NRW.BANK Gründung und Wachstum: Der Kredit für Ihr Business in NRW
Mit dem NRW.BANK Gründung und Wachstumsprogramm erhalten Sie als Unternehmen oder Existenzgründerin in Nordrhein-Westfalen einen attraktiven Kredit. Dieser ist speziell darauf ausgelegt, Ihnen den Start oder die Expansion zu erleichtern. Das Programm deckt dabei ein breites Spektrum an Branchen ab und ist ein wichtiges Instrument für die wirtschaftliche Entwicklung des Bundeslandes.
- Sie ein Unternehmen oder eine Existenzgründung in Nordrhein-Westfalen planen oder bereits betreiben.
- Ihr Unternehmen als kleines, Kleinst- oder mittleres Unternehmen einzustufen ist.
- Sie Investitionen oder Betriebsmittel für Ihr Vorhaben finanzieren möchten.
- Ihr Vorhaben in einer der förderfähigen Branchen (z.B. Handwerk, Handel, Dienstleistungen, produzierendes Gewerbe) liegt.
- Ihr Unternehmenssitz außerhalb Nordrhein-Westfalens liegt.
- Sie bereits vor Antragstellung mit dem Vorhaben begonnen haben.
- Sie rein private Ausgaben oder Umschuldungen finanzieren möchten.
Förderfähige Kosten und Verwendungszwecke
Der NRW.BANK Gründung und Wachstum Kredit ist primär für die Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln vorgesehen. Dazu zählen beispielsweise der Kauf von Maschinen, die Einrichtung von Geschäftsräumen, der Aufbau von Lagerbeständen oder Marketingausgaben. Auch die Finanzierung von immateriellen Wirtschaftsgütern ist in der Regel möglich. Die genauen Details zu den förderfähigen Kosten entnehmen Sie bitte der aktuellen Förderrichtlinie der NRW.BANK.
So läuft der Antrag
- Beratung einholen – Lassen Sie sich von Ihrer Hausbank oder einem spezialisierten Förderberater zu den Möglichkeiten und Konditionen beraten.
- Antrag bei der Hausbank stellen – Reichen Sie Ihren vollständigen Antrag inklusive Businessplan und allen erforderlichen Unterlagen über Ihre Hausbank bei der NRW.BANK ein.
- Prüfung und Bewilligung – Die NRW.BANK prüft Ihren Antrag und trifft eine Entscheidung. Bei positivem Bescheid erhalten Sie den Kredit über Ihre Hausbank.
- Auszahlung und Verwendungsnachweis – Nach der Bewilligung erfolgt die Auszahlung. Sie sind verpflichtet, die Mittel gemäß der Förderrichtlinie zu verwenden und dies gegebenenfalls nachzuweisen.
Eckdaten des Programms
| Förderart | Kredit |
| Förderquote | – |
| Höchstbetrag | – |
| Fördergeber | NRW.BANK |
| Region | Nordrhein-Westfalen |
| Status | antragsoffen |
Unsicher, ob Ihr Vorhaben förderfähig ist?
Kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung. Wir gleichen Ihr Vorhaben mit passenden Programmen ab und vermitteln bei Bedarf an einen spezialisierten Förderberater in Ihrer Region.
Häufige Fragen zum NRW.BANK Gründung und Wachstum Kredit
Wer kann den NRW.BANK Gründung und Wachstum Kredit beantragen?
Antragsberechtigt sind Existenzgründerinnen und -gründer sowie kleine, Kleinst- und mittlere Unternehmen mit Sitz oder Vorhaben in Nordrhein-Westfalen. Das Programm richtet sich an eine breite Palette von Branchen, darunter Handwerk, Handel, Dienstleistungen und das produzierende Gewerbe.
Welche Vorhaben werden mit dem NRW.BANK Gründung und Wachstum Kredit finanziert?
Der Kredit kann zur Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln genutzt werden. Dazu gehören beispielsweise der Erwerb von Anlagegütern (Maschinen, Gebäude), die Ausstattung von Geschäftsräumen oder die Finanzierung von Warenlagern und Marketingmaßnahmen. Umschuldungen oder rein private Ausgaben sind nicht förderfähig.
Wie hoch ist die Förderung durch den NRW.BANK Gründung und Wachstum Kredit?
Die genaue Höhe des Kredits sowie die Konditionen (Zinssatz, Laufzeit) sind nicht pauschal festgelegt und richten sich nach dem jeweiligen Einzelfall, dem Finanzierungsbedarf und der Bonität des Antragstellers. Detaillierte Informationen dazu finden Sie in der aktuellen Förderrichtlinie der NRW.BANK oder erhalten Sie bei Ihrer Hausbank.
Gibt es Besonderheiten bei der Antragstellung für den NRW.BANK Gründung und Wachstum Kredit?
Ja, der Antrag muss immer vor Beginn des Vorhabens gestellt werden. Ein „Maßnahmebeginn“ liegt bereits vor, wenn Sie zum Beispiel einen Liefervertrag unterschrieben oder eine verbindliche Bestellung aufgegeben haben. Die Antragstellung erfolgt in der Regel über Ihre Hausbank, die als erster Ansprechpartner fungiert und die Unterlagen an die NRW.BANK weiterleitet.
Kann der NRW.BANK Gründung und Wachstum Kredit mit anderen Programmen kombiniert werden?
Grundsätzlich ist eine Kumulierung mit anderen Förderprogrammen möglich, sofern die beihilferechtlichen Vorschriften (z.B. De-minimis-Regelungen oder Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung) eingehalten werden. Die genauen Kumulierungsmöglichkeiten sollten Sie im Vorfeld mit Ihrer Hausbank oder einem spezialisierten Förderberater klären, um eine Überförderung zu vermeiden.
Datenbasis: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), lizenziert unter CC BY 4.0. Redaktionell in eigenen Worten aufbereitet und um eigene Einordnung ergänzt. Geprüft am: 16.06.2024. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist allein die jeweils aktuelle Förderrichtlinie des Fördergebers.
ℹ️ Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information über Förderprogramme und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall. Wir informieren und vermitteln, wir beraten nicht im Sinne des RDG oder StBerG. Förderkonditionen, Fristen und Voraussetzungen können sich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Förderrichtlinie des jeweiligen Fördergebers.
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