
Die Energetische Förderung Hessen unterstützt Unternehmen, Forschungseinrichtungen, Kommunen und weitere Institutionen bei Investitionen in Energieeffizienz, erneuerbare Energien und Smart-Region-Projekte. Die genaue Förderhöhe und -quote sind dabei von Ihrem Vorhaben und der jeweiligen Modul-Ausgestaltung abhängig und in der Förderrichtlinie detailliert beschrieben.

Wer bekommt was? Klartext zur hessischen Energieförderung

Das Land Hessen fördert mit diesem Programm eine Vielzahl von Maßnahmen, die darauf abzielen, den Energieverbrauch zu senken und den Einsatz erneuerbarer Energien zu steigern. Es richtet sich an ein breites Spektrum von Akteuren, von kleinen Unternehmen bis hin zu großen Forschungseinrichtungen und Kommunen, die einen Beitrag zur Energiewende in Hessen leisten möchten. Auch Privatpersonen, Verbände und öffentliche Einrichtungen sind antragsberechtigt. Die Förderung deckt verschiedene Bereiche ab, darunter Energieeffizienz, erneuerbare Energien, themenspezifische Forschung und Innovation sowie Smart Cities und Regionen.

✓ Passt zu Ihnen, wenn
  • Ihr Unternehmen, Ihre Forschungseinrichtung oder Kommune in Hessen ansässig ist.
  • Sie in Energieeffizienz, erneuerbare Energien oder Smart-City-Lösungen investieren möchten.
  • Sie bereit sind, die spezifischen Anforderungen der Förderrichtlinie zu erfüllen.
✗ Eher nicht, wenn
  • Ihr Vorhaben nicht primär auf Energieeffizienz oder erneuerbare Energien abzielt.
  • Sie bereits mit der Umsetzung Ihres Projekts begonnen haben (Maßnahmebeginn).
  • Sie die detaillierten Richtlinien nicht prüfen möchten.

Förderfähige Kosten und Maßnahmen

Die förderfähigen Kosten umfassen in der Regel Investitionen in Anlagen, Technologien und Beratungsleistungen, die direkt der Steigerung der Energieeffizienz oder dem Einsatz erneuerbarer Energien dienen. Dazu zählen beispielsweise der Austausch alter Heizungsanlagen, die Installation von Photovoltaik- oder Solarthermieanlagen, die Optimierung von Produktionsprozessen oder die Implementierung intelligenter Energienetze. Die genaue Definition und Abgrenzung der förderfähigen Ausgaben sowie die förderfähigen Branchen (Dienstleistungen, Freie Berufe, Gastgewerbe, Handel, Handwerk, Produzierendes Gewerbe) entnehmen Sie bitte der aktuellen Förderrichtlinie des Landes Hessen.

So läuft der Antrag zur Energetischen Förderung Hessen

  1. Richtlinien prüfen – Machen Sie sich detailliert mit der aktuellen Förderrichtlinie vertraut, um die spezifischen Voraussetzungen und förderfähigen Maßnahmen zu verstehen.
  2. Projektplanung – Planen Sie Ihr Vorhaben präzise und sammeln Sie alle notwendigen Unterlagen und Kostenvoranschläge.
  3. Antragstellung – Reichen Sie den vollständigen Förderantrag über die vorgegebenen Kanäle ein. Achten Sie auf die Einhaltung aller Fristen und Formalia.
  4. Bewilligung abwarten – Beginnen Sie erst mit der Umsetzung Ihres Vorhabens, nachdem Sie einen positiven Zuwendungsbescheid erhalten haben.
⚠ Wichtig – Maßnahmebeginn: Stellen Sie den Antrag, bevor Sie das Vorhaben beginnen. Bereits ein verbindlicher Liefer- oder Leistungsvertrag gilt förderrechtlich als Maßnahmebeginn und kann den Förderanspruch ausschließen.

Eckdaten der Förderung im Überblick

Förderart Zuschuss
Förderquote siehe Förderrichtlinie
Höchstbetrag siehe Förderrichtlinie
Fördergeber Land Hessen
Region Hessen
Status laufend prüfen
Förderfähigkeit prüfen

Unsicher, ob Ihr Vorhaben förderfähig ist?

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Häufige Fragen zur Energetischen Förderung Hessen (FAQ)

Wer kann die energetische Förderung in Hessen beantragen?

Die Förderung steht einem breiten Kreis von Antragstellern offen, darunter Unternehmen aller Größen (Kleinst-, Klein-, Mittel- und Großunternehmen), Forschungseinrichtungen, Hochschulen, Kommunen, Privatpersonen, Verbände und Vereinigungen sowie öffentliche Einrichtungen mit Sitz in Hessen.

Wie hoch ist die Förderquote oder der maximale Zuschuss?

Die genaue Höhe der Förderquote und der maximale Zuschuss sind nicht pauschal festgelegt. Sie sind abhängig von dem spezifischen Vorhaben und den jeweils gültigen Modulen oder Aufrufen des Programms. Detaillierte Informationen dazu finden Sie direkt in der aktuellen Förderrichtlinie.

Welche Maßnahmen werden im Rahmen dieser Förderung unterstützt?

Die Förderung zielt auf Maßnahmen in den Bereichen Energieeffizienz, erneuerbare Energien sowie Smart Cities und Regionen ab. Dies kann von der Modernisierung von Heizungsanlagen über die Installation von Photovoltaik bis hin zu innovativen Energiekonzepten reichen. Die genauen förderfähigen Maßnahmen sind in der Richtlinie aufgeführt.

Ist eine Kumulierung mit anderen Förderprogrammen möglich?

Die Möglichkeit zur Kumulierung mit anderen Förderprogrammen hängt von den spezifischen Beihilferegelungen der einzelnen Programme ab. Grundsätzlich müssen die beihilferechtlichen Obergrenzen und Kumulierungsvorschriften, insbesondere die De-minimis-Regel oder die Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO), beachtet werden. Prüfen Sie hierzu die Details in der Förderrichtlinie.

Was ist beim „Maßnahmebeginn“ zu beachten?

Es ist entscheidend, dass der Antrag für die energetische Förderung in Hessen gestellt und bewilligt wird, bevor Sie mit Ihrem Vorhaben beginnen. Als Maßnahmebeginn gilt bereits die Bestellung von Material oder die Beauftragung von Leistungen. Ein Verstoß gegen diese Regel führt in der Regel zum vollständigen Verlust des Förderanspruchs.

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Datenbasis: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), lizenziert unter CC BY 4.0. Redaktionell in eigenen Worten aufbereitet und um eigene Einordnung ergänzt. Geprüft am: 19.06.2024. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist allein die jeweils aktuelle Förderrichtlinie des Fördergebers.

ℹ️ Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information über Förderprogramme und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall. Wir informieren und vermitteln, wir beraten nicht im Sinne des RDG oder StBerG. Förderkonditionen, Fristen und Voraussetzungen können sich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Förderrichtlinie des jeweiligen Fördergebers.